Freitag, 19. April 2024

Archiv


Deutlichere Preisauszeichnungen im Internet

Laut einer Untersuchung ist jeder zehnte deutsche Internetnutzer bereits auf eine Abo-Falle hereingefallen. Damit soll nun Schluss sein: Am 1. August 2012 tritt ein neues Gesetz in Kraft. Es sieht eine Art Warnknopf vor, der zeigt: Hier muss etwas bezahlt werden. Außerdem muss der Verbraucher per Mausklick bestätigen, dass er um die anfallenden Kosten weiß.

Von Stefan Römermann | 31.07.2012
    Die Internet-Fallen sehen aus wie ganz gewöhnliche Online-Portale. Vermeintlich kostenlose Routenplaner, Rezept- oder Witzsammlungen, Vornamenlisten oder gar Intelligenztests dienen dabei als Köder. Wer die Seiten benutzen möchte, soll sich nur kurz mit Namen und Adresse anmelden. Genau auf diese Daten haben es die Betrüger abgesehen, sagt Ragni Zlotos vom Computermagazin c't.

    "Also sowohl die Postanschrift, als auch die E-Mail-Adresse, damit sie eine Rechnung stellen können. Und meistens kommt eben ein paar Wochen, nachdem man sich angemeldet hat, dann eine Rechnung ins Haus. Und auch relativ schnell, wenn man darauf nicht reagiert, Mahnungen und Inkassoforderungen."

    Bevor man sich versieht, hat man mit der Registrierung auf der Webseite einen Abo-Vertrag abgeschlossen. Der Hinweis auf die Kosten ist dabei nicht selten nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden.

    "Oder eben auch versteckt auf der Seite, mit einem schlechten Kontrast zum Hintergrund oder ganz klein, oder mit was viel größerem daneben, wo der Blick eher drauf fällt. Und deswegen sieht man die eben oft nicht."

    Laut einer Untersuchung des Sozialforschungsinstitut Infas aus dem vergangenen Jahr sind rund 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer bereits auf eine solche Abo-Falle hereingefallen – und damit jeder zehnte deutsche Internetnutzer. Damit soll nun Schluss sein, denn morgen tritt ein neues Gesetz in Kraft, dass deutlichere Preisauszeichnungen im Internet vorschreibt. Außerdem muss der Verbraucher ausdrücklich per Mausklick bestätigen, dass er um die anfallenden Kosten weiß, erklärt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

    "Das Gesetz sagt, es muss deutlich lesbar, deutlich wahrnehmbar und auch hervorgehoben sein. Unmittelbar bevor ich bestelle müssen mir sämtliche wesentliche Informationen über die Kostenpflichtigkeit dieses Vertrags gegeben werden."

    Direkt unter diesen Informationen muss eine Art Warnknopf angebracht sein, der sogenannte Button. Er soll zeigen: Hier muss etwas bezahlt werden, beispielsweise durch den Hinweis "Zahlungspflichtig bestellen". Beschriftungen wie "Weiter", "Anmelden" oder auch einfach nur "Bestellen" sind künftig nicht mehr erlaubt.

    "Grundsätzlich macht es das für den Verbraucher wesentlich einfacher. Denn ich habe jetzt die Situation: Ist der Button nicht richtig beschriftet, kommt gar kein Vertrag zustande. Das heißt: Es kann von mir niemand Geld verlangen, ich muss nichts widerrufen und ich muss nichts anfechten."

    Während sich die Verbraucherschützer über die neuen Regeln freuen, machen sich Vertreter der Industrie- und Handelskammern Sorgen um ihre Mitglieder. Denn gerade die viele Betreiber von kleineren Internet-Shops oder anderen kostenpflichtigen Online-Diensten haben ihr Bestellsystem noch nicht umgestellt. Außerdem ist längst nicht in allen Einzelheiten geklärt, wie eine Preisauszeichnung zukünftig aussehen darf und wie nicht. Das neue Gesetz könnte deshalb unerwünschte Nebeneffekte haben: Einige Anwälte haben sich nämlich darauf spezialisiert, rechtliche Fehler bei der Gestaltung von Online-Shops zu suchen und die Betreiber dann mit teuren Abmahnungen zu überziehen. Das trifft dann gerade die ehrlichen Betreiber kleinerer Onlineshops hart. Die Unsicherheiten bei der Neugestaltung der Preisauszeichnung könnte den Abmahnanwälten neue Munition liefern, fürchtet Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der IHK Leipzig.

    "Sobald irgendwie so eine Grauzone entsteht, sind natürlich auch die richtigen Abzocker unterwegs und schicken dann ihre Abmahnungen los. Und ja, zum Nachteil unserer Unternehmer, die vielfach nicht in böser Absicht sondern einfach nur aus Uninformiertheit in so eine Falle tappen."

    Überhaupt hält der IHK-Geschäftsführer wenig von der Reform: Hier werde versucht, mit viel Aufwand für die Händler mehr Verbraucherschutz durchzusetzen. Und ob mit dieser sogenannten Button-Lösung die Abo-Fallen wirklich komplett verschwinden werden, sei längst nicht sicher, so Hofmann. Das fürchten allerdings auch die Verbraucherverbände. Denn die Abo-Fallen-Betreiber haben ja auch bisher schon gegen geltendes Recht verstoßen indem sie die Kosten für die Abo-Verträge versteckt haben. Ob die Abzocker zukünftig alle Vorgaben lammfromm umsetzen? Die Verbraucherschützer sind skeptisch.