Donnerstag, 18. April 2024

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Debatte um EZB-Urteil
„Verfassungsgericht hat EU in einen unlösbaren Konflikt geführt“

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem EZB-Urteil über den Europäischen Gerichtshof hinweggesetzt. Das habe Deutschland und die EU in eine Sackgasse geführt, sagte der CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen im Dlf. Er habe daher Verständnis, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren prüft.

Norbert Röttgen im Gespräch mit Christoph Heinemann | 15.05.2020
Der CDU-Politiker Norbert Röttgen kandidiert für den Vorsitz seiner Partei. Er erläutert seine Bewerbung in der Bundespressekonferenz in Berlin.
CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen sieht die EU durch das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in einer Sackgasse (imago / Felix Zahn)
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Auswirkungen mindestens auf drei Ebenen.
Erstens: Die Karlsruher Verfassungsrichter haben die Aufkäufe von Staatsanleihen der Euroländer durch die Europäische Zentralbank als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Zweitens: Sie forderten zudem den EZB-Rat auf, zu zeigen, dass das Kaufprogramm verhältnismäßig sei. Ansonsten sei es der Bundebank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen. Und drittens: Damit stellten sich die Richter gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) der Ende 2018 zu dem Ergebnis kam, die Käufe seien vom EU-Recht gedeckt.
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Was Sie über den Kauf von Staatsanleihen durch die EZB wissen müssen
Das Bundesverfassungsgericht hat das Anleihekaufprogramm der EZB für teilweise verfassungswidrig befunden. Ein Überblick über den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB.
In den Augen von Norbert Röttgen (CDU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages und Kandidat für den CDU-Parteivorsitz, führt das Urteil aus Karlsruhe zu einem nicht auflösbaren Konflikt.
Die EZB sei als europäische Institution an europäisches Recht gebunden und müsse vom Europäischen Gerichtshof kontrolliert werden. Das Bundesverfassungsgericht erhebe aber den Anspruch die unabhängige EZB zu kontrollieren.
Auch wenn er Verständnis für ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland hätte, glaubt er, dass es besser wäre, wenn die Situation nicht weiter eskaliert würde.

Das Interview in voller Länge:
Christoph Heinemann: Herr Röttgen, wieso halten Sie die Karlsruher Entscheidung für fatal?
Norbert Röttgen: Weil sie – das ist auch aus dem Gespräch eben, das Sie mit Stephan Detjen geführt haben, schon deutlich geworden -, weil diese Entscheidung zu einem rechtlich und nach der Konstruktion, die das Verfassungsgericht jetzt gebaut hat, praktisch unlösbaren Konflikt geführt hat. Dadurch, dass das Bundesverfassungsgericht durch seine besondere, auch überraschende Argumentation im Ergebnis jetzt eine inhaltliche Kontrolle durch das nationale Bundesverfassungsgericht der Geldpolitik der unabhängigen Europäischen Zentralbank beansprucht, nach dem Maßstab des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Das ist dann nicht mehr auflösbar, wenn nationale Gerichte anfangen, eine inhaltliche Kontrolle von europäischen Institutionen zu beanspruchen, und dann auch noch einer unabhängigen wie der Zentralbank.
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Heinemann: Aber von Kontrolle ist doch gar keine Rede.
Röttgen: Doch! Davon ist die Rede, weil das Bundesverfassungsgericht ja Anforderungen stellt, was die EZB inhaltlich abzuwägen hat in ihrer Geldpolitik – sagt, ihr müsst abwägen eure Geldpolitik mit den Auswirkungen, die sie auf die nationale Wirtschaftspolitik hat. Das müsst ihr darstellen und diesen ganzen Vorgang beanspruchen wir, uns anzuschauen, dass ihr das tut, wie ihr das dokumentiert und ob das auch unseren Anforderungen genügt. Das geht weit über das hinaus, was das nationale Verfassungsgericht tun darf, nämlich die Kompetenzfrage zu beantworten und nicht die inhaltliche Frage, wie die Kompetenz ausgeführt wird.
Nationale Gerichte vs. EuGH
Heinemann: Herr Röttgen, wieso ist es zu viel verlangt, wenn man die EZB bittet, die Verhältnismäßigkeit eines sehr umstrittenen Anleiheaufkaufprogramms zu erläutern?
