Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


Bundeskartellamt nimmt Preisgestaltung von Hotelportalen unter die Lupe

Bei Hotelbuchungsportalen haben sich ein paar große Anbieter etabliert, die mit Bestpreis-Angeboten werben: Das Hotel hat und darf keinen günstigeren Preis anbieten als besagten Bestpreis des Portals. Und das, obwohl die Hotels Privatpersonen auch bessere Angebote machen könnten.

Von Sören Brinkmann | 11.09.2013
    Ein schneller Blick ins Internet. Die persönlichen Angaben und eine Kreditkartennummer eingegeben – und schon ist das Hotel gebucht. Bestpreis; dieser Hinweis erscheint bei mehreren Angeboten neben dem Hotelnamen. Damit will das Buchungsportal deutlich herausstellen, dass es dieses Zimmer im entsprechenden Zeitraum nicht günstiger gibt. Doch für die Hotels engt sich damit der Spielraum bei der Vermarktung der Zimmer ein, sagt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotelverbandes, Markus Luthe.

    "Das Problem besteht darin, dass wir in unsere Preise in jeden Online- wie Offline-Vertriebskanal – über den Rezeptionsschalter, aber auch für den Firmenkunden von nebenan – immer auch die Provisionen für diese Portale einkalkulieren müssen, obwohl wir hier durchaus günstigere Vertriebskanäle hätten. Das heißt, wir werden in unserer Kalkulationsfreiheit behindert und das kann nicht zum Wohle des Gastes sein."

    Die Hotelbranche beklagt, dass sie bei Internetbuchungen die Provisionen an die Portale einkalkulieren müssen. Diese liegen in der Regel zwischen zehn und 20 Prozent. Obwohl die Provisionen beim Anruf im Hotel entfallen, dürfen keine niedrigeren Preise angeboten werden.

    Eine Alternative scheinen die Hotels nicht zu haben. Die drei großen Internetportale HRS, Expedia und Booking.com bringen viele Übernachtungsgäste in die Hotels. Markus Luthe vom Deutschen Hotelverband.

    "Jede fünfte Buchung kommt von diesen Internetbuchungsplattformen. Die Zahl steigt dynamisch an, so wie die Nutzung des Internets. Das heißt: Hier ist für uns ein strategisch sehr wichtiger Bereich. Und der ist sehr kostenintensiv geworden. Wir haben hier einen Bereich, in dem es zwei, vielleicht noch drei Wettbewerber insgesamt gibt. Und entsprechend hilflos steht die Hotellerie diesen sehr marktstarken Partnern gegenüber."

    Die Anbieter der Hotelportale verweisen darauf, wie wichtig ihre Position bei der Vermarktung und Vermittlung ist. Ohne die Buchungsportale müssten die Hoteliers selbst wieder mehr in die Werbung investieren.

    Das Bundeskartellamt hat inzwischen mehrmals den Marktführer in Deutschland, HRS, wegen der Bestpreis-Klausel in den Blick genommen und abgemahnt. Die Klauseln schlössen den Wettbewerb um niedrigere Preise aus. Für Kartellamtspräsident Andreas Mundt geht es aber nicht nur um einen Fall HRS.

    "Wir gehen davon aus, dass unser Verfahren jetzt erst mal eine Signalwirkung in den Markt geben wird. HRS war in der Vergangenheit ja auch das Unternehmen, das diese Bestpreis-Klausel durchgesetzt hat. Insofern haben wir mit HRS begonnen, aber das setzt ja auch ein Signal in den Markt, dem dann die übrigen Unternehmen hoffentlich folgen werden. So geht man oft vor, wenn man Verfahren im kartellrechtlichen Bereich bearbeitet."

    Mit Blick auf das laufende Verfahren wollte man sich bei HRS nicht äußern. In einer Pressemitteilung hat das Unternehmen allerdings erklärt:

    "Das Bundeskartellamt hat erkannt, dass es sich um ein branchenweites Phänomen handelt, das einer branchenweiten Lösung bedarf. Damit schließt sich die Behörde in diesem wesentlichen Punkt der Argumentation von HRS an und betrachtet das Unternehmen aufgrund seiner marktführenden Stellung in Deutschland nicht mehr isoliert. Es ist davon auszugehen, dass die rechtliche Wertung am Ende des Verfahrens auch Auswirkungen auf die Wettbewerber von HRS haben und für diese gleichermaßen gelten wird."

    "Der Hotelverband hofft auf eine Entscheidung gegen die Bestpreis-Klausel – möglichst noch in diesem Jahr. Eine schnelle Entscheidung strebt auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt an."

    "Wir haben ja jetzt eine Abmahnung an HRS noch mal versandt. HRS hat jetzt Gelegenheit, auf diese Abmahnung Stellung zu nehmen. Wir haben auch eine großzügige Frist eingeräumt, weil es ja auch ein relativ komplexes und schwieriges Verfahren ist. Und anschließend werden wir uns das anschauen und bewerten. Wir werden sicherlich bemüht sein, wenn wir die Antwort auf unsere Abmahnung haben, hier relativ zeitnah eine Entscheidung oder vielleicht auch eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen.""

    HRS hat zunächst zugesagt, die Bestpreis-Klausel nicht durchzusetzen.