Pflegeversicherung

Kinderlosenaufschlag ist keine Strafe, sondern Solidarität

01:58 Minuten
Ein alter Mann im Rollstuhl Zuhause vor einem Vorhang, er schaut aus dem Fenster.
Wenn Kinder später ihre Eltern pflegen, entlastet das den Staat. Die Pflege Kinderloser kostet dagegen viel Geld. © imago / YAY Images
Ein Kommentar von Henry Bernhard · 02.06.2021
Audio herunterladen
Ein Aufschlag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung: Für Henry Bernhard ist das eine Frage der Solidarität im Generationenvertrag. Denn Kinder kosten Eltern viel Geld und ihre späteren Sozialbeiträge kommen auch Kinderlosen zugute.
Kinder machen Freude. Kinder kosten Nerven - und kosten noch mehr Geld. Bis zum 18. Lebensjahr in Deutschland im Schnitt um die 130.000 Euro. Ganz zu schweigen vom Einkommensverlust der Mütter, den sie nie wieder aufholen.
Kaum einer, der Kinder hat, wird dies aufrechnen wollen. Kinder sind unbezahlbar und bei allen Kosten ein Geschenk.

Der Staat muss kalkulieren

Wer aber emotionslos rechnen darf und auch sollte, ist der Staat. Er muss durch die Sozialversicherungen abwägen, wo er Geld einnimmt und wie er es ausgibt: für Rente, Krankenkassen, für die Pflege.
Dass Pflegekräfte in Deutschland zu wenig verdienen und Klatschen nicht hilft, die Miete zu zahlen, sollte inzwischen der Letzte verstanden haben.
Also müssen die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen – wie sie es seit der Einführung vor 26 Jahren regelmäßig tun.

Ein überschaubarer Aufschlag

Seit 16 Jahren wiederum zahlen Kinderlose einen moderaten Aufschlag gegenüber denen, die Kinder haben. Wir reden über eine Summe von deutlich unter 10 Euro im Monat.
Zum Vergleich: Ein Kind kostet die Eltern in Deutschland um die 600 Euro pro Monat.

Solidarität im Generationenvertrag

Dieses Kind wird später vermutlich in die Sozialkassen einzahlen und für Rente und Pflege der Elterngeneration aufkommen – auch für die Kinderlosen. Gegebenenfalls wird es sogar die eigenen Eltern pflegen und damit die Pflegeversicherung entlasten.
Dass hier die Gesellschaft den Kinderlosen einen überschaubaren Aufschlag zumutet, ist keine Strafe, kein Ignorieren unerfüllter Kinderwünsche, sondern schlicht Mathematik und Solidarität im Generationenvertrag.
Mehr zum Thema