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Bundestag berät Gesetzesentwurf
Das Recht auf ein Geschlecht

Das Geschlecht eines Neugeborenen darf in der Geburtsurkunde unausgefüllt bleiben. Ein drittes Geschlecht einzutragen, soll aber bis Ende des Jahres möglich sein - so lange gibt das Bundesverfassungsgericht der Regierung Zeit für eine Gesetzesänderung. Doch wie soll die Bezeichnung lauten?

Von Katharina Hamberger und Gudula Geuther | 10.10.2018
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    Geschlechtliche Varianten zwischen männlich und weiblich gibt es immer wieder. Aber wie soll der Gesetzgeber sie nennen, und wer soll sie beanspruchen dürfen? (dpa)
    "Nach der Geburt hat erst mal niemand was gesagt. Mir schien es, als ob auch die Hebammen und auch die Gynäkologen nicht Bescheid wüssten."
    Heike Kaiser erzählt vom Tag der Geburt ihrer Tochter 2012. Der Grund für die Reaktion des Klinikpersonals: Kaisers Kind ist intersexuell, es ist aus medizinischer Sicht weder eindeutig weiblich noch männlich.
    "Nach außen hin ist sie sichtbar ein Mädchen und genetisch hat sie eben XY-Chromosmen."
    Eine der vielen Varianten der Intersexualität. Grundsätzlich, sagt Dr. Stefan Siegel vom Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité in Berlin, gibt es ein breites Spektrum zwischen männlich und weiblich, niemand ist eindeutig das eine oder das andere. So hat mancher Mann mehr, mancher weniger Bartwuchs. Für die Medizin werde dieses Spektrum erst dann interessant, so Siegel, wenn bestimmte biologische Funktionen beeinträchtigt sind:
    "Also ganz konkret, bestimmte Dinge kann halt nur die eine Körperform und die andere nicht."
    Als Beispiel nennt er die Produktion von Spermien und das Austragen einer Schwangerschaft.
    Gesetzesentwurf: "Weiblich", "männlich", "divers"
    Die Tochter von Heike Kaiser – ein Pseudonym – wird irgendwann Hormone nehmen müssen, die sie selbst nicht produzieren kann. Im Moment fühlt sich das Kind im Vorschulalter selbst als Mädchen, erzählt Kaiser:
    "Wir haben uns zunächst auch überlegt, was ist sie denn. Aber wenn man sie angeschaut hat, war sie eindeutig ein Mädchen."
    Zum Zeitpunkt der Geburt von Kaisers Kind gab es allerdings auch noch keine andere Möglichkeit, sich für ein Geschlecht jenseits von männlich und weiblich zu entscheiden.
    Seit 2013 können Eltern beantragen, dass die Geschlechtseintragung in der Geburtsurkunde weggelassen wird, wenn ein Kind keinem Geschlecht zugeordnet werden kann.
    Vor einem Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht: Das reicht nicht aus. Der Gesetzgeber muss, wenn er auf einem Eintrag im Personenstandsregister besteht, in dem alle Daten zu einer Person, wie Name, Geburtsdatum oder auch Geschlecht, eingetragen werden, einen weiteren Geschlechtseintrag ermöglichen.
    Bis Ende dieses Jahres gaben die Karlsruher Richter der Bundesregierung dafür Zeit. Donnerstag dieser Woche findet nun die erste Lesung zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung statt, der nun neben "weiblich" und "männlich" auch "divers" als Eintrag vorsieht.
    Die Entscheidung der Verfassungsrichter
    Das Bundesverfassungsgericht geht in seiner Entscheidung von 160.000 intergeschlechtlichen Personen in Deutschland aus.
    Der Großteil der Kinder, die mit dieser Diagnose auf die Welt kämen, ca. 70 bis 80 pro Jahr, würde sich jedoch mit einem weiblichen oder männlichen Geschlecht identifizieren, sagt der Mediziner Stefan Siegel. Nur etwa sieben oder acht Kinder pro Jahr würden sich später weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zugehörig fühlen, wie viele es genau sind, könne man aber nicht sagen.
    Eine dieser intergeschlechtlichen Personen ist Vanja. Er_sie, mit diesem Pronomen möchte Vanja angesprochen werden, hat das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angestoßen.
    "Weil Vanja in dieser Gesellschaft oder in diesem Rechtssystem bislang nicht vorgekommen ist. Vanja konnte sich entscheiden, einen Eintrag als männlich oder weiblich zu haben, aber eben nicht einen Eintrag, der dem eigenen Geschlechtsempfinden entspricht", sagt Sozialpädagoge Moritz Prasse, Mitglied der Kampagne 3. Option, die für die Klage gegründet worden ist. An den Tag der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann er sich noch sehr gut erinnern:
    "Wir waren alle unglaublich perplex, dass das Bundesverfassungsgericht uns in allen Punkten recht gegeben hat und quasi eins zu eins unserer Argumentation gefolgt ist."
