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Champions League
Sky und DAZN im Fokus des Kartellamts

Das Bundeskartellamt untersucht, ob die Kooperation von Sky und DAZN bei der Ausstrahlung der Champions League in Deutschland den Wettbewerb behindert. Wer die europäische Königsklasse komplett sehen möchte, braucht seit dieser Saison zwei verschiedene Abos.

Von Heinz Peter Kreuzer | 16.10.2018
    Eine Fernsehkamera und ein Sky-Logo, aufgenommen bei der Vorstellung "Das neue Sky" beim Pay-TV-Sender Sky.
    Sky ist der größte Pay-TV-Anbieter Europas (dpa / Tobias Hase)
    Die Rechtevergabe wurde von Anfang an kritisiert, weil Fußballfans seit dieser Saison zwei Abos brauchen, um alle Spiele der Champions League sehen zu können. Auch die Monopolkommission hatte in ihrem Jahresbericht 2018 eine Überprüfung der Rechtevergabe gefordert, allerdings mit einer anderen Intention, sagt Kommissionspräsident Achim Wambach:
    "Wir als Monopolkommission hatten das Vergabeverfahren der UEFA kritisiert, weil, hier werden Rechte vergeben, und bei der Bundesliga kennen wir das ja bei der Rechtevergabe, dass das Kartellamt mitgesprochen hat, bei der UEFA nicht."
    Verfahren gegen die Rechtekäufer
    Zwar hatten die Europäische Fußball-Union und die Europäische Kommission sich 2003 einmal über ein Vermarktungsmodell verständigt. Aber seitdem hat sich das Vergabeverfahren ständig weiterentwickelt, um mehr Geld zu erlösen, ohne dass eine erneute Prüfung stattgefunden hat. Das Bundeskartellamt geht nun jedoch nicht gegen die UEFA vor, sondern gegen den Rechtekäufer Sky und seinen Sublizenznehmer DAZN.
    "Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher gefördert oder beschränkt hat",
    erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Wenn die beiden Bezahlsender sich schon früh einig waren, deutet das darauf hin, dass sie ihre Position im Markt zu Lasten der Kunden stärken wollten.
    Reicht vielleicht bald ein Abo?
    Im für sie schlechtesten Fall könnte der Vertrag zwischen den beiden Bezahlsendern aufgehoben und Bedingungen für einen neuen Vertrag festgelegt werden. Für die Kunden würde das möglicherweise bedeuten, dass demnächst nur noch ein Abo reicht oder einzelne Spiele im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden müssten. Das alles wird die laufende Saison jedoch nicht betreffen. Denn das Verfahren zieht sich voraussichtlich bis in das kommende Jahr hin.