Röttgen: Das ist überhaupt nicht zu viel verlangt. Die Frage ist nur, wer es verlangen kann. Kann das ein nationales Gericht, damit jedes nationale Gericht? Wir neigen ja immer ein bisschen dazu zu sagen: Na ja, wenn wir das, wenn das deutsche Bundesverfassungsgericht das tut, dann ist das okay. Aber was ist denn, wenn jetzt die Verfassungsgerichte der 18 anderen Staaten, die dem Euroraum angehören, auch diese Frage stellen?
Heinemann: Aber das gab es doch längst schon.
Röttgen: Nein!
Heinemann: Doch.
Röttgen: Aber es wurde nicht akzeptiert!
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Sven Giegold (Grüne) zeigt sich zufrieden mit dem Vorstoß von Kommissionspräsidentin von der Leyen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland prüfen zu wollen.
Heinemann: Das oberste Gericht von Dänemark und das der Tschechischen Republik haben bereits Entscheidungen des EuGH ultra vires, jenseits der Kompetenz, als offensichtlich kompetenzwidrig eingestuft. Waren diese Entscheidungen auch fatal?
Röttgen: Ja. Ich finde es bemerkenswert, dass wir auf einmal dänische Verfassungsgerichtsurteile herauskramen, um ein deutsches Verfassungsgerichtsurteil zu rechtfertigen. Ich kenne diese beiden Urteile nicht. Darum kann ich es nicht bewerten. Ich habe sie nicht studiert, ich studiere keine dänischen Verfassungsgerichtsurteile. Aber es zeigt, in welche Sackgasse wir uns begeben, dass wir jetzt anfangen, dass jedes Verfassungsgericht jedes Mitgliedsstaates und jedes Staates des Euroraumes anfängt, seine spezifischen Interpretationen von Grundsätzen zu formulieren und diese zum Maßstab erklärt, wie eine europäische Institution sich verhält. Das gefährdet den Bestand des europäischen Rechts und seiner Einheitlichkeit und der EU als Rechtsgemeinschaft. Dafür ist der EuGH da und es kann nur ein europäisches Gericht sein.
"Kontrolle europäischer Institutionen liegt beim EuGH"
Heinemann: Was muss für das Bundesverfassungsgericht Vorfahrt haben, Recht oder Politik?
Röttgen: Das Bundesverfassungsgericht ist ausschließlich da zur Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit von bestimmten Akten der deutschen öffentlichen Gewalt.
Heinemann: Wer darf denn dann die Rechtsauffassung des EuGH prüfen?
Röttgen: Es gibt und muss in jeder abgeschlossenen Rechtsordnung eine Instanz geben, die das letzte Wort hat. Sonst kann eine Rechtsordnung nicht funktionieren. Für die Auslegung des europäischen Rechts und die Kontrolle, die Rechtskontrolle der europäischen Institutionen ist das grundsätzlich der Europäische Gerichtshof, und es gibt eine Grenze, nämlich diejenige, ob der EuGH und die anderen Institutionen sich an den Kompetenzbereich und die Grenzen des Kompetenzbereiches halten und innerhalb dieses Bereiches sich bewegen, die die Staaten an die Europäische Union übertragen haben. Nur diese Grenze kann überprüft werden, aber nicht, wie die Institutionen sich innerhalb dieses Kompetenzfeldes bewegen.
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Mit dem Urteil der Karlsruher Richter zur Europäischen Zentralbank stehe Deutschland in vielen Ländern Europas als selbstherrlich und egoistisch da, kommentiert Thomas Hanke.
Heinemann: Bringt es Europa den Bürgerinnen und Bürgern näher, wenn alles, was in Luxemburg vom EuGH entschieden wird, in den Rang der zehn Gebote erhoben wird?
Röttgen: Ich habe noch keinen getroffen, der gutwillig europäisch ist, der diese Überhöhung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs gemacht hat.
Heinemann: Was heißt das?
Röttgen: Ich glaube, bei uns hat das Bundesverfassungsgericht zurecht eine hohe Reputation. Aber warum wir vom EuGH immer sagen, wenn der EuGH seine Urteile spricht, dann kritisieren wir, dass das Glaubensbekenntnisse sind? – Nein! Der EuGH darf genauso kritisiert werden, wie das Bundesverfassungsgericht kritisiert werden darf.
