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Datenschutzmängel bei Google und Facebook

Googles neue Datenschutzbestimmungen sind Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Sie hatten den Internetriesen mit einer Abmahnung unter Druck gesetzt. Jetzt bekommt Google noch einen Aufschub - und soll endlich nachbessern.

Von Verena Herb | 23.03.2012
    Sie wollen in Urlaub fliegen? Möglichst günstig? Vielleicht nach Spanien? Ein erster Schritt für viele: Informationen googlen. Eingabe in der Suchmaschine: Urlaub, Billigflieger, Spanien - und schon werden Hunderte von Webseiten ausgespuckt. Ist man als Nutzer bei einem der zahlreichen Dienste von Google mit eigenem Konto angemeldet, zum Beispiel bei Google-Mail oder dem Kalender, dann weiß Google noch mehr: Kann zum Beispiel ersehen, wann man plant, in den Urlaub zu fliegen, und kann dazu die passende Werbung schalten: für den besten Reiseführer etwa. Dass Google das machen kann, hat sich der Konzern in seinen eigenen AGBs festgeschrieben. Seit diesem Monat gilt eine Datenschutzerklärung für die über 60 Google-Dienste, so Carola Elbrecht vom Verbraucherzentrale Bundesverband:

    "Google hält sich ja in den neuen Bestimmungen vor, dass mitunter auch Daten zusammengeführt werden können. Und damit räumt sich Google auch das Recht ein, Profile eben zu erstellen. Natürlich mit dem Ziel, auch zielgerichtete Werbung zu versenden."

    Datenschützer schlagen Alarm: In den USA haben in dieser Woche mehrere amerikanische User bereits Klagen gegen Googles Datenschutzregeln eingereicht, weil sie die Verbraucherrechte verletzt sehen. In Deutschland hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband Google abgemahnt und dem Konzern bis heute eine Frist gesetzt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Grund: Die neuen Nutzungsregeln verstoßen nach Meinung der Verbraucher- und Datenschützer gegen deutsches Recht. Carola Elbrecht:

    "Weil diese auch mit einer Vielzahl von unbestimmten Begriffen gespickt sind. Also: so wie: Möglicherweise erfassen wir Standortdaten. Da fragt man sich natürlich als Verbraucher. Was heißt das jetzt? Werden Standortdaten erhoben oder nicht?"

    Außerdem sei dem Nutzer nicht ersichtlich, welche seiner Daten zusammengefasst werden.

    "Google soll ganz klar sagen, ob und wann standortbezogene Daten zum Beispiel erhoben werden. Damit der Verbraucher auch weiß: Ok, hier passiert was mit meinen Daten. Und dann muss Google auch sicherstellen, dass der Nutzer hierin freiwillig und bewusst einwilligt."

    Während es bei der Suchmaschine Google Millisekunden dauert, Informationen zu bekommen - lässt der Konzern Google sich mit Stellungnahmen durchaus Zeit. Auf zahlreiche Anfragen des Deutschlandfunks zu einem Interview gab es keinerlei Reaktion seitens des Konzerns. Erst nach mehreren Stunden schickte die von Google Deutschland beauftragte PR-Agentur einen Zweizeiler per Mail. Zitat:

    Google versucht seiner Maxime, "der Nutzer steht an erster Stelle", auch bei der Datenschutzerklärung, treu zu bleiben. (...) Zur Erreichung dieses Zweckes stehen wir mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband in Verbindung. Man wolle sich jedoch nicht zu den laufenden Gesprächen öffentlich äußern.

    Nach Aussage der Verbraucherschützer in Berlin hat es keinerlei Gespräche in der Sache gegeben: Heute Morgen erst habe sich Google eine Fristverlängerung bis zum 11. April erbeten. Der Verband wird dieser Bitte voraussichtlich nachgeben - geht aber schon jetzt davon aus, dass Google auch im April die erwünschte Unterlassungserklärung nur in wenigen Punkten abgeben wird. Ähnlich wie in den USA drohen Google dann auch in Deutschland Unterlassungsklagen.

    Auch Facebook will sich neue Regeln zum Umgang von Nutzerdaten geben - und baut dabei auf Transparenz, wie Sheryl Sandberg, Geschäftsführerin von Facebook, in einem Interview im US-Fernsehen deutlich macht:

    "Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Wir legen da am meisten Wert drauf. Unser Geschäftsmodell ist bei Weitem das transparenteste, wenn es um die Daten unserer Nutzer geht. Und wir sprechen auch am meisten darüber."

    Fakt ist: Gestern ist die "neue Erklärung der Rechte und Pflichten" bei Facebook in Kraft getreten. Diese neuen Nutzungsbedingungen akzeptieren die User automatisch dadurch, dass sie das Social Network weiterverwenden. Wer sich also heute bei Facebook einloggt, hat den neuen Richtlinien bereits zugestimmt. Die beiden Datenschutzbeauftragen von Hamburg und Schleswig Holstein, Johannes Caspar und Thilo Weichert erklären in einer gemeinsamen Stellungnahme: "Statt Information und Wahlmöglichkeiten werden die Nutzer weiter an der Nase herumgeführt." Eine tatsächliche Zustimmung der Nutzer - auch bei Facebook: Fehlanzeige.