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Bundesverfassungsgericht
Rundfunkbeitrag grundsätzlich verfassungskonform

Das Verfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag im Wesentlichen bestätigt und die Bedeutung öffentlich-rechtlicher Angebote hervorgehoben. Es gibt viel Zustimmung für das Urteil. Die AfD will den Beitrag politisch weiter bekämpfen.

18.07.2018
    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht steht in roten Roben im Gerichtssaal in Karlsruhe.
    Das Bundesverfassungsgericht - hier ein Bild vom 12.6.2018 - hat heute über den Rundfunkbeitrag entschieden (dpa/picture alliance/Uli Deck)
    Der Rundfunkbeitrag stimmt im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz überein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Richter verwarfen aber in ihrem Urteil eine umstrittene Detailregelung: Die Beitragspflicht auch für Zweitwohnungen ist nicht verfassungsgemäß. Das muss spätestens bis zum 30. Juni 2020 geändert werden. Betroffene können sich ab sofort vom Beitrag für eine Zweitwohnung befreien lassen.
    Das Angebot und die Nutzungsmöglichkeit sind entscheidend
    Die übrige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist aber rechtens. Das gelte auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge.
    Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Verfassungsgerichts, in der Urteilsverkündung. Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gebe jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit des Empfangs. Das rechtfertige eine finanzielle Belastung unabhängig davon, ob der Einzelne ein Empfangsgerät habe oder die Angebote tatsächlich nutzen wolle.
    Öffentlich-rechtliche Sender sind nicht allein ökönomischem Wettbewerb unterworfen
    Die Richter betonten, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei der Bereich der Medien, der "nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliege", der Vielfalt gewährleiste und "der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe biete." Dies sei für jedermann ein individueller Vorteil. Daher habe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beizutragen, wer die Angebote empfangen könne, ohne sie notwendiger Weise auch empfangen zu müssen.
    Richter Ferdinand Kirchhof fasste den Gedanken in diese Worte: der Auftrag für die Öffentlich-Rechtlichen bestehe darin, "ohne den Druck zu Marktgewinnen die Wirklichkeit unverzerrt darzustellen." Das Angebot von fast 90 Rundfunkprogrammen rund um die Uhr rechtfertige daher die zusätzliche finanzielle Belastung von Menschen, die als Steuerzahler bereits die allgemeinen Staatsausgaben finanzierten.

    Rundfunkbeitrag ist keine Steuer
    Zurückgewiesen wurde auch das Agument, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer handele, für die dann aber der Bund zuständig wäre und nicht die Länder. Karlsruhe entschied, dass die Länder das Recht haben, die Beitragserhebung zu regeln. Auch in der Beitragspflicht für Betriebe sowie für nicht ausschließlich privat genutzte Autos konnte das Bundesverfassungsgericht keinen Verstoß gegen das Grundgesetz erkennen.
    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier.
    Die Reaktion der Medienpolitiker
    Die Neuregelung des Rundfunkbeitrags für Menschen mit Zweitwohnung soll bald beginnen. Die Bundesländer würden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen, erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Sie hob hervor, Deutschland brauche einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus sichere.
    Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) sagte im Deutschlandfunk , es werde nach dem Urteil zu Einnahmeinbußen in Sachen Zweitwohnungen für die Anstalten in noch unklarer Höhe kommen. Insgesamt werde sich das Beitragsaufkommen nach unten bewegen. Heike Raab hob hervor, ganz abgesehen von der heutigen Entscheidung, die "Rückenwind" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sei, laufe derzeit ein Reformprozess. Die Bundesländer hätten Sparvorschläge der Anstalten vorgelegt bekommen und seien in der Diskussion, wie sich der Auftrag weiter entwickelt solle.
    Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra, ein führender Medienpolitiker der CDU, sieht in dem Urteil eine "lang erwartete Klarstellung". Nunmehr stehe die Verfassungsmäßigkeit der wichtigsten Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig fest, erklärte Robra. Er forderte, die Rundfunkanstalten müssten mit ihren Einnahmen sparsam und wirtschaftlich umgehen. Ziel seien nämlich auch stabile Beiträge.