    "Keine valide Alternative, zu sagen: Ich bin nichts"
    Auch die Rechtsprofessorin Dagmar Coester-Waltjen liest die Entscheidung der Verfassungsrichter als ausgesprochen weitgehend. Was für viele als vernachlässigbares Einzelproblem erscheinen mag, nehmen die Verfassungsrichter sehr ernst. Die Koryphäe des deutschen Familienrechts Coester-Waltjen weist darauf hin, dass zwar nur wenige Menschen von dieser besonderen biologischen Konstellation betroffen seien. Für die aber gehe es um Existenzielles:
    "Die Identität eines jeden Menschen, die er selbst empfindet und als die er von außen empfunden werden soll, die hängt auch mit dem Selbstwertgefühl zusammen und oder die prägt das Selbstwertgefühl."
    Das deutsche Personenstandsrecht verschärfe bisher dieses Problem. Indem es dazu zwinge, das Geschlecht festzuschreiben. Trotz der Lockerung von 2013, dass der Geschlechtseintrag frei gelassen werden kann.
    "Und das ist natürlich auch keine valide Alternative, zu sagen: Ich bin nichts. Das drückt im Grunde genommen natürlich noch viel stärker dieses Nicht-Dazugehören aus."
    Dabei geht es nicht nur um den Eintrag im Pass. Es geht darum, dass den Betroffenen dieses Nicht-Dazugehören im Alltag ständig vor Augen geführt wird. Moritz Prasse von der Kampagne 3. Option:
    "Das hat man alleine, wenn man im Internet Socken bestellt und man muss sich entscheiden, was für eine Anrede wählt man, wählt man Herr oder wählt man Frau, und beides fühlt sich einfach immer falsch an und man wird einfach nie gesehen."
    Ein Kind weiß, als was es sich fühlt
    Das Gefühl des Nicht-Dazugehörens kennt auch Heike Kaiser – und das, obwohl ihr Kind im Moment einem der beiden bisher im Personenstandsrecht möglichen Geschlechter zugeordnet wird. So hatten ihr Partner und sie im Krankenhaus das Gefühl, nach der Geburt gemieden worden zu sein.
    Sie überlege ganz genau, sagt Kaiser, wem sie davon erzähle, denn die ersten Gespräche mit Freunden seien eine schlimme Erfahrung gewesen. Manchmal habe sie auch nicht die Kraft, Aufklärung zu leisten. Mit ihrer eigenen Tochter würde sie gerne offener umgehen…
    "Aber, ja, sie ist noch sehr jung. Und die posaunen ihr Wissen einfach so frei in die Welt hinein, ohne zu wissen, was das für Konsequenzen für sie hat. Deswegen versuchen wir ihr das nicht in vollem Umfang zu erzählen, damit sie nicht irgendwelchen Diskriminierungen ausgesetzt ist."
    Vanja gehört zu jenen Menschen, die sich weder als weiblich noch als männlich verstehen
    Vanja gehört zu jenen Menschen, die sich weder als weiblich noch als männlich verstehen (Jan Woitas/dpa)
    Aber Kaiser will ihr ermöglichen, irgendwann selbst entscheiden zu können, wie sie sich sieht:
    "Wir haben die Erfahrung gemacht in unserem Verein "intergeschlechtliche Menschen e.V.", dass, wenn die Kinder sich dazwischen fühlen, ja, zwischen Mann und Frau oder sich anders fühlen, sie werden als Mädchen aufgezogen und sie fühlen sich als Junge, dann wissen sie das von allein, noch bevor sie wissen, was Intergeschlechtlichkeit bedeutet. Und darauf verlass' ich mich einfach, dass sie mir das rechtzeitig zeigt."
    Dass es überhaupt einen Geschlechtseintrag geben muss, ist dabei nicht so selbstverständlich, wie es scheinen mag. Darauf weisen auch die Richter des Verfassungsgerichts in ihrer Entscheidung hin.
    Ohne Geschlechtseintrag kann es international kompliziert werden
    Sie gehen damit viel weiter als es die konkrete Frage erfordert hätte. Denn sie geben nicht nur vor, wie das Personenstandsrecht mit Menschen wie Vanja umzugehen hat:
    "Der Gesetzgeber kann eine Lösung finden, indem er auf die Geschlechtsbezeichnung im Personenstandsregister verzichtet."
