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Bergbau am Ozeangrund

Geologie.- Zwei Firmen haben bei der internationalen Meeresbodenbehörde die Genehmigung beantragt, im Pazifik die Exploration auf metallhaltige Manganknollen zu beginnen. Allerdings könnte das dem Ozean beträchtlichen Schaden zuführen.

Von Dagmar Röhrlich | 08.03.2011
    Manganknollen sind ein besonderer Schatz der Tiefsee. Im Pazifik bedecken sie weite Bereiche des Meeresbodens wie Kartoffeln. In ihnen steckt nicht nur Mangan, sondern Kobalt, Kupfer, Nickel oder Eisen. Abbauversuche im Pazifik haben jedoch gezeigt, dass ihre Förderung Probleme bereitet:

    "Man hat die Knollen in einem Verfahren gewonnen, das man Airlift-Verfahren nennt. Das ist quasi ein Staubsaugerprinzip, indem ein Kollektor über den Meeresboden geführt wird, der Knolle und Sediment zum Bergbauschiff dann fördert, über eine Steigleitung. Und dieses Sediment möchte man nicht aufwendig an Land fahren, das Schiff, sondern das würde man gerne wieder loswerden."

    Peter Herzig vom IFM Geomar in Kiel. Wird dieser "Abraum" wieder ins Meer geleitet, entstehen Sedimentwolken: Die werden von Strömungen verdriftet und bedrohen ganze Ökosysteme. Ein anderes Abbau-Experiment vor der Küste Südamerikas hat gezeigt, dass sich die Ökosysteme erst nach vielen Jahren wieder erholen. Angesichts von Rohstoffpreisen auf Rekordniveau will das kanadische Unternehmen Nautilus Minerals trotzdem ernst machen und setzt dabei auf Tochterfirmen in Ländern der Dritten Welt. Eine davon ist auf dem Inselstaat Nauru angesiedelt. Das Land interessiert sich für Manganknollenfelder, die Tausende von Kilometern weit weg von der Insel liegen:

    "In diesem Fall handelt es sich um ein Gebiet, was von der Bundesrepublik Deutschland ursprünglich mal erforscht worden ist und zurückgegeben worden ist an die Meeresbodenbehörde, zur Verwaltung als gemeinsames Erbe der Menschheit."

    Christian Reichert, Experte für marine Rohstoffe der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe in Hannover und einer der Berater der UN-Meeresbodenbehörde. Die sorgt dafür, dass Entwicklungsländer von den Lagerstätten in internationalen Gewässern profitieren können. Wenn sich Industrienationen einen Claim sichern, müssen sie einen zweiten erkunden und ihn samt Daten an die Behörde zurückgeben:

    "Entwicklungsländer wie Nauru können sagen: 'Wir möchten gerne auf Manganknollen zunächst explorieren und später, wenn sich herausstellt, dass es sich wirtschaftlich lohnt, eine Produktionslizenz bei der Meeresbodenbehörde erwerben. Und dann dürfen die diese Bodenschätze fördern."

    Noch werden die Richtlinien für den Tiefseebergbau erst von der Meeresbodenbehörde erarbeitet, aber die Haftungsfrage stellt sich grundsätzlich. Wer zahlt, falls bei der Förderung etwas schief läuft? Das Entwicklungsland, das sich den Claim gesichert hat und Sitz der Firma ist, die das Feld ausbeutet? Oder Unternehmen wie Nautilus, die dahinter stecken? Mit dieser Frage wandte sich Nauru an die Schlichtungskammer des Internationalen Seegerichtshofs in Hamburg:

    "Der Hauptpunkt dabei war, wie weit sie nach dem Seerecht verantwortlich für irgendwelche Schäden sind. Im Großen und Ganzen waren das drei Fragen: Was sind die gesetzlichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen der Staaten? Wie weit erstreckt sich die Haftung für jeden einzelnen Staat in dem Falle, dass ein Schaden vorliegt?"

    Und welche Maßnahmen muss ein Staat ergreifen, damit er nicht für die Schäden haften muss? Die Schlichtungskammer überprüfte daraufhin das Seerecht und einschlägige Urteile in ähnlich gelagerten Fällen. Die Antwort:

    "Da wurde eben gesagt, dass im Großen und Ganzen der Staat die Verantwortung hat, im Falle eines Schadens den Status vorher wieder herzustellen. Das heißt, im praktisch unbegrenztem Maße dafür zu haften, bis der Schaden komplett wieder behoben wird."

    Allerdings kann der Staat sich durch einen Vertrag mit der Firma absichern und ihr die Verantwortung übertragen:

    "Dies muss der Staat in seinem eigenen Rechtssystem absichern. Das heißt, er muss entsprechende Umweltvorschriften erlassen, er muss Überwachungsmaßnahmen haben,dann erfüllt er seine Verpflichtungen und gibt sozusagen die Verantwortung für den Schaden auf die Firma ab."
    Kümmert sich der Staat nicht genügend um die Einhaltung der Gesetze, ist er wieder in der Pflicht - und auch dann, wenn die Regelungen nach internationalen Maßstäben zu lax sind. Damit die Produktion profitabel läuft, müsste täglich mindestens ein Quadratkilometer Tiefseeboden "geerntet" werden. Die Schäden, die dabei entstehen, könnten ganze Meeresbecken treffen. Die Frage ist, wie sich so etwas in Geld fassen lässt und wer genügend finanzielle Ressourcen besitzt, um dafür aufzukommen.