Donnerstag, 25. April 2024

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Bund-Länder-Finanzreform
Schul-Finanzerung in der Union umstritten

Union und SPD haben die Einigung über die Bund-Länder-Finanzreform in Sonderfraktionssitzungen vorgestellt. Unter anderem soll der Bund künftig Gelder für Schulsanierungen zur Verfügung stellen können - vorbei an den Ländern. Diese Aufweichung des sogenannten Kooperationsverbotes sorgt in der Union offenbar für neuen Streit.

18.05.2017
    Die Schüler sind seitlich von hinten fotografiert; sie sitzen an ihren Pulten und schreiben.
    Unterricht in einer Schulklasse in Berlin (Imago/ Gerhard Leber)
    Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet unter Berufung auf Teilnehmer der Unions-Fraktionssitzung, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert das Aus für das Kooperationsverbot im Grundgesetz kritisiert habe. Eine derartige Änderung hebele einen Grundpfeiler des Föderalismus aus, so der CDU-Politiker. Der sehe vor, dass die Länder verantwortlich für die Schulen seien. Dagegen sollen Finanzminister Wolfgang Schäuble und Fraktionschef Volker Kauder gefordert haben, dem Kompromiss mit der SPD zuzustimmen.
    Hintergrund ist, dass der Bund im Zuge der Neustrukturierung der Finanzbeziehungen mit den Ländern 3,5 Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen in ärmeren Kommunen bereitstellen will. Dafür erhält der Bund mehr Rechte, bei der Verwendung der Gelder mitzureden und sie zu kontrollieren.
    Aus für Privatisierung von Autobahnen
    Union und SPD hatten die Einigung beim Bund-Länder-Finanzpakt am Morgen jeweils in Sonderfraktionssitzungen vorgestellt. Die geplante Bundestagssitzung verzögerte sich dadurch um eine halbe Stunde. Nach Auskunft des Bundestagspräsidenten brauchten die beiden Fraktionen die Zeit, "um über eines der wichtigsten Vorhaben der Koalition abschließend zu beraten".
    Dieses wurde gestern auf den Weg gebracht, nachdem sich Union und SPD auf zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz geeinigt hatten. Die sollen unter anderem den Verkauf von Autobahnen und Bundesstraßen verhindern. Die SPD hatte auf diesen Passus bestanden und mit einem Scheitern der Verhandlungen gedroht. "Die Autobahnen bleiben im Eigentum des Bundes", zeigte sich Fraktionschef Thomas Oppermann nun zufrieden.
    Im Kern geht es bei dem Reformpaket um die Zukunft des Ende 2019 auslaufenden Länderfinanzausgleiches und den Solidarpakt II für Ostdeutschland. Um gleiche Lebensverhältnisse in Deutschland zu sichern, hatten sich Bund und Länder bereits im Oktober auf eine Neuordnung der Geldströme verständigt. Vorgesehen ist, dass die Länder ab 2020 pro Jahr knapp zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten – Tendenz steigend.
    Bayern wertet Reform als gerechter
    CDU-Fraktionschef Volker Kauder sagte, er sei froh, dass die Koalition auch nach drei schwierigen Landtagswahlen noch zusammengefunden habe, um dieses wichtige Reformwerk zu verabschieden. Und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt sagte, beim Länderfinanzausgleich bestehe künftig ein wenig mehr Gerechtigkeit. Bayern musste zuletzt mehr als die Hälfte der Hilfszahlungen der reicheren an die ärmeren Bundesländer schultern.
    Mit der Einigung steht einer Abstimmung des Bundestages in der nächsten Sitzungswoche Ende des Monats nichts mehr im Wege. Für die Grundgesetzänderungen ist in Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig.
    (tj/mw)