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Debatte um Umgang mit Missbrauchsfällen
Fachwissen in der Hochschulausbildung stärken

Staufen, Lügde, Münster oder Bergisch Gladbach - immer wieder stellt sich in Fällen schwersten Kindesmissbrauchs die gleiche Frage: Wie kann es sein, dass involvierte und informierte Jugendämter und Familienrichter nicht tätig wurden? Eine mögliche Ursache: Fachliche Defizite in der Ausbildung.

Von Eva-Maria Götz | 23.07.2020
    Auf dem Campingplatz Eichwald stehen vor der inzwischen eingezäunten Parzelle des mutmaßlichen Täters, zwei Polizeibeamte. Auf dem rechten Areal steht der Campingwagen, aus dem die Beweismittel stammen, die mittlerweile verschwunden sind. Auf dem Campingplatz in Lügde im Kreis Lippe waren Kinder für Pornodrehs missbraucht worden.
    Der Missbrauchsfall Lügde steht sinnbildlich für massives Versagen bei Jugendämtern und Ermittlungsbehörden (dpa / Guido Kirchner)
    "Das Schrecklichste sind die Bilder. Und Sie müssen, wenn Sie das auswerten, sich auch die Tonspuren anhören. Das ist sehr schrecklich, und wenn man dann sieht, dass zwei Kinder von vier Männern missbraucht werden, wechselseitig und über Stunden, dann ist das, glaube ich, nicht mehr irgendwie zu beschreiben. Das ist schon der Abgrund, was man da gesehen hat." (Kriminalhauptkommissar Joachim Poll, Ermittlungsleiter im Fall Münster)
    "Dort geben sich Täter untereinander Tipps, mit welchen Beruhigungsmitteln man Kinder besonders effektiv gefügig machen kann, um sie zu missbrauchen. Chatteilnehmer werden darin bestärkt, wenn sie noch Zweifel haben, ihre eigenen Neigungen auszuleben und erhalten Ratschläge, wie sie Kindesmissbrauch, wenn er das erste Mal stattfinden soll, an einem Kind besonders effektiv gestalten können. Personen, die sich äußern, sie hätten sich nicht getraut, ein Kind zu missbrauchen, werden von den anderen Gesprächsteilnehmern ermutigt und geradezu bedrängt, doch nun endlich auch tatsächlich den Missbrauch in die Tat umzusetzen." (Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen)
    "Und nur wer hinschaut, wird die wahre Dimension dieses Sumpfes erkennen." (Peter Biesenbach, Justizminister in Nordrhein-Westfalen)
    Das Wort "Missbrauch" greift schon nicht mehr
    Staufen 2017, Lügde 2018, Bergisch Gladbach 2019, Münster 2020 – das sind nur die in letzter Zeit bekannt gewordenen Fälle sexueller Gewalt an Kindern. Die Geschichten hinter den Verbrechen an Schutzbefohlenen gleichen sich: in harmlos wirkender Umgebung, einem Campingplatz, einer Gartenlaube, einer Einfamilienhaussiedlung wurden Säuglinge, Kleinkinder, Kinder wieder und wieder vergewaltigt und gefoltert, während sich die Täter: Väter, Stiefväter, Verwandte und Freunde - dabei filmten und die Videos im "Dark Net" verkauften, teils auch unter Mithilfe und Billigung der Mütter und Ehefrauen. Das Wort "Missbrauch" greife nicht mehr für das, was sich den Ermittlungsbeamten und -beamtinnen vor den Bildschirmen an Schrecken auftat, meinte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
    "Es geht nicht um Missbrauch, denn Kinder sind keine Sache, sie können nicht missbraucht werden, und es ist auch kein Gebrauch, sondern es ist Gewalt, die ausgeübt wird."
    Höhere Strafandrohung für sexualisierte Gewalt
    Der Ruf nach drastischeren Strafen für die Täter folgte jeweils schnell, ein diesbezügliches Reformpaket stellte die Justizministerin Anfang Juli 2020 vor: Unter anderem soll sexualisierte Gewalt gegen Kinder und der Besitz von Darstellungen dieser Gewaltakte nicht länger als Vergehen, sondern grundsätzlich als Verbrechen eingestuft werden, darauf steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Höchststrafandrohung wird von 10 auf 15 Jahre erhöht.
    Für Professor Jörg Fegert, Psychotherapeut, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universitätsklinik Ulm und einer der führenden Experten in Sachen Kinderschutz, sind das Schritte in die richtige Richtung. Allerdings müsse man in Zeiten, in den Kinder kommerziell im Internet gequält und ausgebeutet werden, die Strafverfolgung verschärfen, beispielsweise indem die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in diesen Fällen erlaubt würde.
