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Datenspeicherung
BKA-Präsident Münch weist Vorwürfe zurück

BKA-Präsident Holger Münch hat in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz Vorwürfe zurückgewiesen, seine Behörde würde wahllos Daten von Bürgerinnen und Bürgern speichern. Gleichzeitig entschuldigte er sich in Berlin für die aus der Datenspeicherung falsch gezogenen Schlüsse während des G20-Gipfels.

Von Falk Steiner | 01.09.2017
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    Hat das BKA wahllos Daten von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt? Das wirft unter anderem SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem Bundeskriminalamt vor. (AFP / Robyn Beck)
    Erst gestern hatte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann dem Bundeskriminalamt vorgeworfen, offenbar wahllos Daten zu speichern - am Morgen nun fand im Bundesinnenministerium eine kurzfristig anberaumte Pressekonferenz des BKA-Präsidenten Holger Münch im Bundesinnenministerium statt.
    "Wir haben uns zu dieser Pressekonferenz mit der kurzfristigen Einladung entschlossen, weil wir den Eindruck haben, weil wir den Eindruck haben, weil ich den Eindruck habe, dass die derzeitige Berichterstattung zur Datenhaltung im BKA ein völlig falsches Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten und Zusammenhängen vermittelt."
    Umfangreiche Stellungnahme des BKA-Präsidenten
    Umfangreich schildert BKA-Präsident Münch die Abläufe, wie und von wem Einträge in die INPOL-Verbund-Datenbanken von Bund und Ländern vorgenommen werden.
    "Für die meisten der Dateien in INPOL sind die Landespolizeien verantwortlich, da Polizeiarbeit in unserem föderalen System in erster Linie Ländersache ist. Ein Beispiel, um die Dimension etwas deutlicher zu machen: In den INPOL-Fall-Dateien sind etwa 95 Prozent aller Daten Daten der Bundesländer. Das BKA hat jetzt keinen Einfluss auf die Einstellung oder Löschung der Daten, jeder nimmt seine Verantwortung in diesem Verbund wahr."
    Das funktioniere grundsätzlich sehr gut, so Münch. Auch bei Prüfungen durch die Bundesdatenschutzbeauftragte sei in den vergangenen fünf Jahren nur in einem Fall eine formelle Beanstandung ausgesprochen worden. Automatisiert würden Einträge zur Überprüfung nach bestimmten Fristen den zuständigen Stellen vorgelegt und etwa 90 Prozent dann auch gelöscht. Allerdings sind bis zur allerersten Überprüfung eines Eintrags nach BKA-Gesetz bis zu zehn, in manchen Fällen fünf Jahre Speicherdauer vorgesehen.
    "Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit darf nicht passieren"
    Aufgekommen war die Kritik an der Datenhaltung von Bund und Ländern im Kontext des unrechtmäßigen Entzugs von Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg. BKA-Präsident Münch richtete im Bundesinnenministerium in Abwesenheit des Hausherrn Thomas de Maizière eine Entschuldigung an die Betroffenen:
    "Das bedauern wir sehr, das bedaure ich persönlich sehr. Ein solcher Eingriff in die Pressefreiheit darf nicht passieren. Wir ziehen unsere Lehren daraus. Wir ducken uns nicht weg, wir reden das nicht klein. Und wir reden das auch nicht schön."
    Die Vorkommnisse seien auch für das BKA eine Aufforderung, die Prozesse zu überprüfen, so Münch. Innenminister Thomas de Maizière hatte eine entsprechende Untersuchung persönlich angeordnet.
    Konkret ging es bei den G20-Akkreditierungen um Daten aus der Datei INPOL-Fall Innere Sicherheit. Der BKA-Präsident beschreibt diese Datenbank so:
    "Diese Datei hilft, Links-, Rechts- und Ausländerextremismus sowie alle Formen des Terrorismus aufzuklären. Sie dient auch dazu, Gefährder zu erkennen und zu bewerten. In der Datei sind Informationen zu Taten, zu Beschuldigten, zu Verdächtigen und zu Kontakt- und Begleitpersonen und solchen Personen gespeichert, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen lassen, dass diese zukünftig politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden."
    Ein Problem bleibt
    In dieser Datenbank sind laut Münch allein 109.000 Personendaten erfasst – also immerhin jeder 750. Einwohner der Bundesrepublik, bei dem ein Zusammenhang mit Links-, Rechts- oder Ausländerextremismus angenommen wird. Ein ganz konkretes Problem bei den Datenbanken sieht aber auch der BKA-Präsident: In einigen Fällen würden Informationen über den Abschluss von Gerichts- und Ermittlungsverfahren von der Justiz nicht an die zuständigen Stellen übermittelt – im Fall erwiesener Unschuld müssten Einträge aber nach Rechtslage eigentlich umgehend gelöscht werden. Hierfür sei nicht das BKA zuständig, schreibt Münch eine Mitverantwortung auch der Justizverwaltung und –politik zu.