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Bevölkerung in Angst - Polizei in Aktion

Ein Sexualstraftäter kommt frei. Jahrelang hat er hinter Gittern verbracht. Für sein Verbrechen gebüßt. Heute öffnet sich für ihn die Gefängnistür - und morgen? Vergewaltigt er dann die nächste Frau? Missbraucht er dann wieder ein Kind? Muss seine Umgebung Angst vor dem Mann haben? Viel zu oft ist es so.

Von Gudrun Mangold und Julia Lührs | 14.03.2009
    Der Fall Carolin:

    Am 15. Juli 2005 ist die 16-jährige Gymnasiastin mit ihrem Fahrrad unterwegs in der Rostocker Heide. Von Graal-Müritz aus will sie ihren Freund im benachbarten Gelbensande besuchen. Dort ist Carolin jedoch nie angekommen. Nach drei Tagen findet die Polizei die Leiche des Mädchens in einem Waldgebiet. Wie das Landgericht Rostock mit Urteil vom 15.11.2005 feststellt, hatte der 29-jährige Täter das Mädchen zunächst vergewaltigt und dann ermordet.

    Schon ein Blick auf die Vorgeschichte des Täters löst Bestürzung aus. Sieben Jahre ist der Mann bereits in Haft gewesen. Wegen schweren Raubes, Geiselnahme und Vergewaltigung.

    Am 8. Juli 2005 wird er nach verbüßter Strafe aus dem Gefängnis entlassen. Nur eine Woche dauert es, bis er das nächste Verbrechen begeht. Diesmal ist es Carolin.

    Immer wieder erschüttern solche Fälle die Nation. Immer wieder geht eine Welle des Entsetzens und des Zorns durch die Bevölkerung.

    Wie just in diesen Tagen in Randerrath, einem verschlafenen Dorf mit 600 Einwohnern im Kreis Heinsberg, am Niederrhein.
    Hier gibt es einen kleinen Ortskern mit einem Bäcker, einer Gaststätte und Imbissbude. Im Schaukasten hängt eine schwarz-weiße Kopie. Abgebildet ein 57-jähriger Mann, die Augen mit einem schwarzen Balken bedeckt. Unter dem Bild steht:

    "Passt auf Eure Kinder auf!"

    Jeden Abend treffen sich hier am Dorfrand Randerrather Einwohner und halten ihre Plakate hoch:

    "Kinderschänder raus!"

    Janine Kurtu ist eine von ihnen:

    "Wir wollen ja nur klar zeigen, dass wir mit der Situation, so wie sie ist, nicht einverstanden sind. Dass wir einfach Ängste haben, Sorgen um unsere Kinder, wir wollen das nicht und ich glaube jeder andere, ob der nach Düsseldorf geht, nach Köln oder sonst wo, wäre das genauso ein Spießrutenlaufen. Ich finde, der hat hier nichts mehr zu suchen auf der Straße!"

    Mit "der" ist Karl D. gemeint - ein entlassener Sexualstraftäter. 1984 hat der 57-Jährige eine 17-jährige Schülerin vergewaltigt und dafür eine sechsjährige Haftstrafe verbüßt. 1994 hat er zwei Schülerinnen in seinem VW-Bus mitgenommen und sie an einer abgelegenen Stelle vergewaltigt. Jetzt - Anfang März - ist er nach vierzehn weiteren Jahren aus dem Gefängnis in Bayern freigekommen. Obwohl die Staatsanwaltschaft München einen Antrag auf nachträgliche Sicherheitsverwahrung gestellt hatte, um die Bevölkerung zu schützen. Das Landgericht München lehnte ihn ab.

    Ein paar Tage später informiert der Leiter der Polizei, Landrat Stephan Pusch seine Heinsberger darüber, dass der von Gutachtern als gefährlich eingeschätzte Sexualstraftäter nun in die Region umgesiedelt sei.

