Donnerstag, 28. März 2024

Archiv


"Der Gruß des Kaufmanns ist die Klage"

Unter dem Stichwort "räuberische Aktionäre" fasst man eine Szene von Aktionären zusammen, die systematisch Beschlüsse von Hauptversammlungen von Gesellschaften angreifen, weil sie glauben, dass Rechtsverstöße begangen wurden. Sie haben oft tatsächlich Recht mit ihren Einwänden, sonst würde das System nicht funktionieren. Doch sie klagen, um etwas für sich herauszuholen - ein kompliziertes Problem.

Von Detlef Grumbach | 12.05.2009
    "Gegen den auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Elephant Seven AG, München, am 25. Juni 2007 gefassten Beschluss sind Klagen der Aktionäre Pomoschnik Rabotajet GmbH, Exchange Investors N.V., Peter Eck, Frank Scheunert, Axel Sartingen, Peter Zetzsche, Ulpian GmbH sowie Uwe Jännert eingereicht worden."

    So ist die Ad-hoc-Meldung überschrieben, die das Unternehmen am 23. August 2007 herausgeben musste.

    Elephant Seven und Pixelpark, zwei Unternehmen der New Economy, sollten verschmolzen werden. Das Ziel: Synergieeffekte, eine bessere Position am Markt, und - hinter vorgehaltener Hand - ein höherer Aktienkurs, die Hoffnung auf neue Investoren. Acht Kleinaktionäre und Beteiligungsfirmen klagen gegen diesen Beschluss. Die Gesellschaft muss melden: Wir sind blockiert.

    Über Ad-hoc-Meldungen wie diese stolpern Beobachter der Finanz- und Kapitalmärkte nicht selten. Eine wachsende Zahl von Aktionärsklagen folgt dabei stets demselben Muster:

    Die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft trifft mit Mehrheit eine Entscheidung, die die Substanz des Unternehmens berührt. Sie will das Eigenkapital erhöhen und bestimmt zugleich, wer in den Genuss neuer, lukrativer Aktien kommen soll. Sie will Unternehmensteile veräußern, sich mit einem anderen Unternehmen verschmelzen oder einen Beherrschungsvertrag abschließen, sprich: das eigene Unternehmen einem anderen unterordnen. Solche Beschlüsse werden erst rechtskräftig, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind. An diesem Punkt setzen die Kläger an:

    "Wir haben seit einigen Jahren eine Szene von Aktionären, die sich entwickelt hat, die systematisch Beschlüsse von Hauptversammlungen von Gesellschaften angreifen, weil sie glauben und oft auch Recht haben damit, dass Rechtsverstöße begangen wurden."

    So Heribert Hirte. Der Professor für Gesellschaftsrecht an der Universität Hamburg hat für den Rechtsausschuss des Bundestages ein Gutachten verfasst, in dem der zu diesem Problem Stellung nimmt.

    "Der Hauptgrund des Angriffes liegt aus Sicht der Gesellschaften aber gar nicht darin, dass es den Aktionären darum geht, diese Rechtsverstöße zu korrigieren, sondern darum, dass diese Beschlüsse anschließend in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Solche Klagen führen dann dazu, dass die Eintragung ins Handelsregister verzögert wird, unter Umständen über Jahre verzögert wird, bis die entsprechenden Klagen vorm Bundesgerichtshof erledigt sind. Das begründet ein erhebliches Erpressungspotenzial, und selbst dann, wenn die Klagen in der Hauptsache begründet sind."

    Wenn es dem Kläger gar nicht um sein Recht geht und die Gesellschaft kurzfristig wieder handlungsfähig werden will, schließen beide Seiten einen Vergleich. Die Gesellschaft kauft den Klägern ihr Klagerecht ab. Gegen überhöhte Anwaltsgebühren, Kostenerstattungen für Gutachten und andere Leistungen, ziehen diese ihre Klage zurück. Ob die Klage zu Recht bestand, darum geht es gar nicht mehr.

    "Räuberische Aktionäre" oder "Berufskläger" werden die Kläger deshalb genannt. Sie missbrauchen das Klagerecht der Aktionäre für eigensüchtige Ziele. Sie klagen, um etwas für sich herauszuholen. Und sie haben oft tatsächlich Recht mit ihren Einwänden. Sonst würde das System nicht funktionieren. Das macht das Problem so kompliziert. Denn diesen räuberischen Aktionären soll jetzt das Handwerk gelegt werden.