    Ein bayerischer Kriminalbeamter sitzt in seinem Büro vor einem Bildschirmen, auf denen fast nackte minderjährige Mädchen zu sehen sind. Die Aufnahme ist verschwommen.
    Behindert zuviel Datenschutz polizeiliche Ermittlungen? Ein Dauer-Streitthema. (dpa / Peter Kneffel)
    Hürden bei Internet-Ermittlungen senken?
    Die meisten Hinweise auf Verbrechen an Kindern bekommen die deutschen Ermittler aus Ländern, in denen IP-Adressen von den Social Media-Plattformen nachverfolgt und gemeldet werden können, beispielsweise den USA. So konnte auch der Täter von Bergisch-Gladbach überführt werden.
    "Die Fälle, über die wir jetzt reden, sind Fälle bei Kindern, die von Kindesbeinen an missbraucht wurden; über Jahre hinweg. Im deutschen Strafrecht müssen Einzeltaten angeklagt werden."
    Doch wie soll ein Kind, was vom Alter zwei bis acht Jahre vergewaltigt wurde, dazu korrekte Angaben machen?
    "Die Erinnerung an solche Taten konfiguriert im Gehirn zu einem üblichen Ablauf und kann so nicht beschrieben werden. Damit haben wir im Moment eine Situation, wo die am schwersten Betroffenen eigentlich am wenigsten Zugang im Strafrecht haben. Deshalb bin ich auch so überzeugt, dass wir den Zugang zu den IP-Adressen brauchen, um den Kindern die Aussagen zu ersparen, weil man da sieht, wer was gemacht hat.
    Mehr Wissen um Kinderschutz in der Ausbildung
    Auch für Martina Huxoll von Ahn, stellvertretende Geschäftsführerin und fachliche Leiterin des Deutschen Kinderschutzbundes, ist die von der Justizministerin geplante Reform in vielen Punkten überfällig. Und sie weist auf ein anderes Defizit hin:
    "Wir wissen, dass wir eine absolut mangelhafte Versorgungslage haben an spezialisierter Beratung - also da, wo Betroffene sich hinwenden können, oder auch Angehörige, die unsicher sind, die Beobachtungen gemacht haben."
    Eine Einschätzung, die Maud Zitelmann, Professorin für Jugendhilfe und Kinderschutz an der "Frankfurt University of Applied Sciences", voll und ganz teilt, gerade was den Bereich der Jugendhilfe betrifft:
    "Dann denke ich tatsächlich: Wieso schaut nicht endlich jemand, was die für eine Ausbildung gehabt haben im Vorfeld?"
    Zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern:
    "Ich kann mir ja nicht einbilden, ich mache einen Hausbesuch, zum Beispiel bei dem Kind in Lügde, bei dem ich sehe, ob ein Kind sexuell missbraucht wird. Das funktioniert doch so überhaupt nicht."
    Fehleinschätzungen mit tragischen Folgen
    Seit 2007 lehrt Maud Zitelmann an der "Frankfurt University of Applied Sciences". Gleich zu Beginn machte sie eine überraschende Erfahrung:
    "Als ich hier angefangen habe als Professorin, habe ich eigentlich gedacht, an einer Hochschule, die fürs Jugendamt ausbildet, haben wir mehrere Professoren, die sich befassen mit dem Thema Kinderschutz. Und dann stellte ich fest, als ich das Vorlesungsverzeichnis sah, dass nicht ein Angebot dazu da war."
    Kurz darauf, im Jahr 2008, folgte ein weiteres einschneidendes Erlebnis. Eine Frankfurter Absolventin wurde als Berufsanfängerin beim Jugendamt in Nordhessen angestellt.
    "Dann hatten wir den Todesfall der kleinen Siri aus Wetzlar gehabt, der für uns ein Aufwecker war, weil unsere Absolventin fallzuständig war, kurz nach ihrer Ausbildung und anscheinend nicht die notwendigen Fachkenntnisse hatte, die Gefährdung des Kindes richtig einzuschätzen. Die nicht auf die Idee kam, das Kind am ganzen Körper anzuschauen, nachdem Misshandlungs-Hinweise da waren und ein Pflaster schon klebte im Gesicht."
    Wenige Wochen später war das 8 Monate alte Mädchen Siri tot, zu Tode gefoltert von den eigenen Eltern. Die Jugendamtsmitarbeiterin bekam eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. Zwar wurde sie später freigesprochen, doch das traumatische Geschehen hatte Auswirkungen auf die Ausbildung in Frankfurt.
    Ein Mädchen spielt unter Aufsicht einer Therapeutin mit Figuren in einer Kinderschutzambulanz.
