Donnerstag, 28. März 2024

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CDU-Politiker Bernhardt für Begünstigung von Firmenerben

Der CDU-Politiker Otto Bernhardt hält zum Erhalt von Arbeitsplätzen steuerliche Vergünstigungen beim Vererben von Unternehmen für notwendig. Vor dem äußerte sich der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion zuversichtlich, dass ein entsprechendes Gesetzesvorhaben der Großen Koalition von der Entscheidung nicht berührt wird.

Moderation: Stefan Heinlein | 31.01.2007
    Stefan Heinlein: In Berlin begrüße ich jetzt Otto Bernhardt. Er ist finanzpolitischer Sprecher der Unionsbundestagsfraktion. Guten Morgen, Herr Bernhardt!

    Otto Bernhardt: Guten Morgen!

    Heinlein: Unser Oma ihr klein Häuschen, müssen sich die Erben tatsächlich keine Sorgen machen, egal wie Karlsruhe heute urteilt?

    Bernhardt: Was das Häuschen von der Oma anbetrifft, mit Sicherheit nicht. Ich glaube nicht, dass die Freibeträge, die es heute gibt, infrage gestellt werden, und das normale Einfamilienhaus fällt voll unter die Freibeträge, zumindest für die näheren Verwandten.

    Heinlein: Wer muss sich denn möglicherweise Sorgen machen?

    Bernhardt: Nun, es ist denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht um 9 Uhr verkünden wird, dass die Unterschiede in der Bewertung zwischen Immobilien und Geldvermögen zu groß sind. Heute ist es ja bekanntlich so, dass Grundvermögen nur etwa mit 50 Prozent des Verkehrswertes in die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer einbezogen wird. Aber wenn das Gericht in dieser Richtung entscheiden sollte, dann wird es natürlich den Gesetzgeber auffordern, diese Ungleichheit in bestimmten Grenzen zu beseitigen. Und dafür wird der Gesetzgeber Zeit haben. Unser Gesetz, um das es jetzt im Bundestag geht, das wir in erster Lesung möglichst bald behandeln wollen, regelt nur einen Teilaspekt des Erbrechtes und lediglich den Fall beim Übergang einer Firma auf die nächste Generation, und hier wollen wir ja bekanntlich die Erbschaftssteuer für zehn Jahre stunden, und wenn der Betrieb fortgeführt wird, jedes Jahr um zehn Prozent erlassen. Ob wir nachher eine Million oder 1,1 Millionen stunden, ändert am Grundsatz nichts, so dass ich davon ausgehe, dass wir das geplante Gesetz wie versprochen bald in erster Lesung behandeln können und rückwirkend ab 1. Januar dieses Jahres in Kraft setzen können. Mittelständische Firmen warten auf diese Entscheidung.

    Heinlein: Haben Sie denn Angst, dass die Karlsruher Richter heute diesen Plänen der Koalition einen Strich durch die Rechnung machen könnten?

    Bernhardt: Also ich glaube nicht, dass sie das machen werden. Sie müssten dann ja sagen, dass die Privilegierung des Betriebsvermögens, bezogen auf den Erbschaftsfall, nicht weiter gemacht werden kann. Ich vermute, solche Äußerungen werden wir in dem Urteil nicht finden. Auf der anderen Seite ich bin kein Prophet und muss natürlich auch die nächsten zwei Stunden noch abwarten.

    Heinlein: Sie sagen es, Herr Bernhardt, politisches Ziel der Bundesregierung ist ja die Entlastung von Firmenerben, damit keine Arbeitsplätze in Gefahr geraten. Glauben Sie, dass das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil dieses Ziel mit im Auge behalten wird?

    Bernhardt: Also ich bin ziemlich sicher, dass die Bundesrichter im Auge behalten die Sicherung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. Und dafür ist es einfach erforderlich, wie auch in vielen anderen Ländern es der Fall ist, dass man möglichst beim Übergang auf die nächste Generation überhaupt keine Erbschaftsteuer erhebt. Schon heute sind viele nicht mehr bereit, Betriebe zu übernehmen. Und durch die Entscheidung, die wir vorhaben, soll dies erleichtert werden. Letztlich geht es um die Sicherung von Arbeitsplätzen.

