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Bayerns Bauminister Reichart (CSU)
Geplante Reform der Maklerkosten bringt keine Entlastung

Der bayerische Bauminister Hans Reichhart (CSU) lehnt die von Justizministerin Katarina Barley (SPD) geplante Neuregelung der Maklerkosten ab. Wenn Verkäufer sie zukünftig tragen müssten, würde die Gebühr " einfach auf den Kaufpreis draufgeschlagen", sagte er im Dlf. Er plädierte für steuerliche Entlastungen.

Hans Reichhart im Gespräch mit Silvia Engels | 26.02.2019
Der Landesvorsitzende der Jungen Union Bayern, Hans Reichhart, spricht am 08.10.2016 auf der Landesversammlung in Penzberg.
Hans Reichart plädiert für hohe Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer anstelle der von Barley vorgeschlagenen Regelung (dpa / Andreas Gebert)
Silvia Engels: Gestern wurde ein Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley bekannt. Die SPD-Politikerin will es Käufern von Wohnungen und Eigenheimen leichter machen, den Kaufpreis zu stemmen, und zwar, indem sie von den häufig anfallenden Maklerkosten entlastet werden sollen. Diese Kosten soll künftig der Verkäufer tragen. – Am Telefon ist nun der bayerische Bauminister Hans Reichhart von der CSU. Guten Morgen, Herr Reichhart!
Hans Reichhart: Guten Morgen.
Engels: CDU und CSU halten von den Plänen von Frau Barley nicht viel. Sie auch nicht. Warum?
Reichhart: Nein. Ich glaube, es ist eine reine Phantomdebatte. Denn wenn jetzt über die Maklergebühr diskutiert wird, dann reden wir am Schluss davon, wo sie enthalten ist. Wird sie extra ausgewiesen? Oder, wenn sie dem Verkäufer auferlegt wird, wird sie einfach auf den Kaufpreis draufgeschlagen und damit ist sie trotzdem Teil des Ganzen? – Wenn es Frau Barley ernst gemeint hätte, hätte sie andere Maßnahmen ergriffen. Aber mit dieser Maßnahme wird der Erwerb von Wohnungen nicht billiger oder günstiger werden.
Reichart: Hohe Freibeträge bei Grunderwerbssteuer brächten Entlastung
Engels: Es geht ja immerhin um 500.000 Wohnimmobilien, die jährlich den Besitzer wechseln. Auch Sie wollen ja eine Entlastung für die Immobilienkäufer, gerade junge Familien. Sie setzen da aber auf Steuerentlastung oder Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer. Wo ist hier der Vorteil?
Reichhart: Der Vorteil ist, dass, wie gesagt, im Verhältnis Verkäufer zu Käufer die Kosten irgendwo immer draufgeschlagen werden. Was eine wirkliche Entlastung wäre, wäre, wenn bei der Grunderwerbssteuer, die in manchen Bundesländern ja wirklich einen eklatanten Betrag des Verkaufspreises oder der Kosten ausmacht, wenn dort eine Entlastung für den Ersterwerb eingeführt würde, zum Beispiel durch hohe Freibeträge – einfach dadurch, dass ich sage, wenn jemand zum ersten Mal Eigentum erwerben möchte, dann wird das steuerfrei gestellt. Dann wäre es eine tatsächliche Entlastung und wir würden davon reden, dass der Staat auch seinen Beitrag dazu leistet.
Engels: Aber passiert denn da nicht genau dasselbe? Der Verkäufer der Immobilie weiß, dass der Käufer wohl einen Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer erwarten kann, oder eine andere Steuerentlastung, und schlägt das zumindest geschätzt auf den Preis auf. Damit wird er bei begehrten Immobilienlagen doch auch durchkommen.
Reichhart: Nein. Im Bereich der Maklerkosten sind es tatsächlich anfallende Kosten, also Kosten, die irgendjemand zu tragen hat, entweder Käufer oder Verkäufer. Im Bereich der Grunderwerbssteuer ist es so, dass es ja ein Kostenfaktor ist, der dem Staat zusteht. Und wenn der Staat hier sich bereit erklären würde und wenn es die SPD ernst meinen würde, hier reinzugehen und zu sagen, man stellt es den Ländern frei, darauf zu verzichten, dann wäre eine wirkliche Ersparnis da.
Wenn Sie sehen, wie auch die Immobilienpreise ausgeschrieben werden, dann sind es immer die Preise, die anfallen, zuzüglich weiterer Kosten, und diese zuzüglichen weiteren Kosten sind Maklergebühren, sind aber auch die Steuerkoksten. Und gerade in diesem Marktumfeld würde keiner diese Kosten aufschlagen, sondern es wäre wirklich eine deutliche Entlastung aller derjenigen, die sich zum ersten Mal Eigentum erwerben wollen.
Engels: Was macht Sie da so sicher? Denn der Verkäufer ist ja erst mal frei darin, einen Preis festzulegen, und auch der kennt die Rechtslage und der kann Schätzungen vornehmen.
Reichhart: Na ja. Aber wir sind hier in einem Marktumfeld und der Immobilienpreis wird ja ausgeschrieben. Der Immobilienpreis steht ja fest, sei es, dass er durch den Makler vermittelt wird, oder publik gemacht wird, dass er irgendwie im persönlichen Gespräch kundgetan wird. Insoweit wird es immer sicherlich Einzelfälle geben, in denen der Verkäufer dann kalkuliert und sagt, vielleicht schlage ich da noch mal ein, zwei, drei Prozent drauf, weil jetzt eine Steuerersparnis da ist. Aber in der überwiegenden Zahl der Fälle rechnet ja der Verkäufer auch mit dem Geld, das ihm am Schluss zufließt, und da ist einfach die Steuer aktuell nicht einkalkuliert. Das ist ein Posten, den ja primär der Käufer mit einkalkulieren muss.
