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CampusABC - W wie Wahlpflichtfach

    Bei der Bundestagswahl in Deutschland gibt es sie nicht, die Wahlpflicht, wohl aber in einer Reihe von deutschen Studienfächern. Deren Prüfungsordnung stellt den mündigen Studenten vor die Qual der Wahl, aus einer Gruppe von Neben- oder Vertiefungsfächern eines oder mehrere auszuwählen. Als Beispiel nennt Hannes Lehmann, Dezernent für Akademische Angelegenheiten an der TU Dresden, die Jurastudenten: "Sie haben im Hauptstudium die Wahl, ob sie etwa Rechtsgeschichte, Steuerrecht oder das Völker- und Europarecht studieren wollen." Wo sie ihr Kreuzchen machen, steht ihnen frei. Stimmenthaltung oder Ungültigmachen aber sind streng untersagt. Denn das gewählte Wahlpflichtfach wird im Examen geprüft.