    In jedem Fall wäre ein solcher Schritt nicht mal eben schnell umsetzbar, aber machbar, glaubt die Münchner Familienrechtsprofessorin Dagmar Coester-Waltjen:
    "Es wäre sicherlich mit viel Überlegung und viel Recherche im ganzen Rechtssystem verbunden, wenn man dieser Lösungsmöglichkeit folgen würde."
    Gleichzeitig wären damit andere Schwierigkeiten verbunden: Abkommen über den internationalen Luftverkehr verlangen eine Geschlechtseintragung im Pass. In manchen afrikanischen Ländern sind ohne klaren Eintrag als männlich oder weiblich Unannehmlichkeiten zu befürchten. Ohnehin zweifelt auch Dagmar Coester-Waltjen, ob ein solcher, weitgehender Schritt derzeit in der Öffentlichkeit vermittelbar wäre.
    Der Gesetzgeber geht den einzigen Weg, der dann nach der Entscheidung der Verfassungsrichter bleibt: Einen weiteren Eintrag, nämlich "divers". Außerdem kann ganz auf einen Eintrag verzichtet werden. Allerdings sind auch diese Alternativen in ihrer konkreten Ausgestaltung umstritten. So wünschen sich manche statt der Bezeichnung "divers" die Möglichkeit, den dritten Eintrag selbst formulieren zu können. Moritz Prasse von der Kampagne 3. Option:
    "Also, es kann gerne verbunden sein mit einem Sammelbegriff. Der Geschlechtseintrag könnte zum Beispiel heißen: 'Divers: Inter', jetzt in dem Fall von Vanja, oder 'Divers: nicht-binär', um eben die Geschlechtsidentität tatsächlich niedergeschrieben zu haben."
    "Wo gibt es so ein Zwangsouting?"
    Wichtiger ist eine andere Frage: Wer soll als "divers" eingetragen werden? Laut Gesetzentwurf jede intersexuelle Person, die überhaupt einen Eintrag will.
    Das Geschlecht muss also festgestellt werden. Lucie Veith, selbst betroffen, engagiert sich seit vielen Jahren für die Belange intersexueller Menschen.
    So wichtig die zusätzliche Option sei, so wenig dürfe sie aber zum Zwang werden, so die Forderung bei einer Anhörung der Grünen Fraktion vor wenigen Tagen.
    Intergeschlechtliche Menschen müssten jetzt tatsächlich aushalten, meint Veith, "dass diese ihre Körperlichkeit noch einmal bescheinigt wird, sozusagen schon ein direkter Hinweis gar nicht darauf, dass sie einen anderen Personenstand wollen, sondern nein: dass sie einen Körper haben, der nicht den Vorstellungen von männlich und weiblich entspricht. Wo gibt es so ein Zwangsouting?"
    Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht hier ein Problem. In der Grünen-Anhörung betont die Juristin Petra Follmer-Otto:
    "Die im Moment im Gesetzentwurf nach wie vor vorgesehene Regelung, dass zwingend bei intergeschlechtlich geborenen Kindern ein offener oder diverser Geschlechtseintrag vorzunehmen ist, also, das ist, denke ich, der Ansatzpunkt, an den man rangehen sollte und diese Regelung unbedingt durch eine Kann-Regelung ersetzen."
    Zumal die Eintragung ein Attest voraussetzt, die Untersuchung also – anders als bei der Bezeichnung Mädchen und Jungen – zur Pflicht wird. Die Rechtsprofessorin Coester-Waltjen sieht das Problem, findet die Lösung aber akzeptabel – solange eben die Möglichkeit bleibt, auf einen Eintrag ganz zu verzichten.
    "Sonderstellung, die wir nicht wollen"
    Auch das grenzt freilich diese Kinder aus, darauf weist Ursula Rosen hin, die sich als Mutter eines intergeschlechtlichen Kindes engagiert:
    "Dann haben sie ja wieder diese Sonderstellung, die wir ja auch nicht wollen. Also warum denn nicht für alle Kinder das Geschlecht offen lassen?"
    Aber bis zu welchem Alter soll die Festlegung des Geschlechts erfolgen? Und wollen, auch darauf weisen Betroffene hin, nicht gerade androgyne Menschen zuweilen ihr Geschlecht schwarz auf weiß belegen?
    Die Eintragung bleibt ein Dilemma. Der Gesetzentwurf löst es zwar eindeutig, aber nur für die kleinstmögliche Gruppe von Betroffenen. Nämlich den von intergeschlechtlichen Menschen wie Vanja oder dem Kind von Heike Kaiser.
