Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht hebt neues Bundestags-Wahlrecht teilweise auf

Das Bundesverfassungsgericht hebt das neue Bundestagswahlrecht teilweise auf.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts
    Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Die Karlsruher Richter wollen es in ihrer heutigen Urteilsverkündung für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, die sogenannte Grundmandatsklausel zu streichen. Das Urteil war am späten Abend kurzzeitig als PDF-Dokument auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts zu sehen.
    Dem Urteilstext zufolge soll die fragliche Klausel bis zu einer Neuregelung weiter gelten. Sie ermöglicht, dass eine Partei auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einzieht, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. Nur dank dieser Klausel kam die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag.
    Die Ampel-Koalition hatte die Wahlrechtsreform im Frühjahr 2023 beschlossen, um den Bundestag zu verkleinern. Dafür sollen neben der Grundmandatsklausel auch Überhang- und Ausgleichsmandate abgeschafft werden. CSU und Linkspartei sehen sich in ihrer Existenz bedroht und haben deshalb beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht. Die offizielle Urteilsverkündung wird für den Vormittag erwartet.
    Diese Nachricht wurde am 30.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.