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BGH-Urteil zu Bankgebühren
Immer wieder verbraucherfreundlich

Wieder ein verbraucherfreundliches Urteil, wieder eine Bankgebühr, die vor Gericht kassiert wurde: Banken dürfen keine Mindestpauschalen für die Kontoüberziehung berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und bleibt damit seiner Linie in Sachen Bankgebühren treu.

25.10.2016
    Ein Kugelschreiber liegt auf Kontounterlagen.
    Banken dürfen laut jüngstem BGH-Urteil keine Mindestpauschalen für die Kontoüberziehung berechnen. (imago)
    In seinem neusten Urteil zu Bankgebühren hat sich der Bundesgerichtshof mit einer Gebühr beschäftigt, die unter anderem die Deutsche Bank und die Targobank erheben. Beide verlangen von ihren Kunden ein Überziehungsentgelt, wenn diese ihr Girokonto über den vereinbarten Dispokredit hinaus überziehen.
    Die Targobank kassiert in einem solchen Fall laut Preisverzeichnis 2,95 Euro monatlich, bei der Deutschen Bank waren es im August 2012 pauschal 6,90 Euro im Quartal. Diese Pauschale funktioniert dabei wie eine Mindestgebühr: Der Betrag wurde mit den Sollzinsen, sprich mit dem Profit der Bank, verrechnet. Blieben die aufgelaufenen Zinsen darunter, kassierte die Bank die Pauschale. Nur wenn die Sollzinsen höher waren als die Mindestgebühr, fiel die Pauschale weg.
    Im Extremfall kann es also passieren, dass ein Kunde wegen einer Überziehung um wenige Cent an nur einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühren zahlen muss.
    Derartige Klauseln benachteiligen nach Ansicht des BGH die Kunden in unangemessener Weise, weil diese unabhängig von der Höhe und Laufzeit des Kredits den Aufwand für die Bearbeitung tragen müssen.
    BGH streicht Gebühren
    Das aktuelle Urteil zum Überziehungsentgelt passt zu einer ganzen Reihe von Entscheidungen, mit denen der Bundesgerichtshof Gebühren von Banken als unzulässig gestrichen hat. Einige Beispiele (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
    Bargeld: Die Bareinzahlung und -abhebung am Bankschalter muss kostenlos sein, wenn es um das eigene Konto geht. Bei Einzahlungen auf ein fremdes Konto darf die Bank dagegen extra kassieren. Ebenso könnte sie eine Gebühr für Abhebungen am Geldautomaten verlangen. (Az.: XI ZR 80/93)
    Buchungspostenentgelt I: Der BGH urteilt im Januar 2015, dass Banken für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge keine Gebühren verlangen dürfen. (Az.: XI ZR 174/13). Bei Konten, für die man sowieso schon einen Grundpreis zahlt, darf nicht jede Ein- und Auszahlung etwas kosten. Zumindest fünf Buchungsvorgänge im Monat müssen laut BGH kostenlos sein. (Az. XI ZR 217/95)
    Buchungspostenentgelt II: Im Juli 2015 macht der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung deutlich, dass Banken auch bei Konten von Geschäftskunden nicht jede Buchung berechnen dürfen. (Az.: XI ZR 434/14)
    Darlehenskonto: Vergibt die Bank ein Darlehen und eröffnet dazu ein eigenes Konto, dann darf sie keine Gebühren verlangen, um dieses Konto zu führen. (Az. XI ZR 388/10)
    Depotwechsel: Strafgebühren für das Wechseln von Depots sind ebenso unzulässig wie Gebühren für das Einrichten oder Auflösen von Girokonten und Sparbüchern sowie für Nachforschungen, ob eine Überweisung beim Empfänger angekommen ist. Auch das Führen eines Darlehenskontos muss kostenlos sein. (Az.: XI ZR 388/10).
    Ersatzkarte: Eine Bank darf keine Kosten für eine Ersatz-Bankkarte verlangen, wenn die Originalkarte zuvor gesperrt worden ist. (Az.: XI ZR 166/14)
    Freistellungsaufträge: Die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen muss kostenfrei sein. (Az. XI ZR 269/96 und XI ZR 279/9)
    Kontopfändung: Für eine Kontopfändung und deren monatliche Überprüfung darf kein Geld verlangt werden. (Az. XI ZR 219/98)
    Kreditgebühren: In mehreren Urteilen entschied der BGH, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind. Die Folge: Mehr als 100.000 Kunden forderten gezahlte Kreditgebühren zurück.
    Pfändungsschutzkonto: Die Bank darf keine Mehrkosten berechnen. (Az. XI ZR 260/12)
    In Zukunft könnten weitere Urteile folgen. Verbraucherschutzexperten etwa sehen mit Sorge, dass immer mehr Banken die Kosten für die Kontoführung nicht mehr pauschal in Rechnung stellen, sondern in viele Einzelpositionen aufsplitten. Auch wenn das Konto selbst dadurch möglicherweise günstiger wird, kostet es dann jedes mal extra, Geld zu überweisen, Lastschriften oder einen Dauerauftrag einzureichen.