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Brot statt Pille

Lebensmittel sollen heute nicht nur satt machen und gut schmecken, sie sollen auch Gesundheit und Wohlbefinden steigern. Fraglich ist allerdings, ob die Versprechen auch eingehalten werden. Die Europäische Union will die Lebensmittelwerbung mit Gesundheitsversprechen regulieren.

Von Georg Ehring | 08.03.2007
    Die Industrie nimmt den Mund ziemlich voll: Ihre Produkte sollen nicht nur gut schmecken und Hunger und Durst stillen, die Werbung verspricht außerdem Gesundheit und Wohlbefinden durch den Konsum speziell angereicherter Produkte. Funktionelle Lebensmittel sind ein Milliardenmarkt mit zweistelligen Wachstumsraten, auf dem sich vor allem die Großen der Branche tummeln. Doch auch kleinere Anbieter kämpfen um ihren Anteil:

    "Wir als Bäckerinnung Berlin haben vor einiger Zeit darüber nachgedacht, auch das gesunde Brot durch andere Bestandteile qualitativ zu verbessern. Und wir sind da bei unseren Untersuchungen auf Topinambur gestoßen. Wir haben Entwicklungen hinsichtlich der Rezeptur vorgenommen und haben jetzt ein Brot, wo acht Prozent Topinambur mit verarbeitet wird","

    verspricht Nikolaus Juncker, der Geschäftsführer der Berliner Bäckerinnung. Der Topinambur-Zusatz bringt Inulin in das neue Mischbrot, das sei gut für Darmflora und Verdauung, bestätigt Professor Günter Bärwald von der Technischen Universität Berlin:

    ""Die Arzneimittel werden immer teurer. Topinambur können Sie als Präparat natürlich in der Apotheke kaufen. Warum soll man es nicht gleich über das Brot aufnehmen?"

    Das darmfreundliche Brot ist nur ein Beispiel unter vielen auf dem Markt für funktionelle Lebensmittel. Das Spektrum reicht von Milchprodukten mit gesundheitsfördernden Bakterien über cholesterinsenkende Margarine, fettreduzierte Wurst und Käse bis zu vitaminangereicherten Getränken und Süßigkeiten. Gesalzen sind meist die Preise, dabei ist die Wirkung für Gesundheit und Wohlbefinden nicht immer garantiert. Angelika Michel-Drees, Ernährungsreferentin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, rät Verbrauchern zu einer gesunden Portion Misstrauen:

    "Viele Produkte haben nach wie vor noch sehr vollmundige Sprüche, ohne dass bewiesen ist, dass sie auch wirklich diese Funktion, die der Verbraucher erwartet, auch wirklich erfüllen."

    Anders als Arzneimittel sollen funktionelle Lebensmittel auch künftig ohne spezielle Zulassung auskommen, doch die Werbung dafür wird gerade europaweit reguliert. Das Europaparlament hat im vergangenen Jahr als ersten Schritt auf diesem Weg die Health-Claims-Verordnung verabschiedet. Professor Burckhard Viell vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

    "Das Problem ist wirklich, dass wir in Europa ein einheitliches Vorgehen, eine einheitliche wissenschaftliche Bewertung brauchen, die erstens den Verbraucherschutz so hoch wie möglich setzt, zweitens dafür sorgt, dass Verbraucher auch korrekt informiert werden und drittens eben keine Schranken innerhalb der Gemeinschaft aufbaut."

    Die gibt es bisher dadurch, dass die Anbieter derzeit noch viele nationale Vorschriften beachten müssen: Was in Deutschland erlaubt ist, kann in Frankreich verboten sein und umgekehrt. Wann darf der Hersteller seine Wurst als fettarm bezeichnen, oder sein Erfrischungsgetränk als energiereduziert? Was ist eine Ballaststoff- oder Proteinquelle? Solche Angaben sind europaweit einheitlich geregelt, wenn die Verordnung Mitte des Jahres in Kraft tritt. Gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung ist auch künftig erlaubt, allerdings nur, wenn die entsprechenden Angaben in einer gemeinschaftsweit gültigen Liste verzeichnet sind und das Produkt den Anforderungen der Europäischen Union entspricht. Für krankheitsbezogene Werbung gelten noch strengere Regeln, die Aussagen müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Darüber hinaus will die EU den gesundheitlichen Wert von Lebensmitteln in Nährwertprofilen beschreiben, ein Vorhaben, das in drei Jahren abgeschlossen sein soll und noch viel Zündstoff birgt.

    Die Lebensmittelwirtschaft gibt sich reserviert. Zwar begrüßt sie das europaweit einheitliche Vorgehen, doch die Verordnung selbst sei zu bürokratisch und behindere Innovationen, so Peter Loosen, Geschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, vor allem deshalb, weil gesundheitsbezogene Werbeaussagen nur dann erlaubt sein sollen, wenn sie von der EU ausdrücklich genehmigt worden sind:

    "Das ist sehr ambitioniert, und davor haben wir immer gewarnt, denn das wird kaum zu leisten sein, auch nicht in drei Jahren. Denn die Folge ist: Wenn etwas in der Liste nicht mehr drin steht, dann darf man es nicht sagen, auch wenn man es weiß. Und das ist ein Punkt, den finden wir gar nicht gut."