    Landrat Pusch soll auch den Vornamen, den Anfangsbuchstaben des Nachnamens und den Ortsteil bekannt gegeben haben, in dem sich Karl D. aufhält. Der Sprecher der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Norbert Schröders sieht darin keine Missachtung der Persönlichkeitsrechte:

    "Der Landrat hatte sich an die Bevölkerung gewandt, aber mit der Feststellung, dass im Vorfeld schon Fernsehteams, das war hier im konkreten Fall ein RTL-Fernsehteam, schon über den Vorfall berichtet hat, bzw. berichtet hätte. Das heißt alles Daten, die der Herr Pusch nach außen getragen hat, die waren auch schon über die Medien bekannt!"

    Sensible Daten von Straftätern zu veröffentlichen, das ist in Deutschland bisher eigentlich nur aus den USA bekannt.
    Für Schröders spielt sich in Randerrath dennoch keine Hetzjagd ab:

    "Wir wissen, dass derartige Begriffe hier in den Medien zum Teil verwendet werden, wir können aber bislang solche Vorfälle wie sie als "Hetzjagd" bezeichnet werden hier nicht beobachten. Wir beobachten hier natürlich Unmutsäußerungen in Form dieser Kundgebungen, die Leute skandieren, die Leute halten Transparente hoch, dort äußern sie ihre Meinung, lautstark. Das ist aus unserer Sicht, aber irgendwo auch Bestandteil der Meinungsfreiheit, der Demonstrationsfreiheit. Wir sehen diesen Äußerungen recht gelassen entgegen, wir haben aber, um starke Konfrontationen mit der Familie des Karl D. hier zu vermeiden, eine so genannte Sicherheitszone eingerichtet, eine 100 Meter Zone, so dass beide Parteien, so nenne ich sie mal, nicht allzu sehr auf Tuchfühlung sind. Dass auch die Familie etwas mehr Ruhe genießen kann und nicht so unmittelbar hier von diesen Aktionen betroffen ist."

    Ihre Proteste äußern die Einwohner vor einem braun-weiß-geklinkerten Haus am Dorfrand. Hier hat sich der Ex-Häftling bei seinem Bruder regelrecht verschanzt. Vor dem Haus steht ein kleiner schwarzer Zivil-Wagen der Polizei, um Karl D. rund um die Uhr zu überwachen. Die Polizei fühlt sich in der Zwickmühle:

    "Diese rund um die Uhr Überwachung dient zwei Zwecken: Zum einen soll dem Sicherheitsgefühl Rechnung getragen werden, dem Sicherheitsgefühl des Bürgers in Randerrath. Weil wir schon ein gewisses Unsicherheitsgefühl festgestellt haben, zu Beginn. Und um da einfach den Mitbürgern zu sagen, ihr lebt nach wie vor sicher, ihr braucht keine Panik, keine Angst, keine Hysterie haben. Deswegen sind wir da, überwachen den Mann und lassen den Mann auch nicht mehr aus den Augen. Der andere Zweck, den wir verfolgen, ist aber gleich gewichtig und zwar: Wir möchten auch den Karl D. und seine Familie schützen, mit unserer Präsenz, mit unserer Rund-um-die-Uhr-Überwachung. Das heißt, wir lassen den Karl D. nicht aus den Augen, auch um ihn selbst zu schützen."

    In der Bäckerei im Ortskern arbeitet die Mutter eines zehnjährigen Mädchens. Sie wohnt nur 400 Meter von dem Haus entfernt, in dem sich Karl D. aufhält.

    "Ob der noch mal rauskommt, ob er so rauskommen kann, dass ihn keiner sieht, dass man ihm begegnet? Ich habe eine Tochter, die wird elf und davor habe ich Angst, dass ihr etwas passiert. Sie darf nicht mehr alleine auf die Straße, ich bringe sie zum Schulbus, ich hole sie vom Schulbus ab, draußen spielen, ist nicht mehr! Man weiß ja nicht, ob die Polizei wirklich 24 Stunden da steht und ihn bewacht!"

    Auch Janine Kurtu hat Angst, ihrer zwölfjährigen Tochter könnte etwas passieren.

