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Bayern
"Rettet die Bienen": Vom Volksbegehren zum Gesetz

Die Zustimmung zum Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat die bayerische Staatsregierung zu einem Kurswechsel gezwungen. Erst plante sie einen eigenen Gesetzentwurf. Doch nun wurde bekannt, dass die Koalition aus CSU und Freien Wählern das Volksbegehren doch unverändert übernehmen will.

Von Michael Watzke | 04.04.2019
Biene sucht Nektar auf einem Löwenzahnblüte
Bienen mögen eine Vielfalt an Wildblumen (imago / Roland Mühlanger)
Schon im Mai könnte das Gesetz in den Landtag eingebracht werden. Bayern bekäme damit ein in Deutschland bisher einmaliges Artenschutzgesetz. Vorgesehen sind scharfe Vorgaben zum Anlegen von Gewässerrandstreifen und zum Einsatz von Pestiziden. Die wären nicht nur für Landwirte bindend, sondern auch für alle anderen, die über blühende Wiesen verfügen; Kommunen also, Kirchen oder Privatleute.
Kosten des Artenschutzgesetzes
Ministerpräsident Markus Söder schätzt, dass die Übernahme des Volksbegehrens in ein Gesetz den Freistaat 50 bis 75 Millionen Euro im Jahr kosten werde.
Dessen Initiatoren sind begeistert von ihren Erfolg und hoffen, dass damit der jahrzehntelange Rückgang der biologischen Vielfalt in Bayern umgekehrt werden könnte.
Landwirte wollen entschädigt werden
Der Bauernverband hatte das Volksbegehren zunächst scharf kritisiert. Nun verlangt er neue Entschädigungen für die Landwirte. Denn bisherige Naturschutzmaßnahmen, wie das Anlegen von Gewässerrandstreifen, werden zukünftig im Artenschutzgesetz verankert sein und fallen als Einkommensquelle weg.
Umweltschützer kündigen unterdessen an, weitere Volksbegehren auf den Weg bringen zu wollen: Gegen den Flächenfraß beispielsweise oder für einen dritten Nationalpark in Bayern.