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Urteil des Verfassungsgerichts
Situation, in der Merkel sprach, war entscheidend
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, Merkel habe mit ihrer Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl Kemmerichs ihre Neutralitätspflicht verletzt, bezieht sich nicht auf ihre Aussage selbst, erklärt Dlf-Korrespondent Stephan Detjen. Vielmehr sei es die Situation, in der sie als Bundeskanzlerin und nicht als Parteipolitikerin gesprochen habe, entscheidend gewesen.