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Bewährungsprobe für die junge Demokratie

Mit 10.000 Mitgliedern war die Sozialistische Reichspartei (SRP) die größte rechtsextreme Partei der Nachkriegszeit. Bei Landtagswahlen 1951 errang sie acht und elf Prozent. Am 23. Oktober 1952 erklärte sie das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig - ein Novum in der jungen Geschichte der Bundesrepublik.

Von Annette Wilmes | 23.10.2012
    "Im Namen des Volkes, römisch Eins, erstens, die Sozialistische Reichspartei ist verfassungswidrig. Zweitens, die Sozialistische Reichspartei wird aufgelöst."

    Als Hermann Höpker-Aschoff, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, am 23. Oktober 1952 das Karlsruher Urteil verkündete, war dies ein Novum in der Geschichte der jungen Bundesrepublik. Es war das erste Mal, dass eine politische Partei als verfassungswidrig verboten wurde. Die Sozialistische Reichspartei, kurz SRP, war mit ihren 10.000 Mitgliedern die größte rechtsextreme Nachkriegspartei und unterhielt Nebenorganisationen wie die "Reichsjugend" und die paramilitärische "Reichsfront". Für das Verbotsverfahren hatte sich vor allem Bundesinnenminister Robert Lehr stark gemacht:

    "Im Inneren sind weite Kreise unseres Volkes zutiefst darüber enttäuscht und beunruhigt, dass erneut eine politische Richtung totalitären Charakters unter uns das Haupt erheben kann. Und im Auslande haben wir ebenfalls schwere Einbußen dadurch erlitten, weil das Vertrauen auf eine stetige demokratische Entwicklung des deutschen Volkes einen schweren Stoß erlitten hat."

    Das Programm der SRP - Wiedererrichtung des Großdeutschen Reichs, die Wiederherstellung des "Führerprinzips", das Bekenntnis zum volksgebundenen, also nationalen Sozialismus - widerspreche eindeutig der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die SRP setze die Politik der NSDAP fort und belebe den Antisemitismus, so der Prozessvertreter der Bundesregierung, Staatssekretär Hans Ritter von Lex, vor dem Bundesverfassungsgericht:

    "Die SRP bedient sich aber auch zur Propagierung ihrer Ziele der gleichen Methoden wie die NSDAP. Nämlich in einer brutalen, verlogenen Hetze oder einer heuchlerischen Tarnung."

    Für diese Hetze stand vor allem Otto Ernst Remer, Mitbegründer der SRP, der sich auf Wahlveranstaltungen und Versammlungen Anfang der 50er-Jahre gern rühmte, den Putsch gegen Hitler niedergeschlagen zu haben. Die Attentäter des 20. Juli verunglimpfte er als Landesverräter:

    "Nichtsnutzige Landsleute, die im Solde des Auslandes gestanden haben. Es wird einmal unsere Aufgabe sein, durch objektive Gerichte diese Herren aburteilen zu lassen"

    Wegen dieser beleidigenden Äußerungen wurde Otto Ernst Remer selbst vor Gericht gestellt und zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Die Alliierten, die Anfang der 50er-Jahre die Entstehung der jungen Demokratie kritisch begleiteten, bezeichneten Remer als "hitlerhörigen egozentrischen Romantiker", der mittels seiner - so wörtlich - "NS-Phrasen beste Einwirkung auf anfällige ehemalige Nazis" hatte. Tatsächlich erreichte die SRP 1951 knapp acht Prozent bei den Landtagswahlen in Bremen und 11 Prozent in Niedersachsen. Als der erste Deutsche Bundestag 1949 gewählt wurde, trat die neu gegründete SRP noch nicht an. Trotzdem schafften zwei SRP-Vertreter über die Listen anderer nationalistischer und rechtsradikaler Parteien den Sprung ins Parlament.

    Die parlamentarischen Erfolge der SRP und der Druck der Alliierten veranlassten die Bundesregierung letztlich zu dem Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Die Befürchtung, die SRP und ihre Anhänger würden im Untergrund erstarken, erfüllte sich nicht. Die junge Demokratie hatte sich bewährt. Erst 1964 wurde die Nationaldemokratische Partei Deutschlands, die NPD, gegründet.

    Ein Verbotsverfahren scheiterte 2003, doch nach der jüngsten Mordserie durch Neonazis flammt die Debatte um ein erneutes Verfahren wieder auf. Aber die Kriterien für ein Parteiverbot sind streng. Dass eine Partei ihre verfassungswidrigen Ziele "aktiv kämpferisch und aggressiv" - wie es heißt - verfolgt, muss erst zweifelsfrei belegt sein. Dies war nach dem Verbot der SRP bislang nur bei der KPD, der Kommunistischen Partei Deutschlands, der Fall. Sie wurde 1956 verboten. Ein weiteres Verfahren gab es bis heute nicht.