
Die Mindeststrafen sollen wieder auf unter ein Jahr Haft gesenkt werden. Ermittlungsbehörden und Gerichte hätten so die Möglichkeit, Verfahren einfach einzustellen. Hintergrund ist, dass die von der Vorgängerregierung festgelegten Regeln auch Handlungen erfassen können, bei denen offenkundig keine kriminelle Absicht vorliegt - beispielsweise wenn jemand kinderpornografische Darstellungen weitergeben will, um deren Verbreitung zu verhindern oder aufzuklären. Derzeit machen sich etwa Eltern oder Lehrer strafbar, wenn sie bei Kindern entdecktes Material zum Beispiel an die Schulleitung weiterreichen.
Zudem beschloss das Kabinett eine Strategie für die internationale Digitalpolitik. SPD, Grüne und FDP wollen sich etwa dafür einsetzen, den Zugang zu einem freien Internet ohne Zensur zu gewährleisten.
Diese Nachricht wurde am 07.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