Heinemann: Aber das Verfassungsgericht hat ja genau mit Bürgernähe auch sein Urteil begründet. Verfassungsrichter Huber in der "FAZ" hat gesagt: "Das Programm zum Aufkauf von Staatsanleihen hat erhebliche wirtschaftspolitische Nebeneffekte für die Haushalte der Mitgliedsstaaten, den Immobilien- und Aktienmarkt, Lebensversicherungen, anderes mehr, und es betrifft insoweit auch Bereiche, für deren Ordnung die Mitgliedsstaaten zuständig sind. Mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit soll sichergestellt werden, dass diese Übergriffe nicht außer Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen." – Der Vorwurf, den er formuliert hat, war, diese Abwägung hielt der EuGH nicht für erforderlich, Karlsruhe aber für zwingend geboten. Was folgt aus dieser Spannung jetzt?
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT 2. SENAT, MÜNDLICHE VERHANDLUNG, 03.03.2016, KARLSRUHE - Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts
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Gerne hat sich das Bundesverfassungsgericht als weit über Deutschland hinausstrahlendes Vorbild, kommentiert Stephan Detjen. Nach dem EZB-Urteil aber befindet sich das Gericht in der Defensive.
Röttgen: Das sind ganz unterschiedliche Aspekte, die dort angesprochen werden. Das eine ist, das ist eine ökonomische Diskussion. Es gibt keine Geldpolitik, weil sie ja vor allen Dingen auch die Zinssätze festlegt, die keine makroökonomischen Implikationen hat. Das ist immanent und inhärent mit jeder Geldpolitik verbunden, dass sie wirtschaftliche Auswirkungen hat.
Nach meiner Einschätzung – da ist die Frage, wie realistisch eigentlich das Bild von der EZB ist – ist es das, was die EZB von morgens bis nachts macht: genau diese ökonomische Abwägung.
Drittens muss selbstverständlich auch die Wahrnehmung der europäischen Kompetenzen auch durch die EZB immer verhältnismäßig sein gegenüber diesen Auswirkungen. Aber wenn Herr Huber von vornherein von Übergriffen spricht, dann zeigt das schon ein sehr einseitiges Vorverständnis. Es sind Auswirkungen, aber keine Übergriffe. Übergriffe ist ja schon das Missurteil, das ablehnende negative Urteil über die Tätigkeit, und die inhaltliche Kontrolle besonders dieser Institution, der EZB, die wie die Bundesbank und durch deutschen Einfluss ja mit Unabhängigkeit ausgestattet ist, das kann nur in engen Grenzen durch den EuGH geschehen.
"Eine Deeskalation finden"
Heinemann: Herr Röttgen, sollte es jetzt zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen – das richtet sich ja gegen die Bundesrepublik Deutschland, nicht gegen das Verfassungsgericht -, wie sollte die Bundesregierung dann reagieren?
Röttgen: Ich habe Verständnis dafür, dass die Europäische Kommission dieses Verfahren prüft, weil die Rechtsauffassung und die Gerichtspraxis jetzt in diesem einen Urteil, wie ich eben sagte, rechtlich und gedanklich den Bestand der Einheitlichkeit der europäischen Rechtsordnung in Frage stellt. Ich rate dennoch nicht zu diesem Schritt, weil er eine weitere Eskalation bedeutet – in einer Sackgasse, aus der es logisch keinen Ausweg gibt, in die das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil die EU und die Mitgliedsstaaten geführt hat. Man muss nun sehen, wie man eine praktische Lösung der Deeskalation findet, und wir sollten nicht weitere eskalierende Schritte betreiben, von beiden Seiten aus nicht.
Heinemann: Wie könnte die Deeskalation aussehen?
Röttgen: Das ist ganz, ganz schwierig, und ich glaube, man sollte über Möglichkeiten vorher nicht öffentlich reden, weil dann macht man die Möglichkeit schon allein dadurch kaputt. Aber wenn die EU-Kommission dieses Verfahren durchführen würde, dann würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit es zu einer Feststellung der Europarechtswidrigkeit kommen, einer Vertragsverletzung durch Deutschland kommen. Und was soll dann Deutschland machen? – Wir haben die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu respektieren. Es würde die Sackgasse und die Unlösbarkeit nur noch mal deutlich werden.
Ich glaube, es gibt nur praktische Schritte, wie man das entspannt und deeskaliert, und keine formalen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.