Mittwoch, 24. April 2024

Der Tag
„Big Deal“ oder Augenwischerei?

EU-Kommissionspräsident Juncker erntet viel Applaus für seine überraschende Einigung mit US-Präsident Trump im Handelsstreit. Aber was ist die eigentlich wert? Außerdem: Der Bundesgerichtshof schützt Betreiber von offenen WLAN-Netzen.

Von Dirk-Oliver Heckmann | 26.07.2018
    Das Bild zeigt EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (l.), wie er im Weißen Haus von US-Präsident Donald Trump empfangen wird. Beide sitzen auf heöö bezogenen Stühlen nebeneinander vor einem Kamin und unterhalten sich miteinander. Beide machen ernste Gesichter.
    "Da war großartige Wärme und Gefühl im Raum", meinte Donald Trump nach seinem Treffen mit Jean-Claude Juncker. (dpa-bildfunk / AP / Evan Vucci)
    Donald Trump sprach von einem "sehr großen Tag für den freien und fairen Handel" und einer "neuen Phase" in den Beziehungen zwischen EU und USA. Jean-Claude Juncker meinte trocken: Er habe sich zum Ziel gesetzt, einen Deal abzuschließen. Und das habe man jetzt auch gemacht. Doch vieles von dem, was da vereinbart wurde, ist nebulös. Vor allem: Die bisher verhängten Strafzölle sind nicht zurückgenommen worden. Also außer Spesen nichts gewesen? Der Wirtschaftskollege aus unserem Hauptstadtstudio, Theo Geers, ist anderer Meinung.
    BGH: WLAN-Betreiber haften nicht für illegale Uploads ihrer Nutzer
    Der Bundesgerichtshof hatte heute darüber zu entscheiden, inwiefern die Betreiber von offenen WLAN-Netzen für Aktivitäten haften, die sie nicht direkt zu verantworten haben. Der BGH entschied: Solche Personen haften nicht. Gigi Deppe, ARD-Korrespondentin in Karlsruhe, erklärt, weshalb das Urteil uns alle angeht – auch sie selbst.
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