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BGH-Urteil
Kündigunsschutz für Mieter auch bei Eigentümer-Wechsel

Ein Wohnrecht auf Lebenszeit: Schutzklauseln wie diese haben viele Kommunen verankert, als sie sich von ihren Immobilien getrennt haben. Doch nicht immer fühlen sich die neuen, privaten Eigentümer daran gebunden. Zu Unrecht, urteilt der Bundesgerichtshof – und stärkt die Rechte der Mieter.

Von Klaus Hempel | 14.11.2018
    Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesgerichtshof", aufgenommen beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH verkündete das Urteil über das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser. Das Berliner Landgericht hat zwei Männer nach einem illegalen Autorennen zu lebenslanger Haft verurteilt. Dagegen haben die beiden Revision eingelegt. Der BGH hat das Mordurteil aufgehoben.
    Nach 37 Jahren sollten die Mieter - trotz Schutzklausel - ausziehen, der BGH sagt, das sei nicht rechtens. (dpa / picture alliance / Uli Deck)
    Im konkreten Fall war ein älteres Ehepaar aus Bochum verklagt worden. Der Mann, heute 77 Jahre alt, hatte jahrzehntelang im Bergbau gearbeitet. Er wurde krank und ist gesundheitlich schwer angeschlagen.
    "Ich habe eine Staublunge, die Wirbelsäule ist kaputt, auch Halswirbel und Lendenwirbel. Und das Schlimmste: Ich hatte 1983 einen schlimmen Unfall. Ich bin an 5000 Volt gekommen. Seitdem kämpfe ich erheblich mit Schlafstörungen."
    Der Mann wohnt mit seiner Frau als Mieter schon seit 37 Jahren in einem Haus, das in einer ehemaligen Zechen-Siedlung steht. In den 1970er-Jahren hatte die Stadt Bochum die Häuser der Siedlung einem Bergwerksverein abgekauft. Der Verein hatte früher Bergleuten, die gesundheitlich angeschlagen waren, einen sogenannten Bergmann-Versorgungsschein ausgestellt. Dadurch genossen sie einige Vorteile, auch als Mieter.
    "Wer diesen Bergmann-Versorgungsschein hat, hat gewisse Privilegien und Rechte, etwa dass ich das Wohnrecht auf Lebenszeit habe, so wie es vereinbart ist zwischen dem Bergwerkverein und der Stadt Bochum."
    Kündigung durch den neuen Vermieter ist unwirksam
    Auch die Stadt Bochum hatte sich verpflichtet, dass Bergleute als Mieter ein lebenslanges Wohnrecht beanspruchen können. 2012 verkaufte die Stadt das Haus des Ehepaares dann an Privatleute. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass das lebenslange Wohnrecht zugunsten des Ehepaars weiterhin bestehen bleibt. Eine ordentliche Kündigung wurde im Kaufvertrag ausgeschlossen. Die neuen Vermieter fühlten sich daran aber nicht gebunden. Sie kündigten dem Ehepaar und klagten schließlich auf Räumung. Die Kündigung ist aber unwirksam. Nach den Vorinstanzen hat nun auch der BGH dem Ehepaar Recht gegeben. Die neuen Vermieter seien an die Mieterschutzklausel im Kaufvertrag gebunden, so die Vorsitzende des BGH-Mietrechtsenats Karin Milger.
    "Alle Umstände, Wortlaut, Inhalt und Zweck der Kündigungsschutzklausel lassen sich nur dahin verstehen, dass den Mietern damit eigene Rechte gegenüber den Klägern, nämlich ein lebenslanges Wohnrecht, eingeräumt werden sollte. Die Verkäuferin, die Stadt Bochum, hat offensichtlich alles Erdenkliche getan, um das lebenslange Wohnrecht der Beklagten zu sichern, und zwar auch und gerade gegenüber den neuen Eigentümern."
    Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung: Viele Kommunen haben in der Vergangenheit tausende Immobilien verkauft. Wenn in den Kaufverträgen Klauseln stehen, die die Mieter schützen sollen, können sich die Mieter später gegenüber ihrem neuen Vermieter darauf berufen.
    (Aktenzeichen: VIII ZR 109/18)