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Das Schicksal jüdischer Ärzte in Deutschland

Für die Nationalsozialisten waren Ärzte weitaus mehr als Mediziner: Sie sollten nicht nur Krankheiten heilen, sondern für eine höhere Geburtenrate und perfektes Erbgut sorgen. Jüdische Ärzte hatten hier keinen Platz. Ihnen wurde per Gesetz vom 25. Juli 1938 die Approbation entzogen.

Von Oliver Tolmein | 25.07.2013
    Der Titel klang unverfänglich: "4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz." Der Inhalt des am 25. Juli 1938 beschlossenen Rechtstextes war allerdings hoch brisant:

    "Approbationen jüdischer Ärzte erlöschen am 30. September 1938."

    Jüdischen Ärzten blieb nur noch die Hoffnung auf eine Sondergenehmigung – die ihnen erlaubte, bis auf Widerruf wenigstens noch andere Juden, ihre Angehörigen oder Kinder zu versorgen. Den Mediziner-Titel verloren sie aber auch dann. Die Nationalsozialisten hatten sie innerhalb von gut fünf Jahren vom Arzt zum so genannten "Krankenbehandler" degradiert. Für Reichsärzteführer Gerhard Wagner war das eine Erfolgsbilanz.

    "Diesen jüdischen Verbrechern ist jetzt endgültig das Handwerk gelegt."

    Begonnen hatte die Verfolgung jüdischer Ärztinnen und Ärzte unmittelbar nach der Machtübernahme 1933 mit einer Polemik des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes.

    "Es gibt wohl kaum einen Beruf, der für die Größe und Zukunft einer Nation so bedeutungsvoll ist, wie der ärztliche, aber kein anderer ist auch so verjudet wie er. Jüdische Dozenten beherrschen die Lehrstühle der Medizin, entseelen die Heilkunst und haben Generation um Generation der jungen Ärzte mit mechanischem Geist durchtränkt. Deshalb rufen wir heute die gesamte deutsche Ärzteschaft auf: Macht unseren Stand in Leitung und Geist wieder deutsch."

    Ein wichtiges Mittel gegen die angebliche "Verjudung" waren die "Nürnberger Rassegesetze", die ab September 1935 die so genannten "Volljuden" entrechteten. Sie waren zu einem erheblichen Teil von Gerhard Wagner entworfen worden, dem Reichsärzteführer, für den die Rassenpolitik das Herzstück der deutschen Gesundheitspolitik war.

    "In der Auseinandersetzung mit dem Judentum muss man scharf zwischen zwei Gruppen von Maßnahmen unterscheiden. Die eine richtet sich gegen die biologische Gefahr, die der Jude in unserem Volke darstellt. Deshalb waren die Nürnberger Gesetze von 1935 eine weltgeschichtliche Tat. Die zweite Gruppe von Maßnahmen im Kampf gegen das Judentum betrifft die Zurückdrängung des noch vorhandenen jüdischen Einflusses im öffentlichen Leben Deutschlands."

    Dieser Kampf wurde mit Vehemenz betrieben: Schon 1933 verloren jüdische Amtsärzte ihre Positionen. Juden konnte seit Juli 1933 ohne große Umstände die Kassenzulassung entzogen werden. Nach 1935 wurden alle jüdischen Medizinprofessoren entlassen, außerdem durften die privat weiter praktizierenden jüdischen Ärzte nur noch Juden als Krankenpflegekräfte und Sprechstundenhilfen beschäftigen. Die Ausschaltung der nach den Rassegesetzen als jüdisch geltenden Ärzte war für viele deutsche Ärzte, die sich so erfolgreich Konkurrenten vom Hals schafften, ein wirtschaftliches Anliegen. Es war aber vor allem eine ideologisch motivierte Kampagne.

    "Nachdem Arzt sein, wie es in der Reichsärzteordnung heißt, Dienst am deutschen Volke ist und nachdem die deutschen Ärzte die deutschen Menschen nicht nur in ihrer körperlichen Gesundheit, sondern auch in ihrem Erbgut und ihrer Rasse zu betreuen haben, war es notwendig, endlich und endgültig, die noch vorhandenen jüdischen Ärzte von der Behandlung deutscher Menschen auszuschalten."

    Die 4. Verordnung zum Reichsbürgergesetz war dafür ein entscheidendes Instrument. Nach dem 30. September 1938 durften nur noch 285 als jüdisch geltende Ärzte die in Deutschland verbliebenen Juden behandeln. Anfang 1933 hatte es - unterschiedlichen Schätzungen zufolge - noch 6500 bis 9000 gegeben. Der kanadische Historiker Michael Kater bilanziert in seinem Standardwerk "Ärzte als Hitlers Helfer" das weitere Schicksal der jüdischen deutschen Ärzte:

    "Es ist ein Gemeinplatz zu sagen, dass Deutschlands jüdische Ärzte ein tragisches Ende gefunden haben. Wenn sie nicht emigrierten, wurden sie in der Regel zusammen mit ihren Patienten in die Gettos und Lager im Osten verfrachtet. Einige kamen nicht unmittelbar in ein Konzentrations- oder Vernichtungslager, weil sie in der Kriegs- und Besatzungswirtschaft gebraucht wurden."

    Michael Kater zufolge wurden, selbst bei vorsichtiger Berechnung, mindestens 2000 deutsch-jüdische Ärzte von den Nationalsozialisten ermordet.