    Kritik von der AfD
    Kritik kommt von der AfD. Uwe Junge, Fraktionschef in Rheinland-Pfalz, twitterte, das Verfassungsgericht habe entschieden, "9 Milliarden Euro Zwangsgebühren für über 40 TV-Sender und über 60 Radiosender, um den Informationsgrundbedarf zu decken", seien rechtens. (Anmerkung der Redaktion: Der Beitragsservice nahm im vergangenen Jahr nach eigenen Angaben 7,97 Milliarden Euro ein, nicht 9 Milliarden). Junge fügte hinzu: "Wir sehen das anders! #AfD". Der Berliner AfD-Abgeordnete Ronald Gläser forderte, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen. Nur wer die Programme nutze, solle dafür bezahlen müssen", wird er in der "Jungen Freiheit" zitiert. Gläser meinte, das Urteil mache klar, dass vor Gericht Steuern nicht beizukommen. Er betonte: "So funktioniert das nicht. Die Abschaffung der Rundfunkgebühr ist eine Angelegenheit, die wir nicht juristisch, sondern politisch durchsetzen müssen."
    Für die FDP-Bundestagsfraktion verlangte der medienpolitische Sprecher Thomas Hacker als Konsequenz aus dem Urteil eine "umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Bildung, Kultur und Informationsvermittlung müssten "den überwiegenden Anteil des künftigen Programms ausmachen", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Es sei nicht mehr zeitgemäß, mehr als 20 lineare Fernsehkanäle und mehr als 60 Hörfunkwellen zu betreiben.
    Von der Linkspartei liegt eine Stellunnahme aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Fraktrionschefin Simone Oldenburg Linksfraktion das Urteil, forderte aber ebenfalls Änderungen. Der Beitrag würde bei den Menschen stärker akzeptiert werden, wenn bei den Ausgaben mehr auf Wirtschaftlichkeit geachtet und auf exorbitante Gagen verzichtet würde. Zudem sollte der Kreis der vom Beitrag befreiten Menschen etwa um Rentner oder Geringverdiener erweitert werden, forderte sie nach Angaben von rtl.de.

    Stefan Raue: Verfassungsgericht betont die gewachsene Aufgabe öffentlich-rechtlicher Angebote
    Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe die Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Es habe zugleich die gewachsene Bedeutung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dessen Angebote seien auch für die Richter angesichts der digitalen Plattformen und sozialen Netzwerke als Orientierungshilfe und Gegengewicht zur Vielfaltssicherung erforderlich. Für die drei bundesweiten und werbefreien Programme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova bedeute das Urteil eine solide Perspektive für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus.
    Auch ARD und ZDF begrüßen das Urteil - und betonen Verpflichtung
    Auch ARD und ZDF haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Von einem " sehr guten, wegweisenden Urteil", sprach der Intendant des Bayerischen Rundfunks und ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. Die Verfassungsrichter hätten den Sendern auch ins Stammbuch geschrieben, verantwortungsvollen Journalismus zu liefern. ZDF-Intendant Thomas Bellut meinte, es sei ein "guter Tag" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Karlsruhe habe aber auch klar gemacht, dass die Qualität des Angebots entscheidend sei. Wilhelm nannte das Ende der Beitragspflicht für Zweitwohnungen "nachvollziehbar begründet". Wie Bellut konnte auch er finanziellen Auswirkungen zunächst nicht beziffern.
    Medienforscher Hachmeister fordert Betonung dessen, was kommerzielle Anbieter nicht leisten
    Der Publizist und Medienforscher Lutz Hachmeister rief die öffentlich-rechtlichen Sender dazu auf, sich stärker darauf zu konzentrieren, was die kommerziellen Anbieter nicht leisten könnten oder wollten. Auch auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Netflix oder Youtube müssten die Intendanten eine Antwort darauf geben, sagte er im Deutschlandfunk. Kernaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei die Gegenwartsanalyse als unverzichtbarer Beitrag für die Demokratie. An die Adresse der Politik gerichtet meinte Hachmeister, die "Staatskanzlei-Rundfunkpolitik" sei ein Auslaufmodell.
    Erste Pressereaktionen
    Torsten Krauel, Chefkommentator der "Welt", findet, die Richter hätten "an der Wirklichkeit vorbeigeurteilt". Er bezweifelt unter anderem die von den Verfassungsrichtern angeführte Vielfalt. Er schreibt: "Wenn die Vielfalt konstitutive Mitbedingung für die Haushaltsabgabe ist – dann bitte muss Schluss sein mit den öffentlich-rechtlichen Attacken auf die AfD und verwandte Gruppierungen. Dann muss Schluss sein mit der Praxis, in politische Talkshows keine AfD-Vertreter einzuladen, oder nur selten. Dann mögen die Öffentlich-Rechtlichen diese Konsequenz auch wirklich ziehen."
