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Der Titelkampf der Silvana Koch-Mehrin

Die Uni Heidelberg hat der Europaparlamentarierin Silvana Koch-Mehrin (FDP) den Doktortitel entzogen. Die klagt gegen diese Entscheidung, argumentiert aber hauptsächlich mit formalen Verfahrensfehlern. Die wissenschaftliche Begründung könnte jedoch schwerer wiegen als eine nicht korrekte Wahl des Promotionsausschusses.

Von Michael Brandt | 04.03.2013
    Es ist ein bemerkenswertes Verfahren, das da im Augenblick vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe in Sachen der Promotion von Silvana Koch-Mehrin läuft. Einerseits ist da die Universität Heidelberg, gegen deren Entscheidung zur Aberkennung der Promotion Silvana Koch-Mehrin geklagt hat. Aus wissenschaftlichen Gründen aber sei die Entscheidung nicht nur geboten, sondern zwingend gewesen, sagt der Dekan der philosophischen Fakultät, Professor Manfred Berg:

    "Der Promotionsausschuss hat sich sehr intensiv mit der Verhältnismäßigkeit dieser Entscheidung auseinandergesetzt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es im Interesse der Integrität der Promotionen an der Universität Heidelberg erforderlich ist, so zu entscheiden, wie wir entschieden haben."

    Dem habe weder Frau Koch-Mehrin in den Anhörungsverfahren des Promotionsausschusses widersprochen; noch widerspricht ihr Anwalt Christian Birnbaum heute. Vielmehr zweifelt er bereits daran, dass der Promotionsausschuss, der da am 13. April 2011 zusammentrat, überhaupt darüber entscheiden durfte. Der Grund, so der Verdacht des Anwalts: Die Wahl des Promotionsausschusses im Vorfeld durch den erweiterten Fakultätsrat der Uni war nicht korrekt.

    "Es scheint evident zu sein, dass der große Fakultätsrat, der zuständig ist für die Bestimmung des Promotionsausschusses, gar nicht zuständig war."

    Ein formaler Fehler also, denn eigentlich hätte vermutlich der Fakultätsrat und nicht der erweiterte Fakultätsrat entscheiden müssen, so der Anwalt. Und selbst wenn das Gremium hätte entscheiden dürfen, so Birnbaum weiter, dann wäre das Wahlverfahren nicht korrekt gewesen; denn über den Ausschuss wurde in einem Blockverfahren abgestimmt und nicht über jedes Mitglied einzeln.

    "Wir haben ja auch selber gehört, dass auch die Promotionsausschussmitglieder schon vorher festgelegt waren. Wer sagt uns denn, dass die nicht handverlesen waren. Andere Personen hätten ganz anders entscheiden können."

    Universitätsdekan Manfred Berg sieht das ganz anders. Er argumentiert zwar vorrangig von der wissenschaftlichen Seite her, dass die Entdeckung von Plagiaten auf 125 Seiten Dissertation zur Entziehung des Doktortitels führen müsse, aber auch das Verfahren war aus seiner Perspektive einwandfrei:

    "Die angeblichen Verfahrensfehler, die der Herr Rechtsanwalt rügt, sind keine. Wir haben sie entkräftet. Und die dahinter stehenden Vorwürfe, wir hätten so etwas wie eine Verschwörung gegen Frau Koch-Mehrin geplant, die sind völlig abwegig."

    Bereits im November hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe zum ersten Mal über den Fall verhandelt. Es hatte angekündigt, wenige Wochen später ein schriftliches Urteil zu fällen. Unerwartet hat sich das Urteil dann jedoch verzögert und schließlich wurde nach Anträgen von Koch-Mehrin-Anwalt Birnbaum die zweite öffentliche Verhandlung heute anberaumt.

    Allerdings ließ das Gericht unter der Vorsitzenden Christine Warnemünde erkennen, dass es den ausschließlich formalen Argumenten des Klagevertreters keine allzu große Bedeutung beimisst. Selbst wenn ein Gremium - wie in diesem Fall der Promotionsausschuss - nicht korrekt zustande gekommen sein sollte, dann könne seine Entscheidung dennoch richtig sein. Die vorsitzende Richterin verwies hier auf ein Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs.

    Das Gericht will möglicherweise noch in dieser Woche über die Klage gegen den Entzug des Doktortitels entscheiden. Für den Fall, dass die Klage abgewiesen wird, kündigte Rechtsanwalt Birnbaum jedoch schon heute an, dass man sich genau dort, vor dem Verwaltungsgerichtshofs, wiedersehen könnte.