    Nach einer Studie Theodor Baums, Wirtschaftsprofessor an der Universität Frankfurt, handelt es sich bundesweit um etwa 40 Personen und von ihnen betriebene Beteiligungsfirmen. Sie entwickeln ein Gespür, bei welchen Aktiengesellschaften sich Entscheidungen anbahnen. Sie beteiligen sich rechtzeitig mit einem kleinen Anteil, im Extremfall sogar mit nur einer Aktie. Dann schlagen sie zu. Zwischen 2003 und 2007 haben sie der Studie zufolge Beschlüsse von Hauptversammlungen mit 619 Einzelklagen in 97 großen Verfahren - manchmal klagen zehn und mehr Kläger gemeinsam - angefochten. Betroffen sind Unternehmen wie die IKB, die Allianz oder MobilCom, Gerling oder die HypoVereinsbank, aber auch kleinere Firmen.

    "Verschmelzung mit Elephant Seven kann vollzogen werden."

    Hieß es in einer Bekanntmachung von Elephant Seven, die sechs Wochen nach der ersten Meldung veröffentlicht wurde. Auch hier kam es zu einem Vergleich. Wie viel Geld dabei geflossen ist, wird nicht bekannt gegeben. Dazu heißt es lapidar:

    "Im Zuge der Einigung verpflichten sich die Kläger, gegen Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten unverzüglich die Erledigung ihrer Klagen zu erklären."

    Die wollten einfach bestimmte Informationen nicht herausgeben und den Aktionären nicht erklären: Wieso, weshalb, warum?

    Klaus E. Zapf, altlinker Gründer eines großen Umzugsunternehmens, Millionär und mittlerweile im Ruhestand, wie er sagt, gehört zu jenen, die man "räuberische Aktionäre" nennt.

    "Und vor allen Dingen war das zu diesem Zeitpunkt völliger Käse, weil Pixelpark ist ja schon seit Jahren platt, sodass man also auch sagen kann, dass hier ein Schwächerer auf einen noch Schwächeren verschmolzen wurde, sodass der Schwache nicht mal eine Chance hatte, weiter zu existieren beziehungsweise dass sich der Kurs erholt. Die haben einfach gedacht, dass wenn sie Umsätze zusammenkaufen, dass dann irgendwann ein Übernehmer aus dem Vorhang kommt aus, woher denn schon, aus Amerika, und sich hier 100 Millionen Umsatz sichert. Das ist natürlich nie passiert, das war alles nur heiße Luft."

    Vorstände kassieren bei abgeschlossenen Übernahmen oder Zusammenschlüssen hohe Boni. Und Großaktionäre verfolgen - innerhalb einer eng verflochtenen Eigentümerstruktur - oft nicht ganz einfach zu durchschauende Ziele. Aufsichtsräten, in denen sie meist unter ihres Gleichen sitzen, sei dank. Kleinaktionäre werden so schon Mal zu Zaungästen degradiert, erfahren nur Bruchstücke über versteckte Chancen und Risiken oder den tatsächlichen Wert des Unternehmens. Klaus Zapf ginge es gar nicht so sehr ums Geld, sagt er, und wer sieht, wie bescheiden, wenn nicht gar ärmlich er wirkt, glaubt ihm das. Er wurde auch schon selbst verklagt, wegen Schadensersatz, aber das stört ihn nicht. Er will sich einfach nicht über den Tisch ziehen lassen.

    "Und das ist ja auch der Grund, warum man verteufelt wird von wegen räuberischer Aktionär. Da könnte ich mich ja umgekehrt hinstellen und sagen, generell, alles, was im Vorstand und im Aufsichtsrat hockt, Kapitalmarktbetrüger! Dazu besteht vielmehr Anlass. Gucken Sie sich doch mal an, was hier bei Daimler Benz abgeht, nachdem der olle Schrempp zig Milliarden-Beträge in Chrysler versenkt hat und in sonstige Geschichten."

    Peter Eck, wie Zapf unter den Top 40 der Anfechtungskläger, erstreitet immerhin etwa zehn Millionen Euro im Jahr durch seine Klagen. So zitiert ihn die "Financial Times Deutschland". Aber wie sollen Missbrauch und Klagewut Einzelner eingedämmt werden, ohne dass die Rechte der Aktionäre insgesamt unzulässig eingeschränkt werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich gegenwärtig der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Eine Einschränkung des Klagerechts, so fasst Mechthild Dyckmans von der FDP-Fraktion den Konsens zusammen, darf nicht die Lösung sei.

