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Bundeswehrverband: Hilfe für traumatisierte Soldaten darf nicht am Geld hängen

Bislang müssen traumatisierte Soldaten nachweisen, dass ihre psychischen Verletzungen durch ihren Einsatz verursacht wurden, damit sie entschädigt werden. Oberst Ulrich Kirsch vom Bundeswehrverband fordert eine Umkehr der Beweislast.

Ulrich Kirsch im Gespräch mit Gerwald Herter | 31.08.2011
    Gerwald Herter: Immerhin bewegt sich hier also etwas in dieser wichtigen Angelegenheit. Immer mehr Bundeswehrsoldaten werden im Einsatz verletzt, oder sie tragen seelische Schäden davon. Die Bundesregierung will sie künftig besser entschädigen. Entgegen vieler Forderungen (auch aus dem Bundestag) soll sich in einem Punkt aber nichts ändern: Traumatisierte Soldatinnen und Soldaten sollen auch künftig nachweisen müssen, dass sie im Einsatz traumatisiert worden sind. Eine Beweislastumkehr soll es auch künftig nicht geben.
    Wir sind jetzt telefonisch mit Oberst Ulrich Kirsch vom Bundeswehrverband verbunden. Guten Morgen, Herr Kirsch.

    Ulrich Kirsch: Guten Morgen, Herr Herter.

    Herter: Herr Kirsch, Sie vertreten die Interessen von Soldatinnen und Soldaten, auch jenen, die verletzt oder traumatisiert sind. Warum ist es Ihnen bisher nicht gelungen, in Gesprächen mit Vertretern der Regierung und auch des Verteidigungsministeriums, eine Beweislastumkehr zu erreichen?

    Kirsch: Ja das sah danach aus, als wenn es klappen könnte, denn die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die fraktionsübergreifend einen Beschlussantrag formuliert hatten – wir hatten auf diesen Regelungsbedarf aufmerksam gemacht -, diese Abgeordneten haben im Grunde genommen zugestimmt, dass eine Beweislastumkehr greifen muss. Das heißt, dass das Glaubhaftmachen, dass man eine traumatische Belastungsstörung hat, ausreicht. Und diese Gegengutachten sind wirklich schlimm und es ist nicht zu verstehen, dass man hier nicht mit wesentlich mehr Großherzigkeit auch mit diesen Dingen umgeht.
    Und jetzt ist die Situation die, dass die Ministerien, die die Zuständigkeit haben, in einer Abstimmung festgestellt haben, dass sie dieser Beweislastumkehr nicht zustimmen, und jetzt geht dieses Gesetz heute aus dem Kabinett ja wieder in den Deutschen Bundestag hinein, und da gibt es ein Strucksches Gesetz, das hat Peter Struck eben mal so formuliert, dass kein Gesetz aus dem Bundestag so wieder herausgeht, wie es mal hineingekommen ist. Das will heißen, dass wir als Berufsverband jetzt natürlich die Zeit noch mal nutzen, um mit den Abgeordneten, die diesen fraktionsübergreifenden Beschlussantrag ja so gebilligt hatten, noch einmal zu sprechen, um sie aufzufordern, genau das zu tun, was aus den Beiträgen auch herauskam, dass nicht Gutachten geschrieben werden, die dann mit Gegengutachten ausgehebelt werden.

    Herter: Aber worauf führen Sie das zurück, diese Linien der zuständigen Ministerien, wie Sie sagen?

    Kirsch: Ja das ist ganz schwer zu beurteilen. Das sind viele Juristen, die dahinter stehen, die aus grundsätzlichen Erwägungen heraus dem nicht zustimmen können. Ich kann es Ihnen nicht sagen, das ist eine Blackbox. Es ist auch für mich letztendlich nicht entscheidend. Entscheidend ist das, was der Gesetzgeber zum Schluss tut, und der Gesetzgeber ist der Deutsche Bundestag und mit dem reden wir darüber.

    Herter: Aber wäre es denn nicht vielleicht schlicht zu teuer, allen Traumatisierten Entschädigungen und Renten zu zahlen? Ist das vielleicht einer der Gründe?