    "Klar ist eigentlich, dass jetzt so Tabuzonen eingeführt wurden, sprich nicht mehr alleine in den Reitstall, ist zum Beispiel ein Hobby von ihr, zweimal die Woche, dann sind sie auch alleine im Reitstall und misten aus und putzen. Und das ist natürlich jetzt erstmal nicht mehr gegeben. Es wird schon geguckt, wo gehst du hin, mit wem gehst Du, wer bringt Dich da hin und wer holt Euch wieder."

    Die 41-Jährige wohnt zwei Straßen von dem braun-weiß-geklinkerten Haus entfernt und möchte, dass der 57-Jährige das Dorf verlässt und die Politiker endlich handeln.

    "Ich finde, die sollen wach werden. Da ist etwas versäumt worden und wir müssen damit klar kommen, nicht die Politiker. Der sitzt nicht bei einer Angela Merkel - oder ich hätte es ja ganz gerne bei unserer Familienministerin Ursula von der Leyen, Familienministerin und Mutter von fünf Kindern oder sechs sogar. Ich glaube, würde der da in dem Viertel wohnen, wäre die Sache ganz schnell gegessen. Das wäre ein Thema von 24 Stunden gewesen, davon bin ich überzeugt!"

    Ein bisschen Geduld wird Kurtu noch haben müssen: Die Staatsanwaltschaft München hat wegen des als gefährlich eingeschätzten Sexualstraftäters Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Mitte April soll eine Entscheidung fallen.

    Der Ex-Häftling selbst hatte noch Anfang der Woche bekannt gegeben, er stimme einer Therapie in einer geschlossenen Einrichtung zu. Die Einwohner zeigten sich erleichtert. Doch hat sich deren Hoffnung gegen Ende der Woche wieder zerschlagen. Karl D. machte bei den Aufnahmegesprächen in einer speziell ausgesuchten Klinik einen Rückzieher. Ende ungewiss. Schröders und seine Kollegen wollen solange die Stellung in Randerrath halten, bis die Gefahr vorüber ist.

    "Wir hoffen hier als Kreispolizeibehörde auf eine bald mögliche Entscheidung. Es steht ja noch eine höchst richterliche Entscheidung aus. Es bleibt aber auch vielleicht zu hoffen, dass auf der politischen Ebene da eine Lösung herbeigeführt werden könnte. Solange das aber nicht ist, müssen wir uns hier als Polizei den Dingen stellen, die sich so ergeben, wie es nach dem heutigen Stand ist, das heißt wir werden die Schutzmaßnahmen so wie bisher weiterlaufen lassen."

    "Die Gesetzeslage weist ein erhebliches Defizit auf. Es ist nach deutschem Strafprozessrecht so, dass die Begutachtung eines Straftäters nur dann erforderlich ist, wenn etwa Zweifel an seiner Schuldfähigkeit bestehen. Steht die Schuldfähigkeit nicht in Rede, findet eine Begutachtung durch einen Psychiater oder einen Psychologen im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Täters und auf die Gefahr eines Rückfalls in aller Regel nicht statt."
    Klaus Böhm ist Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe. Für den Juristen spricht die Statistik eine klare Sprache:

    "Es gibt eine neue Untersuchung aus Bremen, die besagt, dass ungefähr zwei Drittel aller Wiederholungstäter in einer gerichtlichen Hauptverhandlung nicht begutachtet werden. Dann bleibt oftmals unerkannt, dass bestimmte Straftäter an Persönlichkeitsstörungen leiden, die dringend behandlungsbedürftig sind und dann stellen diese Personen eine latente Zeitbombe dar."

    Zusammen mit Axel Boetticher, Ex-Richter am BGH, erarbeitet Böhm ein Memorandum. Die beiden Karlsruher Juristen fordern darin eine grundsätzliche Änderung der Gesetzeslage.

    Bereits während des Strafprozesses solle das Gericht untersuchen, ob ein Täter weiterhin gefährlich ist. Ist dies der Fall, sollten therapeutische Maßnahmen schon während der Haft angeordnet werden.
    In der vergangenen Woche hat Axel Boetticher die Vorschläge im Bundesjustizministerium erläutert.

