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BDZV-Kongress
Viel Lärm um die Öffentlich-Rechtlichen

Springer- und BDZV-Chef Mathias Döpfner hat die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender als "Staats-Presse" bezeichnet. In seiner Rede warnte er außerdem vor nordkoreanischen Verhältnissen. Wir erklären, warum diese Verbalattacken gerade jetzt kommen.

Von Christoph Sterz | 18.09.2017
    Der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE und BDZV-Präsident Mathias Döpfner spricht am 18.09.2017 während des Zeitungskongresses des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in der Carl Benz Arena in Stuttgart.
    BDZV-Chef Mathias Döpfner hat die Jahrestagung seines Verbandes genutzt, um gegen die öffentlich-rechtlichen Sender auszuteilen. (picture alliance / dpa / Marijan Murat)
    Es gebe im Internet eine "mit öffentlich-rechtlichen Geldern finanzierte Flut textbasierter Gratis-Angebote, eine gebührenfinanzierte Staats-Presse, die den Wettbewerb verzerrt und uns Presseverlagen kaum Entfaltungsmöglichkeiten lässt", sagte Mathias Döpfner während des BDZV-Kongresses in Stuttgart.
    "Nur Staatsfernsehen und Staatspresse im Netz – das wäre eher etwas nach dem Geschmack von Nordkorea", ergänzte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger und Vorstandsvorsitzende des Springer-Verlags laut schriftlichem Manuskript.
    Staatsferne als Grundsatz
    Döpfner bezeichnete also die Online-Auftritte von ARD, ZDF und Deutschlandradio als "Staats-Presse", obwohl deren Inhalte weder von der Bundesregierung noch von anderen Staatsorganen kontrolliert werden. Zudem zog er einen Vergleich mit den gleichgeschalteten nordkoreanischen Medien, obwohl das deutsche Mediensystem sowohl in der Verfassung als auch in der Praxis auf Staatsferne ausgerichtet ist.
    Dass Döpfner und andere Zeitungsverleger im Moment besonders laut öffentlich-rechtliche Sender kritisieren, liegt daran, dass aktuell wichtige Entscheidungen anstehen. Die zuständigen Medienpolitiker diskutieren etwa über die Frage, welche Regeln in Zukunft für die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen gelten sollten.
    Diskussion um Online-Auftrag
    Dabei ist unter anderem im Gespräch, die Sieben-Tage-Regel abzuschaffen. Das würde bedeuten, dass etwa Videos nicht mehr automatisch nach einer Woche gelöscht werden müssten.
    Zudem wird debattiert, wann die Online-Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu presseähnlich sind. Die Zeitungsverleger fordern, dass die öffentlich-rechtlichen Seiten nur aus Videos und Audios bestehen und keine ausführlichen Texte bieten sollten.
    Sender müssen Sparvorschläge machen
    Neben dieser Diskussion gibt es noch einen weiteren Grund für die lautstarken Wortmeldungen der Zeitungsverleger: Bis Ende September müssen die öffentlich-rechtlichen Sender Vorschläge unterbreiten, an welchen Stellen sie Einsparpotentiale sehen.
    Adressat dieser Vorschläge ist die Rundfunkkommission der Länder. Dieses Gremium setzt sich aus den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der 16 Bundesländer zusammen.
    Dafür wurde vor anderthalb Jahren eine Arbeitsgruppe namens "Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" gegründet. Sie wurde ins Leben gerufen, weil absehbar ist, dass der Rundfunkbeitrag ohne eine Reform der Sender ab 2021 deutlich angehoben werden müsste.
    Mehr Zusammenarbeit im IT-Bereich
    Zu erwarten ist, dass die Sender unter anderem eine stärkere Kooperation im IT-Bereich vorschlagen. Details dazu sind aber noch nicht bekannt. Was dagegen klar ist: Um konkrete Inhalte darf und kann es bei keiner der angedachten Reformen gehen. Denn auch wenn Rundfunkpolitik in Deutschland Ländersache ist, entscheiden Journalisten über die konkreten Inhalte und nicht Politiker.