Anläßlich der Volkszählung vor 16 Jahren traten erstmals die Belange des Datenschutzes ins Bewußtsein der Bevölkerung. Seit dieser Zeit haben sich die Anforderungen allerdings stark verändert, sagte Jacob im Deutschlandfunk: ,,Man ist damals von einer anderen Computertechnologie ausgegangen, nämlich einer Großtechnologie, die sich eigentlich nur der Staat leisten konnte. Es bestand die Gefahr, daß der Staat vieles über seine Bürger zusammenführte und letztlich den gläsernen Bürger vor sich hat. Vor diesem Hintergrund ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Abwehrrecht gegen den Staat entwickelt worden." Heute gebe es allerdings ganz andere Gefahren. "Fast jeder Haushalt ist mit einem PC ausgestattet, die Vernetzung wird immer stärker, jeden Tag nimmt die Zahl der Internetnutzer zu. Wenn diese Nutzer ohne Sicherungsmaßnahmen - das heißt ohne Verschlüsselung - im Netz verkehren, ist auch jeglicher Zugriff auf ihre Informationen gegeben", warnt Jacob. Er stoße in seiner Tätigkeit immer wieder auf Verletzungen des Datenschutzes, die teilweise nicht einmal in böser Absicht geschehen: "Eine Untersuchung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände hat aufgezeigt, daß in einer Vielzahl von Fällen die datenschutzrechtlichen Vorschriften für die Verbraucher nur auf dem Papier stehen, auch weil ihre Umsetzung kompliziert und schwierig ist. Zum Beispiel gab es fehlende Anbieteradressen oder unvollständige Preisangaben. Es sind schwer oder gar nicht auffindbare Geschäftsbedingungen festgestellt worden sowie die Speicherung von Kundendaten, ohne daß darüber informiert wurde." Jacob setzt deswegen auf mehr Transparenz und hofft, daß Anbieter, die mit dem Kunden ehrlich und offen umgehen, letztlich auch einen Wettbewerbsvorteil verbuchen können.
URL des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: http://www.bfd.bund.de
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