    "Man muss davon ausgehen, dass es jährlich 4000 Verurteilte wegen Sexualstraftaten gibt, bei denen ein großer Teil therapiebedürftig ist im Strafvollzug und in der Sozialtherapie. Wir haben aber nur 1895 Plätze in der Sozialtherapie. Was ist mit den anderen? Es gibt zu wenig Plätze für therapeutische Maßnahmen, es gibt zu wenig Plätze für die Sozialtherapie. Es ist ja nicht nur, dass die JVA`s und die Gerichte klagen, sondern es werden Richterstellen gestrichen. Überall. Obwohl wir so gefährliche Leute haben."

    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will dazu noch keine Stellungnahme abgeben.

    Die bayrische Justizministerin Beate Merk setzt sich in ihrem Land sehr für die therapeutische Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftätern ein, hält die derzeitige Gesetzeslage jedoch für ausreichend.

    "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir ein weiteres Gesetz brauchen, mit dem man den Richtern aufgibt, bei der Entscheidung über eine Sexualstraftat noch mal explizit die Gefährlichkeit zu untersuchen. Selbstverständlich gehört das dazu und selbstverständlich werden da auch entsprechende Begutachtungen gemacht, gerade bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten, selbstverständlich, und es ist weiterhin so, dass natürlich auch die Strafanstalt selbst hinterher therapiert, klar."

    Axel Boetticher teilt so viel Optimismus nicht.

    "Ich kann das nicht nachprüfen, halte das aber für eine kühne Behauptung. Bei den anderen gibt es aber einfach Defizite und die wollen wir benennen und mit unserer4 Initiative den Bundesgesetzgeber auffordern, ins Bundesgesetz verpflichtend reinzuschreiben, dass in jedem Einzelfall eine solche Maßnahme durchgeführt wird."

    Laut Beate Merk ist die Situation in Bayern eine völlig andere.

    "Sexualstraftäter gehen bei uns nicht aus dem Gefängnis, ohne dass sie mit einem Therapeuten in Kontakt gekommen sind. Also, wenn es so was geben würde, dann müsste man sofort einschreiten. Das kann nicht sein. Bei einem Sexualstraftäter ist es ja so, dass man darüber entscheidet: braucht er eine Therapie, braucht er eine psychiatrische bzw. psychologische Betreuung oder ähnliches - und die erhält er dann auch."

    "Ich kann ihr nur entgegen halten, ein Urteil einer Strafkammer aus Bayern, die in das Urteil reingeschrieben hat, dass jemand vierzehn Jahre in einem Strafvollzug gesessen hat, immer wieder den Antrag gestellt hat, in eine sozialtherapeutische Abteilung verlegt zu werden und dem nicht nachgekommen ist. "

    In Karlsruhe warten die Fachleute nicht einfach auf Gesetzesänderungen. Zusammen mit Rolf Dieter Splitthoff, dem Leiter der Forensischen Abteilung im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden, gründet Richter Böhm bereits 2005 die "Behandlungsinitiative Opferschutz", kurz BIOS.

    Ihr Ziel: Potentielle Wiederholungstäter sollen während der Haft und auch danach psychotherapeutisch betreut werden. Andere sollen von vornherein daran gehindert werden, Straftaten zu begehen.

    "Indizierte Tätertherapie", wie es Böhm und Splitthoff nennen, sei eine dringend nötige Form von Opferschutz.

    "Ja, letztlich haben wir die Leute im Visier, die bisher zu kurz gekommen sind in der Versorgung, und die auch nicht so besonders attraktiv sind für die bisherigen Versorger, sprich also für die niedergelassenen Kollegen, egal ob aus der Psychiatrie oder aus der Psychotherapie. Ich würde sagen für die Schmuddelkinder, die im Hintergrund eben auch noch ihre Straffälligkeit haben, und da muss man ja immer auch dann ein Stück risikobereit sein, also dass man damit rechnen muss, es könnte ja zu irgendeinem Rückfall kommen und dazu braucht es ein Stück Mut, mit diesen Schmuddelkindern dann auch umgehen zu wollen."

