Donnerstag, 25. April 2024

Archiv


Der Streit um die Eizelle

Der Streit um die Präimplantationsdiagnostik geht quer durch die Parteien. Die Kanzlerin hat eine mögliche Abstimmung schon vorsorglich freigegeben. Während die Politiker noch diskutieren, macht ein Berliner Frauen-Arzt, was er für richtig hält.

Von Marieke Degen | 21.10.2010
    Die Kinderwunschklinik von Matthias Bloechle liegt hoch über den Dächern Westberlins, direkt gegenüber die Gedächtniskirche. Der Gynäkologe erinnert sich noch genau an das Paar, das im Jahr 2005 zu ihm in die Sprechstunde kam. Das Paar hat sich ein Kind gewünscht, doch einer der beiden trug einen Defekt im Erbgut. Die Gefahr war groß, dass das Kind schwer geschädigt sein würde – und spätestens nach der Geburt stirbt.

    Das Paar wollte eine Präimplantationsdiagnostik durchführen lassen, die Embryonen also schon in der Petrischale auf den tödlichen Defekt untersuchen lassen. Doch in Deutschland ist das verboten. Eigentlich hätte Matthias Bloechle die beiden wegschicken und ihnen raten müssen, die PID im Ausland zu machen. Vielleicht hätte er dem Paar die Adresse einer Klinik in Belgien geben können. Doch das tat er alles nicht.

    "Und diesem Paar habe ich eben angeboten, es auch hier in Berlin zu machen, und hab ihm auch ganz offen mitgeteilt, dass das der erste Fall ist, und dass ich das auch juristisch überprüfen lassen möchte."

    Matthias Bloechle wollte klären lassen, ob er die PID in Deutschland anwenden darf oder nicht - ein für alle Mal. Für sich, seine Kollegen und für seine Patienten. Bei insgesamt drei Paaren führte Matthias Bloechle eine Präimplantationsdiagnostik durch. Dann zeigte sich der 48-Jährige selber an. Seine Kollegen waren entsetzt.

    "Naja viele haben mich wahrscheinlich für verrückt gehalten, manche haben es auch so erklärt, dass ich wohl sozusagen lebensmüde sei und dass ich im Knast enden werde."

    Im Juli 2010, nach viereinhalb Jahren Rechtsstreit, wurde der Arzt vom Bundesgerichtshof freigesprochen. Die Richter entschieden, dass die Präimplantationsdiagnostik nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und damit nicht strafbar ist.

    "Viele hatten das ja nicht für möglich gehalten, dass das so ausgeht, und natürlich ist das ein wichtiger Schritt für die Patienten hier in Deutschland, dass sie a) nicht weiter Schwangerschaften auf Probe eingehen müssen, die sie dann entweder verlieren oder wegen nicht gegebener Lebensfähigkeit des Kindes abbrechen müssen, beziehungsweise dass sie keine Reisen ins Ausland machen müssen, die sich dann eben nur die Patienten leisten können, die finanzielle Mittel zur Verfügung haben. Und das ist ja letztlich auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit."

    Auf dem Schild an seiner Praxistür steht jetzt offiziell: Kinderwunsch-Behandlung, Reproduktionsmedizin, Präimplantationsdiagnostik.

    "Was wir machen können ist, wir können bei bestimmten, bekannten Erbkrankheiten, die zum Tode des Kindes entweder im Mutterleib oder nach der Geburt führen, da können wir eine Diagnostik machen und feststellen, an den Embryonen, welcher Embryo von diesem kranken Gen behaftet ist und welcher Embryo keine kranken Gene hat."

    Matthias Bloechle ist einer von vielleicht einer Handvoll Ärzten, die eine Präimplantationsdiagnostik vornehmen können. Der große Ansturm auf seine Praxis ist bislang aber ausgeblieben: Jeden Monat sind es zwei, drei Patientinnen. Dass im Moment wieder so heftig über die Methode debattiert wird, kann er nicht nachvollziehen. Eigentlich sei seit dem BGH-Urteil klar, dass man die PID in Deutschland anwenden dürfe, sagt er.

    "Man kann natürlich regeln, unter welchen Bedingungen das zulässig ist, das hat auch das Gericht getan, in seiner Urteilsbegründung, dass es nur im Fall einer schweren genetischen Erkrankung zulässig ist, und die anderen Anwendungen kann man zusätzlich unter Strafe stellen."

    Trotzdem wollen einige Unions-Politiker die Präimplantationsdiagnostik am liebsten endgültig verbieten. Für sie ist ein Embryo in der Petrischale wertvolles Leben, das unter allen Umständen geschützt werden muss. Matthias Bloechle denkt aber zuerst an seine Patienten, die verzweifelt bei ihm in der Sprechstunde sitzen.

    "Die betroffenen Patienten sind natürlich entsetzt. Und können überhaupt nicht verstehen, dass ein Embryo, der sich noch gar nicht in die Gebärmutter eingenistet hat, einen soviel höheren Schutzwert haben soll als die Frau selbst, die dann nachher von der Fehlgeburt, von der Totgeburt oder von dem Schwangerschaftsabbruch betroffen ist, beziehungsweise auch als ein Embryo, der sich schon in die Gebärmutter eingenistet hat. Und der schon zwei Arme hat und ein Herz, das schlägt."

    Einen Fötus darf man abtreiben. Und dann soll es verboten sein, einen kranken Embryo auszusortieren? Matthias Bloechle schüttelt den Kopf.

    "Das ist meines Erachtens eine ideologische verfestigte Position, und die ist sehr, sehr lebensfremd."

    Sollte die Präimplantationsdiagnostik dennoch verboten werden, dann wird sich auch Matthias Bloechle daran halten, das steht für ihn fest. Auf einen neuen Rechtsstreit will es der Gynäkologe nicht mehr ankommen lassen.

    "Wenn eine Gesetzesänderung eintritt, dann halten wir uns ans Gesetz. Wenn es verboten ist, ist es verboten. Dann kann es hier in Deutschland nicht durchgeführt werden."

    Für die Patienten würde das bedeuten, dass alles wieder so wird wie früher. Die Paare, die es sich leisten können, gehen nach Belgien, und lassen die PID dort vornehmen. Allen anderen bleibt nichts anderes übrig, als eine Schwangerschaft zu riskieren und eine Fehlgeburt in Kauf zu nehmen – oder ganz auf Kinder zu verzichten.