Donnerstag, 25. April 2024

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Big Brother 2009

Das Land Bayern versucht, den Nachdruck historischer Zeitungen aus der Zeit des Nationalsozialismus zu verhindert - gegen den Protest angesehener Historiker. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien verbietet zum ersten Mal einen Internet-Blog eines magersüchtigen Mädchens. Zweimal verbietet der Staat Medien - ist es da gerechtfertigt, von Zensur zu sprechen?

Anmerkungen von Burkhard Müller-Ullrich | 23.01.2009
    Es gibt eine Menge Menschen, die sich gern als Ordnungshüter aufspielen, ohne wirklich beauftragt oder berufen worden zu sein. Man sagt, in Deutschland gebe es noch mehr von ihnen als anderswo, aber das ist ein Nebenaspekt, der hier nicht erörtert werden soll. Solche Menschen stehen Nachmittage lang auf der Straße herum und schreiben falsch parkende Autos auf, falls die Polizei nicht selber dazu kommt.

    Offenbar gibt es im bayerischen Finanzministerium auch einige Vertreter dieses Schlags. Denn das bayerische Finanzministerium sorgt energisch dafür, dass die deutsche Öffentlichkeit keine alten Nazi-Zeitungen oder gar Hitlers Programmschrift "Mein Kampf" in die Hand bekommt. Auch wenn Historiker die alten Texte fachkundig und pädagogisch kommentieren, verweigert das bayerische Finanzministerium, das durch einen belanglosen Geschichtszufall die Urheberrechte daran besitzt, jede Abdruckgenehmigung. Es muss eine besondere Verbotslust sein, auf alle guten Argumente, die für eine Veröffentlichung dieser Texte sprechen, mit Strafanzeige zu reagieren.

    Etwas anders liegt der Fall bei jener Maßnahme, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gegen eine private Webseite ergriffen wurde. Die Mitteilungen eines magersüchtigen Mädchens wurden auf den Index gesetzt, weil sie - Zitat - "die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" gefährden.

    Theoretisch könnte die Betreiberin ihr Blog hinter eine technische Zutrittsschranke, die nur Erwachsene durchlässt, verlegen, so wie das bei Pornoseiten im Internet üblich ist, aber praktisch ist das Blog für die Community, an die es sich wendet, unerreichbar. Es wurde geschlossen, und man muss vermuten, dass es in noch dunklere Gefilde des World Wide Web abgetaucht ist. Denn darin besteht der vielleicht wichtigste Strukturwandel der Öffentlichkeit, den das Internet uns beschert: Es ist - zumindest in seiner jetzigen Erscheinung - ein Medium der Omnipotenz; mit jedem Verbot entsteht auch eine Möglichkeit, es zu umgehen.

    Nun mag es für die Schließung des Anorexie-Blogs triftige Gründe geben. Einer liegt im Jugendschutzgedanken selbst: dass nämlich Minderjährige eben noch keine volle Verantwortung für ihr Handeln und erst recht nicht für ihre Wahrnehmungen tragen. Eine Webseite, auf der das Abmagern bis zum Tod verherrlicht wird und überdies Tipps gegeben werden, wie man die Krankheit vor den Eltern verheimlichen und zugleich beschleunigen kann, ist zweifellos eine Gefahr für Kinder; und die Erfahrung lehrt, dass gerade bei Kindern Repression nützen kann. Es genügt, das Rauchen zu verteuern, den Erwerb von Alkoholika zu behindern oder den Zugang zu gewissen Websites zu erschweren, um die gewünschten Schutzeffekte zu erzielen.

    Dennoch ist das Wort Zensur angebracht, wenn staatliche Organe die Veröffentlichung von Texten oder Bildern zu unterbinden versuchen. Ein liberaler Geist fragt sich nämlich jedes Mal: Was kommt als nächstes? Aus dieser Perspektive generellen Unbehagens verbinden sich die Aktionen des bayerischen Finanzministeriums gegen das Projekt "Zeitungszeugen" und der Bundesprüfstelle gegen die "Pro-Ana"-Webseite zu dem Erscheinungsbild von Ordnungshütern, unter deren Ordnung man eigentlich nicht leben möchte.