Hintergrund ist die Klage einer Wohnungsbaugesellschaft aus Hannover. Diese wollte erreichen, dass die Belegungsrechte der Stadt nach 20 Jahren enden und die Wohnungen frei vermietet werden können.
Die Verpflichtung wurde vor dem Bau der Sozialwohnungen vertraglich festgeschrieben. Im Jahr 1995 kaufte zunächst eine Wohnungsbaugesellschaft von der beklagten Stadt Grundstücke, die mit 52 Sozialwohnungen bebaut werden sollten. Die Kommune gewährte auch ein zinsgünstiges Darlehen. Die klagende Wohnungsgenossenschaft kaufte die Grundstücke ebenfalls 1995 und übernahm dabei die festgeschriebenen Verpflichtungen.
Das Oberlandesgericht Celle muss nun klären, auf welche Laufzeit sich die Parteien damals vermutlich geeinigt haben.
(Az. V ZR 176/17)