    Ein Mädchen spielt unter Aufsicht einer Therapeutin mit Figuren in einer Kinderschutzambulanz. (imago/Sommer)
    Grundlagenwissen nicht im Curriculum festgeschrieben
    In Kooperation mit der Kinderschutz-Ambulanz des Universitätsklinikums der Goethe-Universität, mit Rechtsmedizinern, Gynäkologen und Juristen hat Maud Zitelmann inzwischen eine interdisziplinäre Vorlesungsreihe initiiert. Dort werden die Grundlagen in Sachen Kinderschutz vermittelt - ehrenamtlich und zusätzlich zum Lehrplan. Denn bis heute ist dieses Grundlagenwissen nicht im Curriculum der Hochschulen, die in sozialer Arbeit ausbilden, festgeschrieben. Für die Pädagogin ein Skandal:
    "Es gibt kein Geld, es gibt keine Ressourcen, es gibt kein Personal."
    Wenn Wissen über den Kinderschutz in der Ausbildung nicht verankert ist, meint auch der Ulmer Psychotherapeut Jörg Fegert, dann nützten auch die besten Gesetze nichts. Diesbezügliche Unkenntnis beobachtet er häufig bei den Familiengerichten.
    "Bei uns in Baden-Württemberg, im Fall Staufen ist das Kind nicht angehört worden, hat das Kind keinen Verfahrensbeistand bekommen, obwohl das im Verfahrensrecht steht."
    Kinderrechte gehören in die Verfassung
    Er sieht schwerwiegende Versäumnisse der Justizbehörden nicht nur im Fall Staufen. Und er fordert, dass Kinderrechte in die Verfassung gehören und zwar möglichst an den Anfang.
    "Heutzutage lernen junge Juristen das nicht, Familienrecht ist kein Prüfungsgegenstand. Und wenn in der Verfassung steht, dass Kinder in allen sie betreffenden Angelegenheiten angehört werden müssen, dann lernt das jeder. Dann wird man das in der Praxis auch beherzigen."
    "Ein Grundbestand ist, dass Kinderschutz immer mit Kinderrechten einhergehen muss..."
    ...bekräftigt auch Sabine Andresen, Professorin für Erziehungswissenschaft an der Goethe-Universität Frankfurt und Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Seit 2016 untersucht diese das Ausmaß, Art und Folgen von sexueller Gewalt an Kindern in der Bundesrepublik und der DDR:
    "Wenn ich das aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen beziehungsweise der heute erwachsenen Betroffenen sehe, die mit uns sprechen, wie die ihr Kindsein beschreiben, wenn ich diese Perspektive einnehme, dann ist ein strukturelles Merkmal die Rechtlosigkeit von Kindern in Einrichtungen. Das selbstverständliche Handeln, auch pädagogische Handeln über die Köpfe von Kindern und Jugendlichen hinweg."
    Mitglieder der deutsch-schweizerischen Künstlergruppe «Kompanie Kopfstand» stehen während der Uraufführung des Stückes «Trau dich!» am 01.03.2013 auf der Bühne des Renaissance-Theaters Berlin. Zuvor hatte Bundesfamilienministerin Schröder (CDU) die bundesweite Initiative "Trau dich!" zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs gestartet.
    Präventionsprojekte allein können das Problem nicht lösen (dpa / Soeren Stache)
    Schutzkonzepte in Schulen entwickeln
    Wenn Kinderrechte in der Verfassung formuliert seien, müsse man auch in Schulen und Jugendeinrichtungen darauf reagieren und bereits im Kollegium Schutzkonzepte entwickeln und zwar, bevor ein Fall an der eigenen Schule oder Einrichtung aufgetreten ist, so Sabine Andresen:
    "Ich muss als Lehrerin wissen, als Kollegin ebenso, wie das Kind wissen muss: Es gibt da eine Person, an die kann ich mich wenden."
    Bei rund 16.000 bekanntgewordenen Fällen sexualisierter Gewalt an Kindern allein im Jahr 2019, die Dunkelziffer liegt laut Angeben der Bundesregierung noch weit höher, kann es sich keine Einrichtung oder Schule mehr leisten, sich mit dem Thema nicht auseinanderzusetzen.
    "Das Bild ist, glaube ich, sehr hilfreich bei der Frage nach dem Ausmaß: dass in jeder Schulklasse ein oder zwei betroffene Kinder sitzen. Ich finde, dass es sehr gut vor Augen führt, dass keine Lehrerin, kein Lehrer sagen kann: ‚In meiner Karriere an der Schule habe ich damit nie zu tun gehabt‘. Sie können dann nur sagen: ‚In meiner Karriere habe ich das vielleicht nur nie wahrgenommen oder habe es auch nicht wahrnehmen wollen.‘"
    Und eines sei definitiv zu wenig:
    "Es nützt wenig, wenn wir in Präventionsprojekten Kinder dazu auffordern oder sie ermuntern und versuchen zu befähigen, ‚Nein‘ zu sagen, wenn sich ihnen jemand nähert."