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht die Frage, wer eigentlich "divers" ist, wohl nicht beantwortet.
    An manchen Stellen der Entscheidung ist von so genannten "Varianten der Geschlechtsentwicklung" die Rede, das kann rein biologisch-medizinisch verstanden werden.
    Sind Transsexuelle dann auch "divers"?
    Die eigentliche Begründung aber geht weiter, betont auch Dagmar Coester-Waltjen:
    "Das Bundesverfassungsgericht spricht von der geschlechtlichen Identität."
    Und die lässt sich nicht nur körperlich begründen. So wie bei René_ Hornstein:
    "An mich wurde die Erwartung herangetragen, mich wie ein Mann zu verhalten und als Mann auch zu identifizieren. Damit empfinde ich ein großes Unbehagen."
    Für Renè_ Hornstein ist Männlichkeit ein Ordnungsprinzip in der Gesellschaft, das zur Unterdrückung beiträgt und an dem Hornstein nicht teilhaben will.
    René_ Hornstein ist groß, schlank, längere blonde Haare. Auf den ersten Blick weder dem zuzuordnen, was als typisch männlich oder weiblich definiert wird. Dem will der Mensch Hornstein auch nicht zugeordnet werden. Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat René_ Hornstein sich sehr gefreut:
    "Also, das Verfassungsgericht definiert ja Identitäten die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, als besonders vulnerabel also verletzungsoffen und als besonders schützenswert und hebt unsere Identitäten auf die gleiche Ebene wie binäre männliche und weibliche Identitäten."
    Nach der Entscheidung der Verfassungsrichter hatten Betroffene wie Renè_ Hornstein gehofft, der Gesetzgeber werde nun auch den transsexuellen Menschen, also Menschen, die zwar als Mann oder Frau geboren wurden, sich diesem Geschlecht aber nicht zugehörig fühlen, den Eintrag "divers" zubilligen.
    Gesetzentwurf definiert "divers" sehr eng
    Der Entwurf tut das wohl nicht. Wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch geht er von einer "Variante der Geschlechtsentwicklung" aus. In der Begründung des Entwurfes wird das aber eng definiert als "Diagnosen, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind".
    Also nicht so zusammenpassen, wie sie das bei Mann und Frau sollten. Das ist bei intersexuellen, nicht bei transsexuellen Menschen der Fall.
    Bleibt es bei dem Gesetzestext, über den nun der Bundestag berät, wäre also nur einem Teil der Menschen geholfen, die sich als geschlechtlich, aber nicht als männlich oder weiblich sehen. Wenn es nach Teilen der Opposition geht, soll der Entwurf noch deutliche Änderungen erfahren. Sven Lehmann von den Grünen:
    "Am Schluss muss das Gesetz kommen, weil intersexuelle Menschen dürfen nicht weiter unsichtbar gemacht werden im deutschen Recht. Aber in dieser Form, wie es die Bundesregierung macht, ist es bevormundend, pathologisierend, und das lehnen wir ab."
    "Geschlechtliche Identität ist mehr etwas, das zwischen den Ohren stattfindet als zwischen den Beinen, und das sollte jeder selbst für sich entscheiden können", meint FDP-Politiker Jens Brandenburg. Aus seiner Sicht sollten auch transgeschlechtliche Personen die Möglichkeit für eine weitere Option neben männlich und weiblich bekommen, wenn der Geschlechtseintrag nicht sogar ganz weggelassen wird, wofür Brandenburg plädiert. Zweiter Kritikpunkt: die benötigten Atteste.
    "Das sehen auch andere Oppositionsparteien und einzelne Regierungsabgeordnete ebenso."
    AfD äußert sich nicht zum Thema
    Einzig die AfD äußert sich nicht. Auf Anfrage des Deutschlandfunks für ein Interview zum Thema heißt es aus der Pressestelle, man halte davon nichts und habe auch niemanden, der dazu etwas sage.
    Linke, Grüne und FDP setzen in den anschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs im Innenausschuss vor allem auf die SPD. Aber auch in der Union sieht man durchaus Handlungsbedarf – wenn auch nicht unbedingt sofort.
    So sagt CDU-Innenpolitiker Marc Henrichmann, er könne sich zum Beispiel auch eine weitergehende Lösung vorstellen, ohne Attest, und verweist auf Vorbilder in anderen Ländern:
    "In Skandinavien zum Beispiel gibt es eine doppelte Zustimmungslösung. Dass ich also den Antrag stelle, dann eine Frist von sechs Monaten verstreichen lassen muss, dann den zweiten und finalen Antrag stellen muss, zwischendurch eine Beratung in Anspruch nehmen muss."