"Staat muss seinen Beitrag leisten"
Engels: Genau wird er es nicht schätzen können, da haben Sie recht, weil das ja individuell auch dann bei der Steuerbelastung des Käufers liegt, wieviel er vielleicht als Steuerersparnis hätte. Aber andererseits sehen wir ja, dass gerade bei den in Bayern auch sehr begehrten Immobilienlagen in der Nähe der großen Städte immer wieder die Verkäufer einfach alles bekommen an Geld, was sie sich vorstellen. Auch Ihr Vorschlag läuft doch möglicherweise ins Leere; der Käufer kriegt keine Entlastung, der Verkäufer kriegt mehr, und mit Ihrem Vorschlag kriegt dann auch der Staat weniger, oder?
Reichhart: Zunächst mal: Wenn wir es ernst meinen damit, dass der Staat Wohneigentum fördern will, dass er einen Beitrag dazu leistet, dass mehr Leute im Eigentum wohnen und nicht zur Miete wohnen, dann muss auch der Staat dazu seinen Beitrag leisten. Da wäre einfach die Grunderwerbssteuer ein wesentlicher Punkt dazu – nicht zu sagen, ich greife ein in das Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer, sondern ich leiste als Staat selber einen Beitrag. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Bei jedem Grundstückserwerb ist es ja so, dass irgendwann mal der Preis an einen Deckel stößt, wo ich sagen kann, es ist von Käuferseite nicht mehr möglich, der Markt gibt nicht mehr her. Ich glaube, dass wir in manchen Bereichen bereits nahe an diesem Niveau sind. Das heißt, dass einfach der Kaufpreis nicht mehr in unendliche Höhen gehen kann, und dass deswegen dieser Effekt so nicht eintreten wird. Aber wie gesagt, der Punkt ist einfach der, das ist eine Grundsatzentscheidung, die wir jetzt treffen müssen, soll der Staat einen Beitrag leisten, oder sagen wir, wir verlagern einfach Lasten zwischen Käufer und Verkäufer und ziehen uns als Staat daraus heraus. Ich glaube, wenn wir es ernst damit meinen, müsste der Staat auch sagen, ja, auch wir sind bereit, den Eigentumserwerb tatsächlich zu fördern.
Engels: Bayern hat da relativ leicht reden. Das Land hat eh schon eine relativ niedrige Grunderwerbssteuer. Das heißt, die Einnahmen Bayerns hängen nicht so stark davon ab. In anderen Bundesländern ist dieser Satz deutlich höher, weil er auch dringend zur Finanzierung von Länderkassen gebraucht wird. Macht da Bayern mit diesem Vorschlag einen Vorschlag zu Lasten Dritter?
Reichhart: Nein, überhaupt nicht. Uns würde es schon reichen, wenn der Bund uns die Möglichkeit geben würde, einfach das selbst zu entscheiden, sodass am Schluss jedes Land für sich selber entscheiden kann, stelle ich beispielsweise den Ersterwerb von Eigentum frei, oder verlange ich weiterhin Grunderwerbssteuer. Dann ist es in der Hoheit der Landesparlament, die auch die Haushaltshoheit haben, zu entscheiden, gehe ich in diesen Bereich rein oder gehe ich nicht. Ich glaube, es macht ja gerade Politik aus, dass ich unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, unterschiedliche Schwerpunkte auch in den einzelnen Ländern setze. Wenn Bayern und Sachsen die Länder sind, die den Satz in den letzten Jahren nie erhöht haben, dann spricht das, glaube ich, auch für eine Politik, die einfach darauf ausgerichtet ist, dass wir den Eigentumserwerb fördern. Das machen andere Länder nicht so.
Aber wie gesagt, insgesamt wäre das einfach eine Möglichkeit, die man ziehen kann oder auch nicht ziehen kann. Wenn wir von begrenzten finanziellen Möglichkeiten reden, ich glaube, dann spielt das auch in die große Diskussion rein über Föderalismus und welche finanziellen Möglichkeiten am Schluss die Länder haben können, haben müssen. Aber ich glaube, mir wäre schon geholfen, uns wäre schon geholfen, wenn einfach die Länder diese Freiheit hätten, auch den Ersterwerb beispielsweise steuerfrei zu stellen.
Engels: In vielen Fällen – darauf verweist die Immobilienwirtschaft – wird schon jetzt der Betrag der Maklerkosten zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Bei begehrten Lagen ist das anders. Hier sind Maklerprovisionen von sieben Prozent der Kaufsumme keine Seltenheit. Müsste man speziell hier für diese begehrten Lagen vielleicht doch mit gesetzlichen Begrenzungen der Provision arbeiten, um diese Exzesse in den Griff zu bekommen?
Reichhart: Ich glaube, in begehrten Lagen reden wir davon, dass sich dort, ich sage mal, klassische normale und mittlere Einkommen schwertun, Eigentum zu erwerben. Da reden wir davon, dass wir wirklich im sehr hochpreisigen Segment sind. Das ist eine andere Liga auch für die meisten, wo auch die Grunderwerbssteuer in einer ganz anderen Dimension anfällt. Aber was ich glaube ist, dass wir nicht als Staat sagen sollen, wir greifen in das Geflecht ein, wir führen dort irgendwelche Reglementarien ein oder gehen hier irgendwo hoch, sondern wir müssen wirklich als Staat die Möglichkeit leisten, dass der Grunderwerb insgesamt günstiger wird – nicht mit Verboten, sondern mit Anreizen. Das ist, glaube ich, auch das, was wir in der heutigen Zeit machen sollten.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.