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Bundesverwaltungsgericht
Pläne zur Elbvertiefung müssen überarbeitet werden

Die Pläne zur Elbvertiefung in Hamburg sind in Teilen rechtswidrig, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fordert Nachbesserungen bei der Anpassung der Fahrrinne. Verhindert ist die Vertiefung damit nicht.

09.02.2017
    Der Bug eines Containerfrachters schiebt am 07.06.2016 in Hamburg vor der Hafeneinfahrt eine große Welle vor sich her.
    Der Bug eines Containerfrachters (dpa / picture-alliance / Axel Heimken)
    Teile der Planungen seien zwar rechtswidrig, dies führe jedoch nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, so die Richter. In seiner jetzigen Form sei er nicht vollziehbar, die Behörden könnten aber nachbessern, teilte das Gericht mit. Unter anderem wurden die Schutzmaßnahmen für eine an der Elbe endemische Pflanzenart bemängelt. Umweltverbände hatten gegen die Pläne geklagt. Sie befürchten, dass das Ökosystem des Flusses durch die Ausbaggerung Schaden nimmt.
    Größere Schiffe haben Schwierigkeiten in Hamburg
    Der Hamburger Senat, die Reeder und die Hafenwirtschaft stehen hinter der Elbvertiefung, sie fürchten ein sinkende Bedeutung des Hafens und den Verlust von Arbeitsplätzen. Denn die Reedereien nutzen immer größere Schiffe, um Kosten zu sparen. Doch für sie wird schwieriger, den Hamburger Hafen zu erreichen - einige weichen daher auf andere Häfen aus.
    Nach den Plänen sollten auch Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter unabhängig von der Flut und bis zu 14,50 Meter auf der Flutwelle den Hamburger Hafen erreichen können. Die Planungen zur Elbvertiefung hatten vor rund 15 Jahren begonnen. Auf etwa 100 Kilometern, vom Hamburger Hafen bis zur Elbmündung, sollte die Elbe vertieft werden.
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    Streit um Auswirkungen auf die Natur
    Die Kläger zweifelten an der Notwendigkeit der Flussvertiefung und verwiesen auf negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt. Die Befürworter argumentierten mit Ausgleichsmaßnahmen, die diese Beeinträchtigungen wiedergutmachen sollen. An einigen Uferabschnitten sollen Flachwasserzonen und neue Brutgebiete für Seeschwalben entstehen. Andernorts wird die Jagd auf Vögel eingeschränkt.
    Zwischenzeitlich ruhte das Verfahren, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) Fragen zur Auslegung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie beantworten musste. Die Behörden hatten ihre Planungen zudem bereits mehrfach überarbeitet und ergänzt.
    (nch/jasi)