    Für die "Süddeutsche Zeitung" kommentiert Wolfgang Janisch dagegen: "Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so." Er meint, falls die Gegner des Rundfunkbeitrags mit ihrer Klage den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Wanken hätten bringen wollen, so hätten sie das Gegenteil erreicht. Janisch findet, das Ergebnis sei zwar nicht unbedingt verfassungsrechtlich zwingend, aber es sei gesellschaftspolitisch richtig. Wörtlich betont er: "Bemerkenswert ist dabei, dass der Erste Senat auch dieses eigentlich eher finanztechnische Verfahren dazu genutzt hat, das hohe Lied auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu singen. Die Digitalisierung der Medien diene nicht unbedingt der Meinungsvielfalt, sondern fördere Monopolisierung und Konzentration, schreibt das Gericht. Es regiere der Kommerz mit seiner Tendenz zu Massenprogrammen - weshalb ein öffentlich-rechtliches System als Garant für seriösen Journalismus noch an Bedeutung gewinne."
    Thomas Klingenmaier betont in der "Stuttgarter Zeitung", das Urteil sei eindeutig, doch bleibe es beim gesellschaftlichen Streit. Denn, "wer sich schlankere, nachrichtenzentriertere Programme und eine ganz andere Mittelverwendung wünscht, wird vom Karlsruher Urteil nicht umgestimmt. Und wer über die Kritik am Unterhaltungssektor der Sender eine politische Agenda verfolgt, wer kritischen Journalismus schwächen und dessen Reichweite verringern will, wird sich sowieso nicht um Voten der Verfassungsrichter scheren. Quer durch Europa formieren sich populistische Kräfte, die in ihren jeweiligen Ländern die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Programme attackieren. Der Kampf um ein gemeinschaftsfinanziertes System nicht in Privathand befindlicher Sender kann unmöglich vor Gericht gewonnen werden. Die Bürger müssen Kopf um Kopf, Herz um Herz überzeugt werden – und das eigentlich jeden Tag neu."
    Die "Frankfurter Allgemeine" hat eine Videoanalyse auf ihre Webseite gestellt. Darin erklärt Reinhard Müller, die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks könne nach dem Urteil jetzt politisch neu aufgerollt werden. Die Medienlandschaft habe sich gewandelt und es gebe neue Wettbewerbsverzerrungen zu lasten der Verlage.
    Worüber die Richter zu entscheiden hatten
    ARD, ZDF und Deutschlandradio werden durch einen Rundfunkbeitrag finanziert, derzeit sind es 17,50 Euro im Monat. Davon bekommt Deutschlandradio 50 Cent für die drei Programme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Mehr dazu finden Sie hier.
    Bis 2013 gab es eine Rundfunkgebühr, viele nannten sie nach der Gebühren-Einzugs-Zentrale "GEZ-Gebühr". Sie war vor allem daran orientiert, welche Empfangsgeräte tatsächlich in einem Haushalt waren. Deshalb gab es auch Kontrollen, die sehr umstritten waren. Das Modell galt aber auch als überholt, weil immer mehr Menschen die öffentlich-rechtlichen Angebote über das Internet nutzen und nicht über ein Radio oder ein Fernsehgerat..
    2013: Rundfunkbeitrag ersetzte "GEZ"-Gebühr
    Seit einigen Jahren gilt nun ein neuer geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag. Der Beitrag wird für jede Wohnung erhoben, unabhängig davon, wie viele Leute dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Auch dieses Modell wurde kritisiert und es gab zahlreiche Klagen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Modell in den wesentlichen Punkten mehrfach bestätigt. Auch die Verfassungsgerichtshöfe von Bayern und Rheinland-Pfalz halten den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig. Schließlich gelangten die Klagen zum obersten deutschen Gericht in Karlsruhe.
    Eine ausführliche Hintergrundberichterstattung unserer Korrespondentin Gudula Geuther finden Sie hier.
    Karlsruhe wählte einige Klagen von grundsätzlicher Bedeutung aus
    Die Richter des Ersten Senats hatten zu entscheiden, ob das neue Modell verfassungswidrig ist oder nicht. Aus einer Vielzahl von Verfassungsbeschwerden hat der Senat vier Kläger ausgewählt, deren Fälle grundsätzliche Fragen aufwerfen. So muss einer von ihnen den Beitrag als Single allein aufbringen. Außerdem hat der Mann eine Zweitwohnung, für die er ebenfalls zahlt - obwohl er ja niemals an beiden Orten gleichzeitig fernsehen kann. Nur dieses Argument konnte das Gericht letztlich überzeugen. Unter den Klägern ist auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss das Unternehmen auch für jeden Standort Beiträge entrichten. Auch für Dienstwagen wird ein Beitrag erhoben.