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Bremer Verfassungsklage gegen Lang-LKW

Gigaliner sind Lastkraftwagen, die 25 Meter lang und 44 Tonnen schwer sein dürfen. Seit vergangenem Jahr läuft ein bundesweiter Feldversuch mit den Großtransportern, die die Zahl der LKWs auf Deutschlands Straßen verringern sollen. Doch der Bremer Senat hat sich einer Verfassungsklage gegen die LKWs angeschlossen.

Von Franziska Rattei | 19.02.2013
    Wer Gigaliner auf Deutschlands und Bremens Straßen schickt, denkt verkehrspolitisch falsch. So sieht es Joachim Lohse, Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Die Lang-LKWs schwächen die Bahn als Transportmittel, sagt er. Außerdem entsprechen die meisten Straßen nicht den Anforderungen, die Giga-Liner stellen. Als Beispiel nennt Lohse zu kleine Rastplätze, zu enge Kreisverkehre oder Bahnschranken, die für 25-Meter-Trucks zu kurz geöffnet sind.

    "Nicht umsonst hat sogar die Autofahrerlobby, der ADAC, sich auch deutlich gegen diese Gigaliner ausgesprochen, weil auch Überholvorgänge auf Landsstraßen usw., wenn diese Laster da verkehren, viel schwieriger werden als mit normalen Lastern."

    Der seit einem Jahr laufende Feldversuch für Gigaliner läuft bundesweit eher schleppend an. Viele Spediteure sind skeptisch, weil nur sieben der 16 Bundesländer aktiv teilnehmen. Bislang rollen erst 37 extra lange Laster über die freigegebenen Strecken. Bremen konnte sich bislang - gemeinsam mit sieben weiteren Bundesländern - noch gegen den von Bundesverkehrsminister Ramsauer initiierten Feldversuch wehren. Nun allerdings, mit der Ausweitung des Versuchs, sollen auch auf Bremens Straßen Gigaliner fahren dürfen; ohne, dass Bremen zugestimmt hätte. Die Testfahrten der Lang-LKWs seien von Beginn an ohne Zustimmung des Bundesrates durchgesetzt worden, sagt Lohse.

    "Es gab im Kreis der Länderverkehrsminister eine - wenn auch knappe - Mehrheit gegen den Feldversuch mit den langen LKW. Das schwankte mal, dann war es auch mal acht zu acht unentschieden. Aber es hat zu keinem Zeitpunkt im Kreis der Verkehrsminister - die ja die Fachminister sind, die müssen es ja wissen- dort hat es zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit für diesen Feldversuch gegeben."

    Deshalb will das Land Bremen die Ausweitung der Testfahrten nun zusammen mit Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein vor dem Verfassungsgericht anfechten. Das hält Thomas Röwekamp, Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion, für fatal.

    "Aus meiner Sicht ist das Verhalten von Senator Lohse und des gesamten Senats standortschädlich und gefährdet Arbeitsplätze und wirtschaftliche Prosperität und ist deshalb unbremisch. Wir müssen Interesse daran haben, dass die Speditionen, die ihren Sitz in Bremen haben, hier ihre Arbeitnehmer beschäftigen und hier ihre Steuern bezahlen, dass die an diesem Feldversuch teilnehmen können und nicht ausgeschlossen werden."

    Ein Unternehmen darf teilnehmen: die große Spedition Kühne und Nagel, die rund 1000 Sitze weltweit unterhält. Unter anderem einen in Bremen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt schweigt die Firma zu ihrer Sonderregelung. Der grüne Senator Lohse verteidigt diese Gigaliner-Ausnahme.

    "Aufgrund der Tatsache, dass andere Unternehmen, konkurrierende Unternehmen, die nicht in Bremen ihren Sitz haben, jetzt über bremisches Gebiet auf den Bremer Autobahnen mit diesen Fahrzeugen fahren können, haben wir gesagt: Hier droht eine Verzerrung des Wettbewerbs. Das können wir jetzt nicht am einzelnen Unternehmern exekutieren diesen Streit. Aber im Grundsatz lehnen wir den Feldversuch ab. "

    Im Grundsatz dagegen, im Einzelfall tolerant - für diesen Widerspruch könnte eine erfolgreiche Verfassungsklage der Ausweg sein. Wenn Bremen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein recht bekommen, wird es kein Gigaliner mehr geben auf Deutschlands Straßen.