    "Deshalb ist es auch ganz schwierig, wie wir diesem Problem dieser Berufskläger, die missbräuchlich Klage erheben, wie wir diesem Problem gerecht werden. Denn ich weiß auch, dass diese Berufskläger bei der einen oder anderen Klage den Finger in die richtige Wunde legen. Auch da gibt es durchaus Fälle, wo man sagen muss, das ist zwar so ein Berufskläger, aber was er hier geltend macht, ist zu Recht geltend gemacht."

    Eine Aktionärsrechte-Richtlinie der Europäischen Union soll dafür sorgen, dass Aktionäre in Europa ihre Interessen und Rechte besser wahrnehmen können: der Franzose, der an VW beteiligt ist, der Deutsche, der Aktien einer italienischen Gesellschaft hat. Aktionäre wie diese sollen künftig nicht mehr unbedingt zur Hauptversammlung anreisen müssen, sie sollen alle Informationen per Internet bekommen und auch online an den Sitzungen teilnehmen können. Banken oder auch Aktionärsverbänden soll es zudem erleichtert werden, die Rechte der Kleinaktionäre wahrzunehmen, deren Aktien im Depot schlummern und für die persönlich es sich nicht lohnt, sich darum zu kümmern.

    Bis August soll diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat schon Ende letzten Jahres einen Entwurf für das Aktionärsrechte-Richtlinien-Umsetzungs-Gesetz, kurz ARUG, vorgelegt:

    "All das führt ja dazu, dass die Rechte der Einzelaktionäre besser gewahrt sind. Und da glaube ich schon, dass es ganz wichtig ist, dass wir eben nicht nur die Großaktionäre oder diejenigen haben, die da eben eine Sperrminorität einbringen können, sondern dass wir schon den kleineren Aktionären auch die Möglichkeit geben, ihre Rechte wirksam wahrnehmen zu können."

    Um den "räuberischen Aktionären" ihre Waffe aus der Hand zu schlagen, sollen der Anfechtungsklage in diesem Zusammenhang die Zähne gezogen werden. Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag:

    "Der räuberische Aktionär, der Beschlüsse für die AG verhindert oder ihre Umsetzung verhindert, schädigt die AG und seine Mitaktionäre. Das muss man auch ganz klar sagen. Aber sie hätten nicht diesen Erfolg, wenn nicht an den Klagen, die sie erheben, durchaus an einer gewissen Zahl etwas dran wäre. Und da sind wir jetzt in dem Verfahren, uns genau zu überlegen, wo man die richtige Grenzen zieht zwischen eben genau einerseits dem Missbrauch von solchen Verfahren durch Berufskläger und auf der anderen Seite dem Schutz der redlichen Aktionäre, die zu Recht Fehler in dem Beschlussverfahren ihrer Gesellschaft aufgreifen und dagegen vorgehen wollen und auch der Kontrolle des Managements."

    Oft richten sich Anfechtungsklagen gegen sogenannte Squeeze-out-Beschlüsse: Wenn ein Hauptaktionär über 95 Prozent der Aktien verfügt, kann er die Eigentümer der restlichen fünf Prozent gleichsam rausschmeißen, kann sie zwingen, ihm ihre Aktien für einen angemessenen Preis zu überlassen. Doch welcher Preis ist angemessen? Diese Frage wird oft schon in einem sogenannten Spruchverfahren, einer Art Schiedsverfahren vor dem Landgericht, beantwortet. Schon dort sind die Ergebnisse, so Harald Petersen von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger SdK, eindeutig:

    "Selbstverständlich werden Informationen zurückgehalten, das ist gar keine Frage. Und selbstverständlich versucht der Großaktionär, günstig an die Aktien der Kleinaktionäre zu kommen. Sie müssen davon ausgehen, dass bei Unternehmensübernahmen oder bei Squeeze-out-Verfahren 90 Prozent der Verfahren, wenn es zu einem Spruchverfahren kommt, im Sinne der freien Aktionäre ausgehen. Das heißt, in 90 Prozent der Verfahren haben die Großaktionäre versucht, die Kleinaktionäre über den Tisch zu ziehen."