    Heinlein: Könnte es am Ende so kommen, das befürchten ja einige, dass der einfache Erbe eines Einfamilienhauses quasi die Zeche zahlen muss, damit die Unternehmenserben von Betrieben von der Steuer verschont werden?

    Bernhardt: Also nicht der, der ein Haus erbt, aber ich sage mal, der mehrere Häuser erbt, der vielleicht drei, vier Eigentumswohnungen erbt. Bei dem kann es passieren, dass er in Zukunft mehr Steuern zahlen muss, aber nicht bei dem, der das Haus seiner Eltern erbt, aus meiner Sicht mit Sicherheit nicht.

    Heinlein: Also aus Ihrer Sicht ist gerecht, wenn Geld, Aktien oder Immobilien, künftig es keinen Unterschied mehr geben wird, wenn geerbt wird?

    Bernhardt: Nein, ich bin für einen Unterschied, denn wer Häuser erbt, der erbt Mieter mit allen Konsequenzen. Sie wissen, Eigentum verpflichtet. Wer einen Betrieb erbt, der übernimmt Arbeitsplätze. Wer dagegen Aktien erbt, der bekommt Vermögensteile, die er sofort ohne jedes Problem veräußern kann. Ich glaube schon, dass es hier mit Rücksicht auf die Mieter und die Mitarbeiter Unterschiede geben muss. Die Frage ist nur, ob die jetzigen Unterschiede zu hoch sind.

    Heinlein: Eine Frage noch, Herr Bernhardt, die nicht unmittelbar zusammenhängt, eine Frage zum Thema Unternehmenssteuerreform: In diesen Tagen gehen ja die Beratungen in die heiße Phase. Wird es aus Ihrer Sicht noch Veränderungen geben im Vergleich zu den Bund-Länder-Einigungen Ende letzten Jahres?

    Bernhardt: Ich gehe davon aus, dass die Eckpunkte, die wir einvernehmlich im November beschlossen haben, sich voll im Referentenentwurf wiederfinden, der voraussichtlich in der kommenden Woche an die betroffenen Verbände verschickt wird. Natürlich gibt es im Detail bei den Formulierungen immer noch Probleme, Schwierigkeiten und Interpretationsmöglichkeiten. Aber die großen Schlachten, wenn ich es einmal so sagen darf, die sind bei den Eckpunkten getroffen worden. Da haben wir uns einvernehmlich geeinigt. Jetzt geht es um Details, aber Sie wissen, das Problem liegt manchmal im Detail.

    Heinlein: Probleme mit den Verbänden oder Probleme auch mit dem Koalitionspartner?

    Bernhardt: Ich glaube, weniger mit dem Koalitionspartner. Ich nenne ein Beispiel, die viel diskutierte Zinsschranke, mit der mir verhindern wollen, dass Firmen Gewinne, die in Deutschland entstehen, nicht in Deutschland versteuern. Jetzt muss man die Zinsschranke so formulieren, dass man nur die schwarzen Schafe trifft, jene, die Gewinne verlagern, und nicht auch weiße Schafe, und die Sorge vieler ist, man könnte auch weiße Schafe treffen. Und dies muss verhindert werden, und das ist eine Frage der Formulierung, und da wird es noch manches Stück Arbeit geben.

    Heinlein: Also mit Ihren Kollegen von den Sozialdemokraten sind Sie weitgehend einig. Ein Hick-Hack wie bei der Gesundheitsreform schließen Sie aus?

    Bernhardt: Das schließe ich aus. Wir haben uns auf die Grundpositionen geeinigt. Das Schwierigste war die Nettoentlastung von fünf Milliarden. Dabei bleibt es, und das ist mit den Sozialdemokraten so und einvernehmlich abgestimmt.

    Heinlein: Der finanzpolitische Sprecher der Union, Otto Bernhardt, heute morgen hier im Deutschlandfunk. Herr Bernhardt, ich danke für das Gespräch und auf Wiederhören nach Berlin.

    Bernhardt: Bitte, tschüss.

    Programmtipp: Deutschlandfunk, "Hintergrund Politik", Freitag, 2. Februar, 18.40 - 19.00 Uhr: "Neue Werte, alte Übung: Der Staat erbt mit - Die ungeklärten Folgen des Karlsruher Urteils"