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Bundesverwaltungsgericht
Diesel-Fahrverbote rechtens

Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte das Urteil. Städte und Gemeinden sehen es dagegen skeptisch. Kanzlerin Merkel kündigte Gespräche mit Kommunen und Ländern an.

27.02.2018
    Richter des Bundesverwaltungsgerichtes sitzen in einen Saal zur Urteilsverkündung.
    Bundesverwaltungsgericht urteilt über Diesel-Fahrverbote (dpa-Bildfunk / Sebastian Willnow)
    Das Gericht in Leipzig erklärte, Fahrverbote könnten auch ohne bundeseinheitliche Regelungen umgesetzt werden. Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig. Als Folge der Entscheidung müssen Fahrverbote schnellstmöglich in Stuttgart, Düsseldorf und weiteren Städten mit erhöhten Stickoxid-Werten in Kraft treten.
    Im konkreten Fall ging es um Stuttgart und Düsseldorf. Die Verwaltungsgerichte in beiden Städten hatten in der Vorinstanz geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten. Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Länder halten sich bei der Entscheidung über Fahrverbote für rechtlich nicht zuständig und sehen den Bund am Zug.
    Mehr zu den Reaktionen auf das Urteil können Sie hier lesen. Mehr zu den möglichen Folgen erfahren Sie hier.
    Nach wie vor stark belastete Luft in Städten
    In vielen deutschen Städten sind die Schadstoff-Grenzwerte für Stickoxid (NOx) zu hoch. Der Verkehr trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur NOx-Belastung bei. Daran wiederum sind Diesel-Fahrzeuge zu 72,5 Prozent beteiligt. Nach aktuellen Zahlen ist die Belastung zuletzt zwar etwas gesunken, allerdings werden die Grenzwerte in knapp 70 Städten immer noch überschritten.
    Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach jahrelangem Streit ist die Bundesregierung inzwischen zu neuen Fahrbeschränkungen für Dieselautos bereit.
    Kurz vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wurden am Wochenende Vorbereitungen des Verkehrsministeriums für mögliche "streckenbezogene Verkehrsverbote oder -beschränkungen" bekannt. Sie zielen allerdings nur auf besonders belastete Straßen und nicht auf größere Innenstadtbereiche. Laut Verkehrsministerium bleibe das Ziel, pauschale Fahrverbote zu vermeiden. Es gehe um Regeln für eine "gezielte Verkehrslenkung".
    Forderung nach einer "blauen Plakette"
    Umweltschützer und die Grünen kritisierten den überraschenden Vorstoß und verlangen weiterhin eine bundesweite "blaue Plakette", mit der generell nur saubere Diesel in bestimmte Stadtgebiete fahren könnten.
    Ein Autoauspuff und daneben eine blaue Umweltplakette
    Umweltschützer fordern eine blaue Umweltplakette (imago stock&people)
    Kommunale Spitzenverbände und die Wirtschaft warnten zuletzt davor, dass bei Fahrverboten Geschäfte in Städten nicht beliefert werden oder Handwerker nicht mehr zu Kunden kommen. Auch mit Ausnahmeregelungen wären wohl zahlreiche Pendler betroffen, ihre Dieselautos würden an Wert verlieren.
    (ig/hba)