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Berlin
Urteil gegen Ku'damm-Raser erwartet

Bei einem illegalen Autorennen mitten in der Stadt stirbt ein Mensch. Sind die Raser Mörder? Das Berliner Landgericht wird heute in so einem Fall sein Urteil sprechen. Es dürfte nicht nur für die beiden Angeklagten weitreichende Konsequenzen haben.

Von Anja Nehls | 26.03.2019
Einer der Angeklagten (M) sitzt im Gerichtssaal in Berlin. Dort muß er sich mit einem weiteren Angeklagten erneut wegen des illegalem Autorennens mit tödlichem Ausgang auf dem Kurfürstendamm verantworten.
Einer der Angeklagten (M) sitzt wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichem Ausgang im Gerichtssaal in Berlin. Heute soll das Urteil fallen (Paul Zinken/dpa)
War es Mord oder fahrlässige Tötung? Zwei damals 24 und 26 Jahre alte Männer lieferten sich in der Nacht zum 1. Februar 2016 auf dem Berliner Kurfürstendamm mit PS-starken Autos ein Rennen. Mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde, über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln. Kurz hinter der Gedächtniskirche war Schluss. Ein 69-jähriger Rentner hatte Grün, fuhr auf die Kreuzung und starb beim Crash noch an der Unfallstelle. Sei Sohn Maximilian Warshitzky hat den gesamten Prozess verfolgt:
"Es ist persönlich schwer, immer wieder dabei zu sein, immer wieder das ganze hochkommen zu lassen, immer wieder die ganzen Erinnerungen, immer wieder die ganzen Gefühle, beide Angeklagten noch mal zu sehen, zu wissen, die beiden Idioten waren das, die eben mal einen Menschen sinnlos, für nichts auf dem Gewissen haben. Es ist halt schwer."
Dritter Anlauf für ein Urteil
Heute wird in diesem Prozess das Urteil erwartet – im nunmehr dritten Anlauf. Das Berliner Landgericht hatte die beiden jungen Männer bereits 2017 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben, weil der bedingte Tötungsvorsatz nicht ausreichend bewiesen sei. Dann wurde der Fall wieder an das Berliner Landgericht zurücküberwiesen – aber an eine Kammer, die die Anwälte der Angeklagten für Befangen hielten. Die Kammer hatte nämlich entschieden, die Beschuldigten nach der Aufhebung des Mordurteils nicht aus der Untersuchungshaft entlassen hatten. Da sitzen sie allerdings noch immer, sagt Gerichtssprecherin Lisa Jani:
"Auch diese Kammer hat angeordnet, dass die Untersuchungshaft fortdauern muss. Es ist immer noch möglich, dass die Angeklagten wegen Mordes verurteilt werden, weil so die Anklage lautet. Wir verhandeln ja ganz neu, das heißt, es ist quasi alles drin, aber der Haftbefehl wurde auch wegen Mordes aufrecht erhalten."
Die beiden Raser, inzwischen 26 und 29 Jahre alt, hätten den Tod des Mannes bei ihrem Rennen billigend in Kauf genommen, so die Berliner Anklagebehörde. Der Staatsanwalt sieht drei Mordmerkmale. Zunächst die niedren Beweggründe, weil es den beiden letztlich nur um eine Bedürfnisbefriedigung gegangen, darum, das Stechen, also das Rennen zu gewinnen. Hinzu komme die Heimtücke, weil der getötete Autofahrer arg- und wehrlos gewesen sei. Und als drittes Mordmerkmal zähle der Einsatz eines gemeingefährlichen Mittels – nämlich die Autos der Angeklagten.
Grenzenlose Selbstüberschätzung?
Die Anwälte streiten den Tötungsvorsatz ab. Raser würden wirklich an die eigene Unfehlbarkeit glauben und sicher sein, in jedem Fall Unfälle vermeiden zu können. Niemals würden sie vorsätzlich ihre hochgetunten und als Statussymbole geltenden Autos gefährden. Der Unfall resultiere aus grenzenloser Selbstüberschätzung, aber nicht aus einer Tötungsabsicht heraus. Wenn der tödliche Crash ein Mord gewesen sei, dann würden sich alle Autofahrer, die die erlaubte Geschwindigkeit um 30 oder 70 Stundenkilometer überschritten, des versuchten Mordes oder des versuchten Totschlags schuldig machen, argumentierte einer der Anwälte.
Mord würde erneut lebenslang bedeuten. Wenn die bedingte Tötungsabsicht nicht ausreichend begründet werden kann, und es eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung geben würde, reicht der Strafrahmen von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Haft. Rainer Elfferding, Anwalt des einen Angeklagten, erlebte seinen Mandanten während Prozesses als erstaunlich gelassen.
"Ich meine, gut, es ist ja auch eine gewisse Gewöhnung und der scheint ganz gute Nerven zu haben. Ich meine, man guckt nicht in ihn rein, aber ich habe schon Angeklagte erlebt, die wesentlich fahriger gewesen sind und nervöser."
Ob das heute auch noch so ist, kann man bezweifeln. Maximilian Warshitzky, der Sohn des Opfers sieht die Raser weiterhin als Mörder und hofft vor allem auf eine starke Signalwirkung des Urteils:
"In dem Sinne, dass das eben in voller Montur geahndet wird und nicht weiterhin als Ordnungswidrigkeit oder einfach mal als Larifari gilt, dass die Welt und die Idioten da draußen einfach mal erfahren, das ist eben kein Spielplatz und man kann nicht eben mal in der City mit 170 Sachen rasen."
Härtere Strafen für Raser möglich
In Hamburg hatte der Bundesgerichtshof gerade erst ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt. Der betrunkene Mann war mit weit über hundert Stundenkilometern auf der Flucht vor der Polizei in den Gegenverkehr gerast und hatte dort einen Menschen getötet. Mit illegalen Autorennen hat der Hamburger Fall allerdings nichts zu tun.
Eine Konsequenz hat der Berliner Fall allerdings bereits jetzt. Seit Oktober 2017 kann extremes Rasen nun härter bestraft werden. Es ist nun keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern ein Straftatbestand; die dazu verwendeten Autos könnten als "Tatobjekte" eingezogen werden, womit der Besitz automatisch auf den Staat übergeht.
Ob die Berliner Ku'damm-Raser nun Mörder sind oder nicht, will das Berliner Landgericht heute verkünden.