    Gerade bei Squeeze-out-Beschlüssen, aber auch bei Beherrschungsverträgen holen die Kläger auch für andere Aktionäre, für jene, die sich nicht darum kümmern oder denen der Aufwand zu groß ist, bessere Erlöse heraus. Deshalb sind die räuberischen Aktionäre nicht nur unbeliebt.
    Beim Ziegelhersteller Creaton mit circa 800 Mitarbeitern und 200 Millionen Euro Umsatz im Jahr 2007 beispielsweise haben sie gegen einen Beherrschungsvertrag mit dem Mehrheitsaktionär, der belgischen ETEX-Gruppe geklagt. Die angebotene Abfindung erhöhte sich im darauf geschlossenen Vergleich von 23 Euro je Aktie um 4 Euro 70. Das sind etwa 20 Prozent mehr und bei knapp 3 Millionen betroffenen Aktien um die 13 Millionen Euro.

    Das erpresserische Potenzial liegt aber nicht in der Klage selbst, sondern in der Dauer der Verfahren, die die Gesellschaften lahm legt. Hier könnte der Gesetzgeber ansetzen. Doch statt das Verfahren in der Hauptsache zu beschleunigen, greift er zu einer Krücke.

    Schon jetzt gibt es für bestimmte Fälle ein sogenanntes Freigabeverfahren. Wenn ein Beschluss durch eine Anfechtungsklage blockiert ist, kann er schon vor der Entscheidung in der Hauptsache in einem vorgezogenen Verfahren freigegeben werden. Die Voraussetzung: Das Unternehmen muss ein gewichtiges wirtschaftliches Interesse geltend machen. Wird der Beschluss freigegeben, ist er rechtskräftig und kann ins Handelsregister eingetragen werden. Der Grund für einen Vergleich entfällt damit.

    Dieses Freigabeverfahren entfaltet in seiner bisherigen Form jedoch nicht die gewünschte Wirkung. Deshalb soll es - so sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung jetzt vor - beschleunigt und vereinfacht werden. Es soll auf eine Instanz beschränkt werden. Der Richter soll darüber hinaus großzügiger abwägen können, wessen wirtschaftliche Interessen schwerer wiegen: die der Aktiengesellschaft oder die des Klägers. Maßstab soll ein bestimmtes Quorum sein, ein Mindestanteil, den der Kläger an der Gesellschaft halten soll. Eine solche Interessenabwägung sei aber einseitig sagt Professor Heribert Hirte von der Uni Hamburg. So habe schon die bisherige Praxis gezeigt,

    "dass in vielen Fällen der Freigabeverfahren die Freigabe gerade deshalb verweigert wurde, weil vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Und ein Gericht hat das mal so schön ausgedrückt, das sei ein vorläufig vollstreckbares Todesurteil. Und da tun sich die Gerichte zu Recht schwer mit, weil sie wissen, dass das Todesurteil für die Klage anschließend nicht mehr revidierbar ist."

    Dennoch ist sich die Mehrheit im Rechtsausschuss einig: Im Interesse der Kapitalgesellschaften soll es ein Quorum geben, das die Möglichkeit der Freigabe deutlich erweitert. Uneins sind die Fraktionen nur darüber, wie hoch es sein soll. Denn fällt es zu hoch aus, haben auch redliche Kleinaktionäre keine Chance mehr, ihre Interessen zu vertreten. Ist es zu niedrig, verfehlt es seine Wirkung. Harald Petersen vom Schutzverband der Kapitalanleger kann dieses Gefeilsche nicht nachvollziehen:

    "Es kann eigentlich nicht sein, dass rechtswidrigen Beschlüsse dadurch zur Geltung verholfen wird, weil wirtschaftliche Interessen damit verbunden sind. Ich halte dieses System für falsch. Rechtswidrige Beschlüsse müssen rechtswidrige Beschlüsse bleiben."

    Und wenn sich dann im Hauptverfahren, also nach erteilter Freigabe, herausstellt, dass der Beschluss tatsächlich zu Recht angefochten worden ist, dass Vorstand und Großaktionäre ihn unter rechtswidrigen Umständen durchgeboxt haben? Dann kann der Kläger nur noch auf Schadensersatz pochen.