    Betroffene brauchen mehr Anerkennung und Entschädigung
    Denn das hieße, die Verantwortung für ihren eigenen Schutz auf die Kinder zu übertragen. Die Verantwortung läge jedoch bei der Gesellschaft, meint auch Prof. Barbara Kavemann, die als Soziologin an der evangelischen Hochschule Freiburg und der katholischen Hochschule Berlin und ebenfalls im Auftrag der Aufarbeitungskommission forscht. Ihr Thema: Wie kann den Menschen, die die als Kinder Gewalt beispielsweise in der Kirche, in der Schule, in Sportvereinen oder in Heimen erlebt haben, doch noch so etwas wie Gerechtigkeit zukommen? Eines der Anliegen, das die Betroffenen haben, ist die gesellschaftliche Anerkennung ihres Leidensweges:
    "Anerkennung kann auf vielerlei Art und Weisen gegeben werden. Zum Beispiel, in dem das, was ihnen getan wurde, was es mit ihnen angerichtet hat, dass das berücksichtigt wird, dass sie nicht als unfähig gelten oder pathologisiert werden, wenn sie nicht alles so schaffen immer wie Leute, denen das nicht passiert ist und die darunter nicht zu leiden haben. Dass diese Langzeitfolgen von dem, was man als Kind erlebt hat, wenn man nicht geschützt war, vor allem, wenn man keine Gelegenheit bekam, das Ganze zu bearbeiten, und wenn man keine Unterstützung bekam, dass diese Langzeitfolgen gesundheitlich sehr viel anrichten, und das heißt, man ist nicht immer so belastbar, man ist nicht immer so fit."
    Trotz gewisser Fortschritte bleibt viel Forschungsbedarf
    "Man kann die Vergangenheit nicht ändern", sagten viele Betroffene in den Studien, die Barbara Kavemann gemacht hat. Und sie erlebt unterschiedliche Reaktionen auf die Erfahrung sexueller Gewalt:
    "Auf der einen Seite viel an Bitterkeit und Resignation. Diejenigen, die lange damit gelebt haben, ausgegrenzt zu sein, sich stigmatisiert zu sehen, von Pontius zu Pilatus geschickt zu werden, wenn sie Unterstützung suchten, abgewiesen zu werden, und zwar auf beschämende Art und Weise abgewiesen zu werden. Auf der anderen Seite sind wir Leuten begegnet und haben sie gehört im Interview, die unglaubliche Energie entwickeln, die unterwegs sind, sich mit ihrer eigenen Geschichte zu befassen, wo ich immer nur denke Respekt, Respekt, das muss man erst mal machen."
    Seit 2010 die vielen Fälle sexueller Gewalt an Kindern in Institutionen allmählich ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückten, ist einiges geschehen: runde Tische wurden eingesetzt, ein Forschungsnetzwerk aufgebaut, an dem insgesamt 19 Universitäten beteiligt sind, die Aufarbeitungskommission eingerichtet. Aber es gibt noch viel Forschungsbedarf. Kinderschutzbund-Geschäftsführerin Martina Huxoll von Ahn:
    "Wir haben ja auch das Thema sexueller Missbrauch in Einrichtungen durch Mitarbeitende. Da haben wir sehr wenig abgesichertes Wissen. Da wäre für mich noch ein Forschungsdesiderat."
    "Dicke Bretter bohren" weiter notwendig
    Jörg Fegert bietet mittlerweile Online-Kurse für Erzieher, Lehrer, Eltern und all diejenigen an, denen das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern in einer gewaltfreien Gesellschaft ein Anliegen ist. Ein Tropfen auf dem heißen Stein?
    "Es bleibt dicke Bretter bohren, aber je nach Tagesform sehe ich das halbvolle oder halbleere Glas. Es hat sich enorm viel geändert in der gesellschaftlichen Sensibilisierung. Jeder weiß heute in Deutschland, dass das nicht geht und dass es etwas Schlimmes ist. Das war vor dem Runden Tisch sexueller Missbrauch 2010 nicht so stark. Wenn ich dann umgekehrt wieder sehe, dass die Beratungsstellen alle noch keine dauerhafte Finanzierung haben, jedes Jahr wieder das halbe Jahr Geld sammeln müssen, ob sie überhaupt nächstes Jahr wieder weiterarbeiten können? Dass viele Forderungen, die wir hatten, am Runden Tisch nicht umgesetzt worden sind. Dass die organisierte kriminelle Ausbeutung durch das Internet zugenommen hat. Dass die Täter europäisch oder weltweit vernetzt sind und wir Ländergrenzen haben und unterschiedliche Regelungen und keine Kooperationsstrukturen. Dann kann ich manchmal auch verzweifeln."