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Deutsche Bahn
Bundeskartellamt leitet Verfahren ein

Hat die Deutsche Bahn beim Fahrkartenverkauf eine marktbeherrschende Stellung? Das Bundeskartellamt ermittelt nun in dieser Frage gegen das Unternehmen. Wettbewerber hatten über beschränkte Zugänge zum Vertriebssystem geklagt.

30.01.2014
    Das Bundeskartellamt hat offenbar einen hinreichenden Anfangsverdacht, dass die Deutsche Bahn zu hohe Provisionen beim Fahrkartenverkauf für die Konkurrenz verlangt. Das Amt hat daher ein Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Fahrkartenverkauf eingeleitet. Das teilte das Kartellamt am Donnerstag in Bonn mit.
    Eingeschränkter Zugang zu den Vertriebskanälen
    Wettbewerber beklagen, dass sie allenfalls einen "eingeschränkten Zugang zu den Vertriebskanälen der Deutschen Bahn haben", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Wir werden der Frage nachgehen, warum Wettbewerber der Deutschen Bahn ihre Fahrkarten nicht an den Bahnhöfen verkaufen können. Auch der Vertrieb von Fahrkarten, den die Deutsche Bahn für andere Unternehmen vornimmt, kommt auf den Prüfstand."
    Das Bundeskartellamt wird demnach untersuchen, inwieweit unterschiedliche Provisionshöhen beim Fahrkartenvertrieb für Wettbewerber gerechtfertigt sind. Außerdem solle geklärt werden, ob die Deutsche Bahn die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung gemeinsamer Tarife dazu missbrauche, Wettbewerber darüber hinaus auch zur Nutzung der Vertriebsleistungen der Deutschen Bahn zu verpflichten.
    Umfangreiche Auskünfte verlangt
    In einem ersten Schritt plant das Bundeskartellamt umfangreiche Auskünfte von der Bahn, mehreren Wettbewerbern im Personennah- und Fernverkehr sowie dem Tarifverband Bundeseigener und Nicht-Bundeseigener Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) einzuholen.
    Konkurrenten der Bahn beklagen sich seit Jahren über das ihrer Meinung nach bestehende "faktische Tarifmonopol". Der Wettbewerb werde unter anderem durch das Monopol des Staatsbetriebs auf Bahnhöfe und das Streckennetz behindert. Möchte ein Konkurrenzunternehmen eigene Tickets auf einem Bahnhof verkaufen, müsse es beispielsweise garantieren, den Schalter rund um die Uhr zu besetzen - auch bei nur wenigen Abfahrten pro Tag, klagen private Bahn-Konkurrenten.
    Heute kommt der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn zudem zu einer Sondersitzung zusammen. Es geht in erster Linie um die künftige Finanzierung des Schienennetzes.