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Corona-Pandemie
3G am Arbeitsplatz: Das planen die Ampel-Parteien

Die Ampel-Parteien haben einen Gesetzentwurf für den zweiten Winter in der Corona-Pandemie vorgelegt. Es soll wieder kostenlose Bürgertests geben - und eine 3G-Regel am Arbeitsplatz.

09.11.2021
    Michael Kellner, Lars Klingbeil und Volker Wissing stehen gemeinsam vor Mikrofonen . Vor der Seite fotografiert blicken sie in die Richtung der Pressevertreter.
    Lars Klingbeil (M), SPD-Generalsekretär, gibt zusammen mit Michael Kellner (l), Bundesgeschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen, und Volker Wissing, FDP-Generalsekretär,Statement zum Auftakt der Ampel-Koalitionsverhandlungen. (dpa / Britta Pedersen)
    Die Corona-Lage in ganz Deutschland verschärft sich in diesen Tagen rasant - und doch endet die "epidemische Lage von nationaler Tragweite". Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP, mit deren Mehrheit wohl der nächste Kanzler gewählt wird, haben sich stattdessen auf neue Regeln verständigt, die nach dem Ende der "epidemischen Lage" am 25. November greifen sollen. Unter anderem sollen anlasslose Schnelltests für die Bevölkerung, die sogenannten Bürgertests, wieder kostenlos werden. Ein Herzstück der Pläne ist eine im Infektionsschutzgesetz festgelegte 3G-Regel für den Arbeitsplatz: Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, müssen tagesaktuelle negative Tests vorweisen.

    Was ändert sich am Arbeitsplatz?

    Bisher müssen Arbeitgeber laut Arbeitsschutzverordnung allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zweimal in der Woche Corona-Tests anbieten. Ob sie das Angebot annehmen, konnten Mitarbeitende selbst entscheiden. Die neuen Pläne sehen eine Testpflicht für all jene vor, die nicht über eine Impfung oder Erkrankung immunisiert sind.
    Mitarbeiterin in einem Callcenter
    Mitarbeiterin in einem Callcenter (picture alliance/ Zoonar/ Benis Arapovic)
    Offen ist die Frage, wer Tests für jene Beschäftigten finanziert, die vor Arbeitsbeginn keinen Bürgertest auf Staatskosten durchführen können. Ebenfalls ungeklärt ist, welche Informationen der Arbeitgeber erhält. In speziellen Bereichen wie Erziehung und Pflege dürfen Arbeitgeber bereits abfragen, ob ihr Personal geimpft ist. Arbeitgeberverbände haben bereits gefordert, dass dieses Fragerecht zu Covid-19-Impfungen für alle Branchen gelten soll. Eine alternative Lösung wird in Frankreich eingesetzt: Hier müssen Mitarbeitende mancher Branchen wie der Gastronomie einen gültigen 3G-Status vorweisen können - die Scanner-App der Arbeitgeber erkennt jedoch nicht, welches der drei "G" hinterlegt ist.

    Was wollen die Arbeitgeber?

    Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Kampeter, plädierte dafür, mit der 3G-Regel am Arbeitsplatz auch direkt ein Auskunftsrecht einzuführen. Sollten Beschäftigte keinen Nachweis über eines der drei "G" erbringen, könnte das die Anstellung gefährden: "Es gilt dann der Grundsatz: Ohne Leistung kein Lohn. Nur so lässt sich der innerbetriebliche Gesundheitsschutz effektiv gewährleisten", sagte Kampeter.
    Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga verspricht sich von einer dann bundeseinheitlichen Regelung mehr Rechtssicherheit und Klarheit. "Das erhöht die Akzeptanz der Maßnahmen durch die Mitarbeiter", sagte Hauptgeschäftsführerin Hartges. Die bisherige Rechtslage sei verwirrend.

    Was sagen Vertreter der Beschäftigten?

    Der Deutsche Gewerkschaftsbund steht angesichts der "eskalierenden Infektionslage" 3G am Arbeitsplatz offen gegenüber: Solche Zugangsregeln könnten ein "wirksames Mittel" sein, sagte der DGB-Vorsitzende Hoffmann. Er forderte, dass die Kosten für die Tests vom Arbeitgeber getragen werden müssten und das Testen selbst als Arbeitszeit vergütet werden müsse.
    Eine Auskunftspflicht lehnt der DGB als unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff ab. "Gleichwohl empfehlen wir den Beschäftigten, ihren Impfstatus freiwillig offenzulegen", sagte Hoffmann.

    Welche Konsequenzen drohen Test-Verweigerern?

    Diese Frage ist bislang noch nicht geklärt. Auch über mögliche Sanktionen für Arbeitgeber, die keine regelmäßigen 3G-Kontrollen durchführen, haben SPD, Grüne und FDP noch nicht entschieden.
    Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, hält es für vorstellbar, dass diejenigen, die sich Tests verweigern, mit einer Abmahnung oder gar im Wiederholungsfall mit einer Kündigung rechnen müssen. Die Weigerung könnte als Pflichtverstoß gewertet werden.