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Bußgeld für Facebook
Glimpfliche Strafe dank Kooperation

Anders als 2014 behauptet, ist Facebook durchaus in der Lage, Nutzerdaten mit denen des Messenger-Dienstes Whatsapp abzugleichen. Jetzt muss das Unternehmen 110 Millionen Bußgeld zahlen - die bisher höchste Strafe in einem Fusionsfall. Doch sie hätte sogar noch höher ausfallen können.

Von Thomas Otto | 18.05.2017
    Auf einem Smartphone werden nebeneinander die beiden Apps von WhatsApp und Facebook angezeigt.
    Nur vordergründig getrennt: Facebook kann Nutzerdaten zwischen eigenen Nutzerkonten und Whatsapp-Profilen abgleichen (dpa / Michael Kappeler)
    Es war eine Lüge, als Facebook 2014 der EU-Kommission mitteilte: Man könne gar keine der eigenen Nutzerkonten mit denen des Messenger-Dienstes Whatsapp in Verbindung setzen und herausfinden, welcher Facebook-Nutzer sich hinter welchem Whatsapp-Nutzer verbirgt. Belogen hatte Facebook die Wettbewerbshüter der EU-Kommission, die den Zusammenschluss mit Whatsapp genehmigen mussten. Und das sogar zweimal, in zwei unterschiedlichen Briefen an die Kommission. Im vergangenen Jahr wurde die Kommission dann misstrauisch, als die Nutzungsbedingungen des Whatsapp-Messengers so geändert wurden, dass sie eine Verknüpfung erlaubten, erklärt Kommissionssprecher Ricardo Cardoso:
    "In unserer Untersuchung haben wir entdeckt, dass Facebook-Mitarbeiter schon 2014 wussten, dass so etwas möglich ist. Deshalb haben wir Facebook eine Geldstrafe von 110 Millionen Euro auferlegt."
    Die höchste Strafe bei einem Fusionsfall
    Die bisher höchste Strafe für einen Verstoß bei einem Fusionsfall. Sie hätte allerdings mehr als doppelt so hoch ausfallen können: Die Kommission hätte Facebook zur Zahlung von einem Prozent des Jahresumsatzes verdonnern können – das wären fast 250 Mio. Euro gewesen. Allerdings, das betont Kommissionssprecher Cardoso: Davon habe man abgesehen, da Facebook bei den Ermittlungen mit der Kommission zusammengearbeitet habe:
    "Facebook ist auf uns zugekommen und hat seine Kooperation angeboten. Sie haben das Verfahren akzeptiert und uns dadurch unterstützt, dass sie keinen Aktenzugang und keine Anhörung beantragt haben."
    Auf den Zusammenschluss von Facebook und Whatsapp hat die Strafe der EU-Wettbewerbshüter keinen Einfluss. Die Fusion wurde aufgrund weitergehender Kriterien genehmigt, betont die EU-Kommission. Die von Facebook gemachten unrichtigen, beziehungsweise bzw. irreführenden Angaben seien zwar relevant gewesen, hätten aber keinen Einfluss auf das Ergebnis des Genehmigungsbeschlusses gehabt.
    Das Unternehmen räumt den Fehler ein
    Verbraucherschützer und Politiker begrüßen die Strafe für Facebook. Die Kommission habe völlig unterschätzt, dass Facebook durch die Fusion von Anfang an Nutzerdaten zusammenführen wollte, um zu Lasten der Verbraucher seine Marktmacht zu steigern, kommentierten die Grünen im Bundestag. Für Markus Ferber, Europaabgeordneter der CSU, zeige der Fall, mit welcher Naivität die Kommission an wettbewerbsrechtliche Fragen in der Digitalwirtschaft herangehe.
    Facebook selbst sprach heute von einem Fehler, den man 2014 gemacht habe. Dieser sei aber nicht absichtlich passiert, so ein Sprecher.