    Kirsch: Das ist in der Tat ein Gedanke und die Tatsache, dass wir ja auch gefordert haben - dieses Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz ist ja im Wesentlichen bei uns im Hause entstanden -, dass wir gefordert haben, dass auch der Grat der Schädigungsfolgen, wie das heißt, von 50 auf 30 Prozent reduziert werden muss. Auch dem ist ja so nicht zugestimmt worden durch die Ministerien. Auch da müssen wir noch mal ansetzen. Das hat natürlich in letzter Konsequenz auch was mit den Finanzen zu tun, denn damit wird das natürlich teurer. Nur ich muss sagen, wenn wir in die Einsätze entsandt werden, dann kann es doch nicht sein, dass es hinterher am Geld hängt. Wenn Einsatzfolgen entstehen, so wie wir es auch in dem Beitrag gehört haben, dann muss denen natürlich geholfen werden, die solche Lebenssituationen dann haben, wie wir sie wahrgenommen haben.

    Herter: Ist der Moment für Sie günstig, jetzt den Hebel hier anzusetzen, weil die Bundeswehr auf Rekruten und Freiwillige in größerem Umfang angewiesen ist als in der Vergangenheit?

    Kirsch: Ja das korrespondiert nicht unmittelbar miteinander, denn sie werden kaum einem jungen Menschen, der sich für den Beruf des Soldaten interessiert, über diese komplizierten gesetzgeberischen Verfahren erklären können, warum es nun sinnvoll ist, diesen Beruf zu ergreifen, oder vielleicht weniger sinnvoll ist. Das hängt nicht so sehr miteinander zusammen. Aber entscheidend ist doch, dass derjenige, der in die Streitkräfte kommt, wissen muss, es wird in dem Fall, wenn dir etwas passiert, alles für dich getan, damit du hinterher nicht in ein Loch fällst, und das ist die entscheidende Aussage, die man hierzu machen muss, wenn man mit jungen Leuten darüber spricht.

    Herter: Versehrte sollen auch weiter beschäftigt werden in der Bundeswehr. Das galt bisher ab 2002. Jetzt wird dieses Datum sozusagen zurückgesetzt. Der 1. Juli 1992 wäre da der Stichtag. Wie soll denn das funktionieren, wenn Leute jahrelang nicht mehr bei der Bundeswehr waren? Können die jetzt wieder eingestellt werden?

    Kirsch: In letzter Konsequenz muss das so sein, natürlich. Es kann aber ja nicht so geregelt werden, dass man sagt, wir nehmen mal ein Datum, ab da gilt das Gesetz, sondern das muss natürlich zu dem Zeitpunkt bereits gelten, wo die Bundeswehr erstmalig im Einsatz war, wie wir das ja vorhin auch bei dem Einsatz in Jugoslawien gehört haben.

    Herter: Herr Kirsch, ganz kurz noch: Es gibt Selbsthilfegruppen, mehrere Selbsthilfegruppen, die sich neben dem Bundeswehrverband um diese Thematik kümmern. Führen Sie das darauf zurück, dass der Bundeswehrverband hier seiner Aufgabe nicht gerecht wird?

    Kirsch: Nein, überhaupt nicht. Also wenn ich jetzt gerade die Selbsthilfegruppe von Herrn Timmermann-Levanas nehme, wir werden jetzt gemeinsam die nächsten Tage eine Kooperation unterschreiben. Ich finde das gut, dass sich diese Gruppen gebildet haben, denn da sind Menschen zusammengekommen, die das natürlich auch besonders authentisch deutlich machen können, weil sie selber betroffen waren, und wir arbeiten mit diesen Gruppen eng zusammen. Das kann man also wirklich so betrachten, dass das eine Schulterschlussarbeit ist.

    Herter: Oberst Ulrich Kirsch vom Bundeswehrverband über das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz. Es wird heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Herr Kirsch, vielen Dank für das Gespräch.

    Kirsch: Ich danke, Herr Herter.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.