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Bund und EU
Streit um Strom-Privileg der Industrie beendet

Die EU und Deutschland haben ihren Streit um Industrie-Privilegien bei den Kosten der Energiewende entschärft. Über die Ökostrom-Abgabe auf selbsterzeugten und genutzten Strom sei eine Einigung erzielt worden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium.

Von Georg Ehring | 29.08.2016
    Wasserdampfschwaden steigen aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerkes der Vattenfall AG in Jänschwalde, daneben steht eine Windenergieanlage (Aufnahme von 2015)
    Ein Großteil des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird von Industrieunternehmen erzeugt. (Patrick Pleul / dpa-Zentralbild, dpa picture alliance)
    Bestehende Anlagen für die Kraft-Wärme-Kopplung sollen auch weiterhin von der Umlage für Erneuerbare Energien ausgenommen werden, heißt es in einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums verwies auf eine Pressekonferenz von Minister Sigmar Gabriel am morgigen Dienstag zu diesem Thema. Dem Bericht zufolge soll die Umlage für neue und modernisierte Anlagen ab 2017 auf 40 Prozent des allgemeingültigen Satzes beschränkt werden.
    Ein Großteil des Stroms aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen wird von Industrieunternehmen erzeugt und selbst verbraucht. Es geht um rund ein Viertel des Strombedarfs der deutschen Industrie. Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung erzeugen neben Strom auch Wärme für Industrieprozesse oder für die Heizung. Das macht sie besonders effizient und damit umweltverträglicher als Kohle- oder Gaskraftwerke.
    Ausnahmen galten nur bis 2017
    Die Bundesregierung hatte im Jahr 2014 nach monatelangem Streit mit der Europäischen Union die Beibehaltung der Privilegien für die Industrie bei der EEG-Umlage weitgehend durchgesetzt. Die Kommission hatte allerdings Ausnahmen zugunsten von selbst erzeugtem Industriestrom zunächst nur bis zum Jahr 2017 genehmigt.
    Nach Angaben von Wulf Binde, dem Geschäftsstellenleiter des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung, soll es für den Neubau von Anlagen für die allgemeine Stromversorgung künftig Versteigerungen geben. Der Anbieter, der den niedrigsten Zuschlag pro Kilowattstunde fordert, käme dann zum Zuge. Eine Verordnung hierüber solle bis Mitte nächsten Jahres fertig werden.