Donnerstag, 25. April 2024

Der Tag
Lehrer am Pranger?

Lehrer sind zur Neutralität verpflichtet. Aber heißt das auch, dass sie sich im Unterricht überhaupt nicht politisch äußern dürfen? Und versucht die AfD gezielt mit Meldeplattformen Lehrer einzuschüchtern? Außerdem: "Divers" - die dritte Option, um Geschlecht anzugeben.

Von Ann-Kathrin Büüsker | 11.10.2018
    Mensch, festgezurrt im Pranger
    Meldeplattformen für Lehrer, die gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Eine Maßnahme zur Einschüchterung? (imago / Ikon Images)
    Wie politisch dürfen sich LehrerInnen im Unterricht äußern? Was erlaubt ihnen das sogenannte Neutralitätsgebot und wo sind die Grenzen? Darüber spricht Sandra Pfister aus unserer Bildungsredaktion. Wir diskutieren darüber, weil die AfD in mehreren Bundesländern Internetportale schalten möchte, auf denen Schüler und Eltern Lehrer melden können, wenn diese sich zu politisch äußern. Gelegenheit darüber zu sprechen, was Lehrer dürfen, aber auch deutlich zu machen, dass das vor allem eine Einschüchterungsmaßnahme der Partei ist - findet Sandra Pfister.
    Die dritte Option
    Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr entschieden: Das Personenstandsregister braucht eine dritte Option für die Angabe von Geschlecht, das sogenannte "Dritte Geschlecht". Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf erarbeitet, der jetzt vom Parlament debattiert wird. Er sieht "divers" vor, definiert allerdings strenge Kriterien, die nur Intersexuelle betreffen. Dies könnte eine Benachteiligung von Transsexuellen sein, erläutert Katharina Hamberger aus unserem Hauptstadtstudio. Wir sprechen über die gesellschaftlichen Entwicklungen, die dieses Gesetz nach sich ziehen könnte.