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Bundeskabinett
Verbot von "Konversionstherapien" beschlossen

Wer homosexuellen oder transsexuellen Menschen eine sogenannte Konversionstherapie anbietet oder sie einer solchen unterzieht, dem droht unter Umständen eine Freiheitsstrafe. Das Bundeskabinett stimmte einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu.

Von Gudula Geuther | 18.12.2019
Jens Spahn (CDU), Bundesminister für Gesundheit, kommt zu einer Pressekonferenz in seinem Ministerium.
"Homosexualität ist keine Krankheit", sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, CDU. (dpa / Kay Nietfeld)
Kritiker stören sich bereits am Begriff der Konversionstherapie – auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
"Homosexualität ist keine Krankheit und deswegen auch nicht therapiebedürftig."
Freiheitsstrafte bis zu einem Jahr oder Geldstrafe soll nach dem Willen des Bundeskabinetts künftig dem drohen, der eine solche Behandlung an Minderjährigen durchführt. Verboten sind damit laut Gesetzentwurf Methoden, "die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind". Umpolung nennt das der CDU-Politiker Spahn. Einzelpersonen oder Vereinigungen, die solche Behandlungen durchführten, richteten schweren Schaden an.
"Denn die Betroffenen berichten, dass sie schweres seelisches, aber auch körperliches Leiden durchleben und erleben."
Im Juni hatte eine von Spahn einberufene Kommission zum strafbewehrten Verbot geraten. Jörg Litwinschuh-Bartels, der Vorsitzende der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld, hatte diese Schäden damals so beschrieben:
"Das beginnt mit Isolation, mit Depressionen, bis hin zur Suizidalität. Und häufig gelingt es erst durch professionelle Therapeuten in der Therapie, herauszubekommen, dass diese Menschen eben diese schlimmen Erfahrungen gemacht haben."
Gesetzentwurf wurde zuletzt noch einmal verschärft
Den damals vorgelegten ersten Entwurf schärfte das Bundeskabinett jetzt noch nach, mit einer strengeren Altersgrenze von nun 18 statt zuvor 16 Jahren. Zustimmung dazu gibt es von SPD, Grünen und vom zuständigen Sprecher der FDP, Jens Brandenburg.
"Das ist ja eine sehr vulnerable Entwicklungsphase von jungen Menschen. Und wer sich mit solchen Konversionstherapien an Minderjährigen vergreift, der gehört auch bestraft."
Die SPD-Abgeordnete Bärbel Bas wäre gern weiter gegangen, mit einem gänzlichen Verbot. Aber:
"Ja, die rechtlichen Hürden sind, dass es in Deutschland ja eine Therapiefreiheit gibt, und auf der anderen Seite, dass ein erwachsener Mensch ja seinen Willen frei äußern kann und möglicherweise sagt, er möchte eine solche Therapie. Das kann man dann nicht ausschließen bei erwachsenen Menschen. Das kann man nur bei erwachsenen Menschen ausschließen, wenn sie deutlich zeigen, dass sie ihren Willen vielleicht nicht frei äußern können. Und die sind ja mit dem Gesetz jetzt auch erfasst."
Opposition wäre gerne weiter gegangen
Kann also der Betroffene seinen Willen nicht frei äußern, wird er Druck oder Zwang ausgesetzt, ist auch das strafbar. Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit solchen Behandlungen auf ihre Kinder einwirken, sind dagegen erst einmal ausgenommen. Die Grüne Ulle Schauws kritisiert das. Die SPD-Frau Bas präzisiert:
"Bei gröblicher Verletzung der Fürsorgepflicht, also wenn Eltern eben auch Zwang ausüben, dann sind sie jetzt auch von dem Verbot erfasst."
"Das wird man in der Anhörung noch einmal im einzelnen diskutieren müssen."
Kündigt Jens Brandenburg von der FPD an. Verboten und mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro bewehrt ist auch die Werbung für solche Behandlungen. Jens Spahn:
"Das ist Schutz der Einzelnen, der Betroffenen. Aber es ist vor allem auch ein gesellschaftliches Signal an Schwule und Lesben: Es ist ok, so wie Du bist, und es muss eben nicht therapiert werden."
Schutzgut ist die Willensfreiheit des Betroffenen. Nimmt der zum Beispiel freiwillig an einer Selbsthilfegruppe teil, fällt das nicht unter das Verbot – es sei denn, der Gesprächspartner würde versuchen, auf dessen sexuelle Orientierung zielgerichtet Einfluss zu nehmen. Dasselbe gilt im Übrigen für die selbstempfundene sexuelle Identität. Auch diese Verschärfung oder Klarstellung im Gesetzentwurf ist neu. Im neuen Jahr ist der Bundestag am Zug.