    Gerade dieser Mut scheint in den allermeisten Fällen von Erfolg gekrönt, wie ein Blick in die Schweiz zeigt. Verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter erhalten dort ganz selbstverständlich bereits während ihrer Haft eine psychotherapeutische Unterstützung. Für Klaus Böhm ist das Nachbarland deshalb Vorbild:

    "Die Schweizer Untersuchungen kommen natürlich zu Ergebnissen, die ganz hervorragend sind: dass man Rückfallquoten nach dortigen Erkenntnissen von 40 Prozent bis auf 5 Prozent reduzieren kann. Und das sind natürlich Zahlen, die in der Tat eine ganz intensive Form des Opferschutzes darstellen."

    In Deutschland eine Rückfallquote von 40 Prozent, in der Schweiz fünf Prozent. Etwas, das wohl in erster Linie am deutschen Strafprozessrecht liegt, das nur unterscheidet zwischen schuldfähig und nicht schuldfähig.
    Ob jemand weiterhin gefährlich ist, wird in der Bundesrepublik in den meisten Fällen außer Acht gelassen.

    Ganz anders die Situation in der Schweiz.

    "Das Schweizer Strafrecht fragt, ob von einem Straftäter eine Gefährdung ausgeht und welche Maßnahmen unternommen werden müssen, um der Gefährdung für die Zukunft zu begegnen. Und danach richten sich auch die Behandlungsmaßnahmen aus."

    Diese Vorgehensweise fordern Böhm und seine Mitstreiter auch für Deutschland.

    Seit der Gründung von BIOS sind der Initiative etwa 200 Richter, Staatsanwälte, Psychiater, Psychotherapeuten, Fachkräfte aus dem Vollzug und Sozialarbeiter beigetreten.

    Dieses sogenannte Karlsruher Modell unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von anderen Einrichtungen der Tätertherapie:

    Ärzte, Psychotherapeuten, Vollzugspersonal und Juristen haben ihre gemeinsamen Fälle, arbeiten fachübergreifend zusammen.
    "Unsere Ambulanz, die würde mit jemandem arbeiten, der sagt: ich sehe ja ein, dass ich da ein Problem habe, also zum Beispiel wie dieser Pädophile, der nicht eigentlich psychisch krank ist, aber doch so eine Neigung hat zu Verhalten, das einfach strafwürdig ist und da immer wieder so ein "Drang" kommt, der aber jetzt nicht, das ist immer wieder schwer zu erklären, der jetzt nicht im Bereich des psychisch Kranken liegt, wo er sich einfach dann verlockt fühlt zu Straftaten und wo man auch dann ganz klare Verhaltensrepertoires erarbeiten muss, wie er mit diesen Verlockungen umgehen kann auch mit den Begleitsituationen der Verlockungen, sprich Alkoholkonsum, Drogenkonsum, die ja dann auch die Hemmschwellen senken, Straftaten zu begehen."

    Wichtiges Kriterium der Forensischen Ambulanz ist: dort um Hilfe nachzusuchen, soll so einfach wie möglich sein.

    "Wir meinen, dass unser Modell, mitten in der Stadt eine forensische Ambulanz zu haben, attraktiv ist, weil es eine ganz, ganz niedrige Hemmschwelle bedeutet für Menschen, die dieses Angebot brauchen, also zum Beispiel Straftäter, die nicht in die Psychiatrie wollen, weil sie sich nicht psychisch krank fühlen, aber trotzdem das Gefühl haben, ich brauche Unterstützung, fachliche Beratung. Und die kommen hier leichter, viel unbeschwerter hin, als sie sich je in eine Psychiatrie trauen würden."

    Eine zentrale Bedeutung hat dabei die Telefonnummer der Einrichtung, unter der jeder anrufen kann. Das Land Baden-Württemberg stellt für die Pilotprojekte von BIOS Sondermittel zur Verfügung. Damit können nach Ansicht Böhms nicht nur Straftaten verhindert werden, sondern dies führe auch zu einer erheblichen Kostensenkung.

    Die Diskussion darüber mag nun auch in Deutschland angestoßen sein. Mehr aber auch nicht.

    Im September ist Bundestagswahl - und bis dahin dürfte sich zumindest der Deutsche Bundestag noch nicht mit neuen Gesetzesinitiativen zum Sexualstrafrecht beschäftigt haben.