    Über solche Modelle würden laut Henrichmann zukünftig weitere Beratungen stattfinden. Aber bis zur Umsetzungsfrist zum Jahresende für das Gesetz zum Personenstandsregister sei das nicht machbar.
    2019 weiterklagen auf neuer Rechtsgrundlage?
    Petra Follmer-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte weist darauf hin, dass das Gesetz, wenn es erst einmal in Kraft ist, wieder neue Fakten schaffe. Transsexuelle Menschen könnten dann nämlich auf einer ganz anderen rechtlichen Grundlage klagen. Sie könnten geltend machen, dass sie gegenüber intergeschlechtlichen Menschen diskriminiert würden.
    René_ Hornstein wäre jedenfalls bereit diesen Schritt zu gehen, hält den Gesetzentwurf in der jetzigen Form für verfassungswidrig:
    "Weil wir eine Ungleichbehandlung auf Grund des Geschlechts wieder vorfinden, das heißt, es gibt ein behördliches personenstandsrechtliches Verfahren für Menschen die nachweisen können, medizinisch, dass sie intergeschlechtlich sind."
    Die Gruppe "Dritte Option" fordert, dass es beim Geschlechtseintrag im Geburtenregister eine weitere Option neben "männlich" und "weiblich" gibt.
    Betroffenen geht es um eine Gleichstellung, nicht um eine Sonderstellung (dpa-Bildfunk / Jan Woitas)
    Die Juristin Petra Follmer-Otto erklärt, wie eine solche Klage abgewiesen werden könnte:
    "Dann brauche ich einen sachlichen Grund, der es zwingend erforderlich macht, aufgrund des Geschlechts unterschiedlich zu behandeln. Und das sehe ich nicht, wo man den herholen wollte."
    Auch Dagmar-Coester-Waltjen räumt solchen Klagen gute Chancen ein:
    "Insofern wäre es eben vernünftiger gewesen, das nicht von diesen medizinischen Kennzeichen abhängig zu machen, sondern dass das Psychologische mit umfasst worden wäre, und dann wäre das eine gute, runde Lösung gewesen."
    Änderungsbedarf nicht nur beim Personenstandsrecht
    Allerdings nur für einen kleinen Ausschnitt des Problems geschlechtlicher Zuordnung. Denn die Verfassungsgerichtsentscheidung verlangt zwar nur Änderungen im Personenstandsrecht. Aber andere, noch komplexere Fragen stellen sich. So sieht es auch die Bundesregierung, im Koalitionsvertrag steht:
    "Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verurteilen wir und wirken jeder Diskriminierung
    entgegen. Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hierzu umsetzen."
    Solche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gibt es viele. Das Transsexuellengesetz ist inzwischen nicht mehr als ein Torso. Vielfach haben die Verfassungsrichter korrigiert und gestrichen.
    Die wohl wichtigste Forderung der Betroffenen: Wer als transgeschlechtliche Person bisher nicht nur den Vornamen, sondern auch den Personenstand ändern will, muss sich umfangreichen Begutachtungen unterziehen, die viele als entwürdigend empfinden.
    Eine Verfassungsbeschwerde dagegen hat allerdings das Bundesverfassungsgericht erst vor wenigen Monaten nicht zur Entscheidung angenommen.
    Trotzdem sieht die Professorin Coester-Waltjen auch in diesem Punkt Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, wenn es um die behördliche Eintragung des Geschlechts geht, zum Beispiel bei der Endgültigkeit der Entscheidung:
    "Denn manche Transsexuelle sind ja noch sehr jung. Manchmal taucht dieses Problem ja schon in der Pubertät auf, und da wäre es vielleicht ganz gut, wenn man das etwas beweglicher gestalten könnte und nicht schon festschreiben: dem einen oder dem anderen Geschlecht zugehörig."
    Problem nicht einfach "für erledigt erklären"
    Die Frage des Personenstandsrechts ist in der Debatte um Intersexualität nur eine von vielen. Die Bezeichnungen zur Elternschaft und operative Eingriffe bei Kindern, deren Geschlecht nicht genau feststellbar ist, sind weitere komplexe Fragen.
    Die Juristin Coester-Waltjen hat deshalb Verständnis dafür, dass der Gesetzgeber sich erst einmal nur der kleineren Frage des Personenstandsrechts angenommen hat. Denn die muss nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis Ende des Jahres beantwortet sein.
    Trotzdem wünscht sie sich, "dass man diese Änderung jetzt nicht nehmen soll, um das Problem für erledigt zu erklären, sondern weiter nachdenkt, was sinnvollerweise in dieser Hinsicht zu tun ist."