BundesverfassungsgerichtYoutube muss bei illegalem Hochladen keine E-Mail-Adressen herausgeben.
- Die Anschrift schließt laut BGH keine E-Mail- oder IP-Adressen ein (imago images / ZUMA Wire)
Das Videoportal Youtube muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern herausgeben, die illegal Filme hochgeladen haben.
Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Demnach muss Youtube bei Urheberrechtsverletzungen nur die Postanschrift übermitteln. Im konkreten Fall hatten drei Nutzer Filme hochgeladen, an denen die Constantin Film AG die Rechte besitzt. Die Videoplattform teilte dem Filmverwerter mit, dass es keine Postanschrift der Nutzer besitze und die anderen Daten nicht herausgebe. Im Moment wird allerdings das Urheberrecht überarbeitet. Dann werden strengere Regeln für Plattformen wie Youtube gelten.
(Az. I ZR 153/17)
Diese Nachricht wurde am 10.12.2020 im Programm Deutschlandfunk gesendet.