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Blitzmarathon
Einspruch gegen Bußgeld für Raser lohnt oft

Mit dem bundesweiten Blitzmarathon sollen Autofahrer vom Rasen abgehalten werden. Nicht immer muss man aber Knöllchen für zu schnelles Fahren widerspruchslos hinnehmen. Zahlreiche Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, auch aufgrund von Messfehlern.

Von Anja Nehls | 18.09.2014
    Geschwindigkeitskontrolle - Lasermessgerät
    Mit welchem Verfahren oder Gerät die Geschwindigkeit gemessen wurde, steht in der Regel im Bußgeldbescheid oder im Anhörungsbogen. (picture alliance / dpa / Inga Kjer)
    Unangenehm ist ein Bußgeldbescheid immer, für Menschen, die beruflich oder privat auf das Auto angewiesen sind, geht es aber manchmal auch um mehr als den Ärger über die Geldbuße. Nicht selten steht der Führerschein auf dem Spiel. Wer deshalb gegen ein Knöllchen Einspruch einlegen möchte, muss sich beeilen. Die Einspruchsfrist endet nach zwei Wochen. Dann aber sind die Aussichten auf Erfolg relativ gut, sagt Claudia Ziegler, Rechtsanwältin und Spezialistin für Verkehrsrecht aus Berlin, denn fast 80 Prozent aller Bußgeldbescheide seien fehlerhaft. Auf den ersten Blick ist das für den Laien aber schwer zu erkennen. Die meisten Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen lägen im Messverfahren, sagt Claudia Ziegler:
    "Also das fängt damit an, dass das Gerät nicht aktuell geeicht ist, dass es falsch aufgebaut wurde, dass es nicht richtig bedient wird. Das können die Anwälte bei einer Akteneinsicht überprüfen. Da muss also die Geräteakte auch mitgesandt werden, es muss der Nachweis mitgeschickt werden, dass die Messbeamten geschult wurden, wann die letzte Eichung war, dass die Kalibrierung vorschriftsmäßig durchgeführt wurde."
    Foto als Beweis?
    Mit welchem Verfahren oder Gerät die Geschwindigkeit gemessen wurde, steht in der Regel im Bußgeldbescheid oder im Anhörungsbogen. Auch ein sogenanntes Beweisfoto des Fahrers taugt nicht immer als Beweis, sagt die Anwältin:
    "Ganz häufig ist es so, dass schon die Qualität des Fotos so schlecht ist, dass die Behörde das sein lässt das weiter zu verfolgen, wenn schon anhand des ersten Fotos die Wahrscheinlichkeit besteht, dass man da keinen Fahrer sicher ermitteln kann."
    Wenn das so ist, muss auch nicht der Fahrzeughalter zahlen. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt. Eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches gibt es nur selten, so die Erfahrungen der Anwältin.
    Fahrverbot verschieben
    Aber selbst wenn das Foto gut und das Messverfahren einwandfrei ist, kann ein Einspruch sinnvoll sein, meint Claudia Ziegler - besonders dann wenn ein Führerscheinentzug ins Haus steht:
    "Um beispielsweise dem Betroffenen die Möglichkeit zu gebe, dieses Fahrverbot zu schieben. Es ist so, dass man die Möglichkeit hat, innerhalb von vier Monaten ein Fahrverbot zu verbüßen, wenn es das erste Mal angeordnet wurde und so schafft man das schon das bis zur Sommerpause oder bis zu einem längeren Urlaub zu schieben, ohne dass der Arbeitsplatz gefährdet wird."
    Bei acht Punkten muss neuerdings bereits die Pappe abgegeben werden. Bei Berufskraftfahrern oder zum Beispiel Menschen die das Auto brauchen um Angehörige zu pflegen kann das Gericht in Einzelfällen und auf Antrag auch vom Führerscheinentzug absehen. Dafür fällt dann die Geldbuße höher aus.
    Knöllchen anfechten?
    Knöllchen anzufechten kann allerdings eine teure Sache werden. Meist sind die Anwaltskosten höher als das angedrohte Bußgeld, auch wenn man am Ende vor Gericht recht bekommt:
    "Wenn Sie recht bekommen ist es häufig so, dass in Bußgeldverfahren das Gericht zwar das Verfahren einstellt, aber die notwendigen Auslagen den Betroffenen auferlegt."
    Die Entscheidung, ein Knöllchen anzufechten hängt also auch davon ab, ob man eine Rechtsschutzversicherung hat und wie sehr man auf den Führerschein angewiesen ist, wenn zum Beispiel ein Punkt in Flensburg droht.
    Bei Verwarnungsgeldern bis 60 Euro die sowieso nicht eingetragen werden oder bei Parkverstößen raten Anwälte häufig sogar dazu zu bezahlen, weil Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.
    Rechtsanwältin Claudia Ziegler rechnet beim Anfechten eines Knöllchens mit Erfolgsaussichten von ungefähr 50 Prozent. Weit sichere und obendrein preiswerter ist es allerdings, sich einfach an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu halten.