Donnerstag, 25. April 2024

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Brexit und Kunstmarkt
Freies Geleit für Renoir und van Gogh

Zweistellige Millionenpreise, 250 Privatjets auf dem Flughafen und die zurzeit höchste Milliardärsdichte: In Maastricht hat die Kunstmesse "European Fine Art Fair" begonnen. Der drohende Brexit hat auf den internationalen Kunsthandel angeblich keine Auswirkungen.

Stefan Koldehoff im Gespräch mit Kathrin Hondl | 15.03.2019
ein Gemälde von Renoir auf der eine Frau mit unverghülltem Oberkörper auf einem Sofa liegt.
Schon vor der Eröffnung verkauft: "Femnme Nue Couchée (Gabrielle") von Pierre-Auguste Renoir (Dlf/ Stefan Koldehoff)
An den Eröffnungstagen der European Fine Art Fair in Maastricht, einer der wichtigsten Kunstmessen weltweit, bestätigten verschiedene Galeristen von der britischen Insel, dass das Interesse der Sammlerinnen und Sammler unverändert sei. Eines der teuersten angebotenenen Werke, ein 155 mal 65 Zentimeter großer liegender Frauenakt von Pierre-Auguste Renoir, konnte die Londoner Galerie Dickinson sogar schon einen Tag vor Messebeginn verkaufen. Die Zusage erfolgte angeblich über WhatsApp. Über den Käufer des Gemäldes und den vereinbarten Preis gab das Unternehmen keine Auskunft.
Probleme für den Leihverkehr
Nach Inkrafttreten des deutschen Kulturgutschutzgesetzes hatte vor allem der deutsche Kunsthandel darüber geklagt, dass viele deutsche Sammler ihre Kunstwerke aus Angst vor möglichen Ausfuhrverboten angeblich nach London gebracht hätten. Dort haben die beiden größten Auktionshäuser Sotheby's und Christie's ihre Stammhäuser. Dass nun keine Rückverlagerung nach Deutschland zu beobachten sei, liege aber nicht am drohenden Brexit, sagte ein britischer Händler dem Deutschlandfunk. Tatsächlich seien mehr Kulturgüter in die Benelux-Staaten und in die Schweiz als nach Großbritannien gebracht worden.
Schwierigkeiten bringe die politische Situation in Großbritannien aber für den internationalen Leihverkehr mit sich. Ein niederländischer Sammler, der der Londoner Tate Britain für deren kommende Van-Gogh-Ausstellung ein Werk zur Verfügung stellt, musste dafür eine Sondervereinbarung mit dem Finanzministerium in den Haag treffen. Träte Großbritannien während der Laufzeit der Ausstellung aus der EU aus, könnten für den Rücktransport des Bildes Export- und Einfuhrsteuern fällig werden - bei van Gogh in Millionenhöhe.