    Schadensersatz bekommt aber nur derjenige, der geklagt hat, nicht jene übrigen, die bei einem Vergleich mit profitieren würden. Die Höhe richtet sich nach der meist nur sehr kleinen Beteiligung des Klägers. Gezahlt wird er aus der Kasse der Gesellschaft, also auch von den Kleinaktionären.

    Eine solche Regelung würde bedeuten, dass Klagen kaum noch ein Risiko für die Unternehmen bergen. Sie käme einer Einladung gleich, es bei der Vorbereitung von Beschlüssen nicht ganz so genau zu nehmen, auch ein rechtswidriges Vorgehen einzukalkulieren. Harald Petersen meint:

    "Man kann vielleicht darüber nachdenken, das gibt es in anderen Rechtssystemen, dass die Organe, die das unbedingt durchsetzen wollen, sagen ok, wir nehmen das auf unser Risiko, und wenn es daneben geht, leisten wir Schadensersatz. Aber bitte nicht in der bisher vorgesehenen Form, dass derjenige, der geklagt hat, der vielleicht nur 20 Aktien hat - es kann dann letzten Endes nicht sein, dass das einzige Risiko eines Großaktionärs darin besteht, dass er diesem dann vielleicht 20 Euro zahlen muss. Dann werden wir keine vernünftige Regelung haben."

    Rechtspolitisch ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung genauso umstritten wie in Hinblick auf eine wirksame Kontrolle der Unternehmen. Denn Ansatzpunkt der meisten Klagen ist ein Fehlverhalten der Vorstände bei der Vorbereitung der angegriffenen Beschlüsse. Mehr Transparenz, eine Ausdehnung der Informationspflicht, würde vielen Klagen den Boden entziehen. Doch gerade dagegen sträubt sich die FPD, die sonst am lautesten Maßnahmen gegen die Berufskläger einfordert.

    "Transparenz ist das A & O. Ich glaube, da müssen wir hinkommen. Aber was heißt Transparenz und wer bestimmt, wie viel Transparenz ein Unternehmen gibt? Und da meine ich wiederum, das muss die Hauptversammlung bestimmen und nicht der Gesetzgeber. Die Hauptversammlung muss sagen, wir wollen dies und jenes und das. Darüber wollen wir in formiert werden."

    Diese Haltung stärkt erneut die Position der Vorstände und der Mehrheitsaktionäre in den Aufsichtsräten. Und sie lädt Aktionäre wie Klaus Zapf geradezu ein, zu klagen.

    "Wir brauchen eigentlich mehr Kontrolle, und deshalb ist ein Gesetzentwurf, der daran geht, die Kontrolle zu reduzieren, höchst fragwürdig."

    So umreißt Heribert Hirte das Dilemma. Auch für ihn ist unumstritten, dass sich manche Kläger nur bereichern wollen, aber er sieht auch, dass sie genau an solchen Problemen ansetzen, die Schwachstellen in der Kontrolle aufdecken.

    "Information ist ein ganz wesentlicher Punkt und wir in Deutschland haben ein gespaltenes Verhältnis zur Information. Man möchte natürlich möglichst viele Informationen, positive wie negative, für sich behalten, weil man damit nicht den Kapitalmarkt als Kontrollinstrument hat, sondern weil das Management selbst im Zusammenspiel mit anderen Managern die entsprechende Kontrolle über die Gesellschaft und über die Chancen und Risiken hat."

    Wer den Berufsklägern wirksam das Handwerk legen will, muss da ansetzen, wo diese ihre Chancen wittern, womöglich schon die Rechte der Kleinaktionäre im Aufsichtsrat stärken, damit manche Beschlüsse so gar nicht erst gefasst werden. So lange der Gesetzgeber die Rechte der Aktionäre jedoch durch das Freigabeverfahren einschränkt, wird er räuberische Aktionäre nur ermuntern, nach neuen Wegen zu suchen. Klaus Zapf jedenfalls sieht der Gesetzesinitiative gelassen entgegen. Ihn kann in seiner Klagewut so schnell nichts bremsen.

    "Ich wurde mal von einer Gesellschaft verklagt auf 32 Millionen Schadensersatz. Das hat sich dann auch bin Luft aufgelöst. Momentan habe ich also auch wieder ein paar Klagen, wo es richtig um Geld geht. Aber das ist eben so. Man klagt und wird verklagt. Das ist einfach der alte arabische Spruch: Der Gruß des Kaufmanns ist die Klage."