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Ausländische Investoren
Bundesregierung will Vetorecht bei Firmenübernahmen

Die Übernahme des Augsburger Roboter-Herstellers Kuka durch den chinesische Midea-Konzern im vergangenen Jahr hätte die Bundesregierung gerne verhindert, konnte es aber nicht. Damit so etwas nicht noch einmal passiert, hat das Bundeskabinett eine neue Verordnung verabschiedet. Und auch die EU wird wohl aktiv werden.

Von Katharina Hamberger | 12.07.2017
    Ein Arbeiter hantiert in einer Halle an einem orangefarbenen Kuka-Roboter, daneben stehen weitere Roboter der gleichen Bauart.
    Der deutsche Roboter-Hersteller Kuka wurde von einem chinesischen Konzern übernommen. Die Bundesregierung will so etwas in Zukunft verhindern können. (Karl-Josef Hildenbrand / dpa )
    Die Steuerung der Wasser- und Stromversorgung einer Stadt - wenn diese in die falschen Hände gerät, kann das ein massives Problem für die Bevölkerung bedeuten. Sie fällt deshalb unter kritische Infrastruktur, genauso wie Krankenhäuser, Flughäfen oder Bahnhöfe. In Zukunft soll es deshalb schwieriger für Investoren, die außerhalb der EU ihren Sitz haben, werden, deutsche Unternehmen, die zum Beispiel die Software für Kraftwerke liefern und strategische Bedeutung haben, zu übernehmen beziehungsweise soll ihnen das im Fall einer möglichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung ganz verboten werden können.
    Auch Unternehmen, die Zugriff auf Daten in der Cloud haben, fallen unter diesen Schutz. Das geht aus einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zu einer Verordnung hervor, die heute im Kabinett verabschiedet worden ist. Diese Verordnung kommt aus dem Wirtschaftsministerium. Der zuständige Staatssekretär, Matthias Machnig, sagte der SZ, es gebe kritische Infrastrukturen, die für Investoren attraktiv seien. Deutschland sei zwar eine offene Volkswirtschaft, aber nicht naiv.
    Mehr Zeit für Prüfungen
    Laut Bericht will die Bundesregierung deshalb in Zukunft ein Vetorecht, wenn es um eben solche kritische Infrastruktur und Know-how geht und die Möglichkeit haben, Übernahmen auch zu verbieten. Bislang hat die Bundesregierung dieses Recht nur, um die, wie es in der Außenwirtschaftsverordnung in der aktuellen Form heißt, Öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik zu gewährleisten. Darunter fallen im Moment sicherheitsrelevante Unternehmen, also zum Beispiel Militärtechnik, aber keine Unternehmen, wo es um strategisch wichtiges Know-how geht.
    Für die Entscheidung, ob eine Übernahme überhaupt möglich ist, will sich die Bundesregierung auch mehr Zeit lassen, nämlich vier statt wie bisher zwei Monate. Als Begründung dafür wird genannt, dass die Recherchen aufwendiger wären und damit die Überprüfung länger dauere. Zudem können die Informationen, die Nachrichtendienste gesammelt haben, relevant werden und es soll geprüft werden, ob es sich bei einer Firma mit Sitz in der EU, die ein Unternehmen übernehmen will, nicht um eine Scheinfirma handelt.
    Kuka-Übernahme als Mahnung
    Die Verordnung ist eine Reaktion auf die Übernahme des Augsburger Roboter-Herstellers Kuka durch den chinesische Midea-Konzern im vergangenen Jahr. Diese wollte die Bundesregierung verhindern. Dafür gab es aber keine Möglichkeit, weil Kuka nicht als sicherheitsrelevantes Unternehmen gilt. Ein chinesischer Investor wollte auch den Spezialmaschinenbauer Aixtron, der seinen Sitz in Herzogenrath hat übernehmen. Das scheiterte am Ende nur deshalb, weil die USA damals ihr Veto einlegten – der Grund: Sicherheitsbedenken.
    Im Februar forderten deshalb Italien, Frankreich und Deutschland die EU-Kommission, neue Regeln zu erarbeiten, die auch ein schärferes Vetorecht beinhalten sollen um das innereuropäische Know-how zu schützen. In dem Schreiben an die Kommission hieß es damals, es solle dabei um Übernahmen gehen, die unfair seien, weil sie mithilfe staatlicher Gelder erfolgten oder ganz gezielt wichtige Technologien aus Deutschland aufgekauft würden.