Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


Cannabis – mehr als eine Droge

Wenn wir das Wort "Cannabis" hören, dann denken wir wohl in erster Linie an Drogen. Aber auch in der Medizin werden seit etlichen Jahren die Einsatzmöglichkeiten der Cannabis-Wirkstoffe erforscht.

Von Jochen Steiner | 13.09.2011
    Bereits im 12. Jahrhundert soll Hildegard von Bingen die medizinische Verwendung von Hanfpflanzen beschrieben haben. Der bekannteste Wirkstoff der Cannabis-Gewächse ist das Tetrahydrocannabinol, besser bekannt unter der Abkürzung THC. Bislang ist in Deutschland nur ein einziges Medikament zugelassen, das Cannabinoide wie das THC enthält. Es trägt den Namen Sativex und ist seit Juli 2011 ausschließlich zugelassen für die Behandlung der schweren Spastik bei Multipler Sklerose.

    "Aber es gibt in anderen Ländern Zulassungen für andere Indikationen, beispielsweise zur Behandlung der Übelkeit oder des Erbrechens im Rahmen einer Chemotherapie bei Krebserkrankungen, oder auch beispielsweise bei Aids-Patienten, die sehr stark abgemagert sind, um dort den Appetit anzuregen."

    ... erläutert Professorin Kirsten Müller-Vahl von der Medizinischen Hochschule Hannover.

    "Und dann gibt es zahlreiche andere Erkrankungen, wo es gute Hinweise gibt, dass Cannabinoide da ebenfalls wirksam sind, beispielsweise Nervenschmerzen oder auch Bewegungsstörungen, zum Beispiel Tics bei Patienten mit Tourette-Syndrom."

    Noch stehe die Forschung über die medizinische Wirksamkeit der Cannabinoide ziemlich am Anfang, so Kirsten Müller-Vahl. Vor allem für die Schmerztherapie erhoffen sich die Ärzte aber Einsatzmöglichkeiten, auch wenn die Datenlage noch nicht eindeutig ist.

    "Da gibt es Studien, die durchgeführt werden. Die Ergebnisse aus vergangenen Studien sind etwas uneinheitlich, das liegt aber auch daran, dass Schmerz natürlich kein einheitliches Phänomen ist und hier scheint es so, dass insbesondere durch Nervenschäden bedingte Schmerzen, also sogenannte neuropathische Schmerzen am effektivsten durch Cannabis-Medikamente behandelt werden können."

    Aber auch Cannabis-Medikamente sind nicht ohne Nebenwirkungen für die Patienten.

    "Das Häufigste, was gerade zum Beginn der Therapie auftreten kann, sind Schwindel und Müdigkeit, dagegen tritt sehr schnell meist innerhalb von Tagen oder wenigen Wochen eine Gewöhnung ein, es kann kommen zu Angstsymptomen, es kann Magen-Darm-Symptome geben, es kann Wirkungen auf den Kreislauf geben. Aber eigentlich alles Nebenwirkungen, die nicht gefährlich sind und die gut kontrollierbar sind."

    Die Nebenwirkungen sind hierbei das Eine. Cannabis-Präparate bergen aber auch das Risiko, davon abhängig zu werden. Kirsten Müller-Vahl:

    "Dieses Anhängigkeitsrisiko ist aber sicherlich anders zu bewerten, als wenn es als Freizeitdroge gebraucht wird, weil ja diese Anwendung ärztlich kontrolliert wird, es ist immer klar in welcher Dosierung, diese Dosis ist konstant. Und es ist so, dass das Abhängigkeitsrisiko niedriger ist, als lange Zeit geglaubt, also es wird geschätzt, dass es deutlich niedriger ist als das von Alkohol und vermutlich ähnlich wie dem von Nikotin."

    Dieses Abhängigkeitsrisiko ist der Grund dafür, warum das bislang einzige in Deutschland zugelassene Cannabis-Medikament Sativex nur mit einem speziellen Betäubungsmittel-Rezept in der Apotheke zu bekommen ist.
    Schon vor der Zulassung des Präparats hatten Ärzte jedoch die Möglichkeit, Patienten mit Cannabis-Medikamenten zu behandeln, die nicht für eine bestimmte Krankheit zugelassen sind.

    "Wenn sich Arzt und Patient einen Nutzen von einer solchen Behandlung versprechen, dann kann in der Tat auch bei fehlender Zulassung eine Verschreibung als sogenannte Off-Label-Behandlung erfolgen. Das Problem bei einer solchen Verschreibung ist allerdings, dass die Krankenkassen dann eben nicht verpflichtet sind, die Kosten zu übernehmen ... "

    ... sagt Müller-Vahl. Dann können auf die Patienten monatliche Kosten von zweihundert bis vierhundert Euro zukommen. Neben der Off-Label-Behandlung ist es außerdem möglich, dass Patienten bei der Bundesopiumstelle eine Sondergenehmigung für eine Selbsttherapie mit Cannabis-Kraut oder -Extrakt beantragen können. Diese Selbsttherapie muss aber natürlich vom Arzt überwacht werden.