Donnerstag, 25. April 2024

DDR-Unrecht
"In welchem Umfang lässt sich die Rechtsprechung korrigieren?"

4. Januar 1990. Kassationsverhandlung über das Urteil gegen den ehemaligen Leiter des Aufbau-Verlages, Walter Janka, der 1957 wegen konterrevolutionärer Tätigkeit zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt worden war. Jankas Anwalt Friedrich Wolff:

04.01.2015
    Walter Janka, ehemaliger Leiter des Aufbau-Verlags
    Walter Janka, ehemaliger Leiter des Aufbau-Verlags (imago/Werner Schulze)
    "Eine dieser schwerwiegenden Fragen, die dieses Verfahren vor allen anderen stellt, ist die Frage: Wie konnte es zu dem Urteil von 1957 kommen? Welche Verantwortung tragen die Richter, der Staatsanwalt? Auch wenn sie alle tot sind, ist das keine theoretische Frage - andere Richter leben. Beruhen Urteile, die geltendes Recht unrichtig in Übereinstimmung mit der Parteidoktrin auslegten, auf Rechtsbeugung? Sind Urteile, die nach geltendem Recht ergingen, Unrecht, weil die Gesetze unseren heutigen Vorstellungen vom richtigen Recht nicht entsprechen? In welchem Umfang lässt sich die Gesetzgebung und Rechtsprechung von 40 Jahren nachträglich korrigieren? Diese Fragen verlangen baldige Antworten. Hüten wir uns jedoch vor vorschnellen Antworten, wenn sie rechtsstaatlich sein sollen."